Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft

Guten Abend #winke

ich bin zwar nicht mehr schwanger, aber mir ist im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung eine Frage gekommen:
Ich arbeite im Strafvollzug als Therapeutin. In der Gefährdungsbeurteilung gibt es ja den Punkt: Umgang mit gefährlichen Personen - Aggressivität (sinngemäß).
Beim Ausfüllen sind wir natürlich an diesem Punkt hängen geblieben und ich habe dann handschriftlich erklärt, dass ich trotzdem arbeite. Es ist auch soweit nichts vorgefallen.

Zum einen würde mich interessieren, wie genau dieser Punkt bei der Beurteilung bewertet wird?
Und zum anderen: Wie sieht das dann aus, wenn was passiert wäre und ich feiwillig weiter gearbeitet habe z.B. versicherungsrechtlich?

LG
Deleyla

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zur Ergänzung: ich arbeite hauptsächlich mit Gewalt - und Sexualstraftätern.

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Du willst wissen, wie man diese Gefährdung richtig beurteilt?

Dazu sollte man einfach nachschauen, welche Vorkommnisse in den letzten Jahren wie oft passiert sind, bei welchen Tätigkeiten.
Häufigkeit (=Eintrittswahrscheinlichkeit) mal Schadensausmaß ergibt den Grad der Gefährdung. Da gibt es verschiedene Abstufungen.
Dann schaut man, wie man diese Gefährdung weiter einschränken oder vermeiden könnte.

"Freiwillig weiterarbeiten" per Unterschrift hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Eine solche Unterschrift würde im Schadensfall nichts nützen. Die Verantwortung verbleibt beim AG.

Ihr habt im Betrieb doch bestimmt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die bei der Einschätzung helfen kann.

Normalerweise minimiert man die Gefährdungen durch Umsetzung in mehr administrative Aufgaben und/oder in Bereiche mit weniger gefährlichen Insassen.

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Ja wir haben eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, aber für die war mit meiner Unterschrift die Sache erledigt. Ich habe meine Arbeit wie immer weitergemacht.

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Das zeugt aber nicht gerade für Fachkompetenz auf dem Gebiet, bezüglich der "Fachkraft für Arbeitssicherheit". Die Person hat eine gründliche Ausbildung durchlaufen, um sich mit diesem Zertifikat schmücken zu dürfen. Da würde ich mehr erwarten als das.

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Hallo!

Sagen wir es mal so: Bademeisterinnen werden ins Beschäftigungsverbot geschickt, weil sie auf nassem Fliesenboden austuschen und stürzen könnten. Erzieherinnen bekommen ein BV, wenn sie mit unter 3jährigen Arbeiten und keine ausreichende Immunität gegen Cytomegalie haben - die so selten ist, dass viele Erzieherinnen auch nach 20 Jahren Berufserfahrung noch keinen Kontakt hatten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ausgerechnet die Krankheit in den paar Monaten ausbricht ist wirklich nicht besonders hoch.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit war wohl bei der Fortbildung krank, oder? Das ist ja auch nur ein billiger kurzer Lehrgang, nichts großartiges. Auf jeden Fall reicht eine Unterschrift nicht, um das gesetz auszuhebeln.

Und ganz ehrlich; eine schwangere Therapeutin kann andere Reaktionen auslösen als eine Nicht-Schwangere, man sieht das ja auch bald. Daher spätestens wenn zu befürchten ist, dass Deine ersten Klienten was ahnen, wäre ein BV wohl besser.

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Hasi, das musste ja kommen.:-(

Die Gefährdungen von außen ohne Kenntnis der genauen Verhältnisse vor Ort machen zu wollen ist genauso falsch wie dieser Betrieb sie gar nicht gemacht hat.

Es gibt immer nur die richtige GFB und die Rangfolge der Maßnahmen.

Erzieherinnen können in den Grundschulhort oder in eine Ü3 Gruppe wechseln - Ersatzarbeitsplatz. Übrigens führt eine CMV Infektion im ersten Trimenon der SS in 50-80% der Fälle zu schweren Schäden.

Bademeisterinnen können ohne weiteres in den Kartenverkauf wechseln.

Und hier gibt es ebenfalls erst mal die Feststellung wie hoch und wie häufig die Gefährdungen bisher vorgekommen sind, und wenn das Risiko unverantwortbar, dann sucht man nach einem Ersatzarbeitsplatz.

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Gegen eine Stelle in der Verwaltung wäre ja auch nichts einzuwenden. BV heißt es trotzdem.

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