Rückzahlung von Elterngeld?

Hallo zusammen,

ich habe nun 1 Jahr lang Elterngeld bezogen und in dieser Zeit angefangen, einige Stunden zu arbeiten. Nun hatte die Elterngeldstelle einen geringeren Lohn auf das monatliche Elterngeld angerechnet als ich tatsächlich von meinem Arbeitgeber ausgezahlt bekommen habe.

Ende November lief mein Elterngeld aus, aber bezüglich einer Rückzahlung habe ich noch keine Informationen seitens der Elterngeldstelle erhalten. Kennt jemand einen solchen Fall bzw. weiß, wie lange die Elterngeldstelle für einen solchen Bescheid braucht?

Ich will gerne meine Steuererklärung machen, damit ich weiß, wie viel ich versteuern muss - aber das kann ich natürlich erst, wenn ich mein Elterngeld 100% genau weiß. Sonst zahle ich nachher Geld zurück und habe zudem zu viel versteuert...

Danke euch & viele Grüße
Leni

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Wir mussten jetzt gerade für unser 2014 geborenes Kind noch Elterngeld zurückzahlen.

Also das kann dauern.

Und versteuert wird das eh nicht, sondern erhöht den Steuersatz und zwar mit dem Geld, was du in 2017 erhalten hast, das was in 2018 passiert interessiert dafür nicht.

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2014? Wie kommt das zustande? Hat die Elterngeldstelle erst jetzt auf nachgereichte Nachweise reagiert oder ist von sich aus so spät tätig geworden?

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Vor 2,5 Jahren habe ich die letzten Unterlagen wie gefordert eingereicht und dann hat sich nichts getan, bis jetzt.

und dann sollte die Rückzahlung aber bitte innerhalb von 14 Tagen erfolgen!

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Wir mussten nach Auslauf des Elterngeldbezugs die Lihnabrechnungen einreichen und haben dann relativ zeitnah (2-3 Wochen später) den endgültigen Elterngeldbescheid mit einer kleineren Rückzahlung bekommen. Bei uns würden aber auch die Elterngeldanträge entsprechend zeitnah bearbeitet, so dass ich mal denke, das es sehr von der Organisation der Elterngeldstelle abhängt.

Wie schon geschrieben wurde, kannst Du Deine Steuererklärung aber unabhängig davon machen, denn eine Rückzahlung in 2018 wirkt sich auch erst in der Steuerklärung für 2018 aus (Stichwort negativer Progressionsvorbehalt).

In der Steuererklärung für 2017 gibst Du das komplette in dem Jahr bezogene Elterngeld an.

Alles Gute!

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Hallo an alle,
vielen Dank - dann ist es ja egal, wenn ich die Rückzahlung noch machen muss (wovon ich ausgehe) und das dann wiederum steuerlich zurückfordern kann.

Dann warte ich einfach mal auf die Dinge, die da kommen. :) Danke!

Viele Grüße