Elterngeld bei kurzen Abstand der Kinder

Hallo zusammen, bei wem war es ähnlich:

Ich bekomme bis zum 4. Oktober 2018 Elterngeld (mein Sohn ist am 5. Oktober 2017 geboren). Nun bin ich wieder schwanger und wenn alles gut geht, gehe ich Motte November wieder in Mutterschutz.
Mein Elterngeld müsste doch gleich bleiben (plus Geschwisterbonus), da ja immer die vollen Kalendermonate mit Elterngeldbezug und Mutterschutz ausgeklammert werden.

Ist das richtig? Gilt das auch, wenn ich vor der ersten Schwangerschaft in Steuerklasse 3 war und jetzt in Steuerklasse 5 bin?

Außerdem wurde mein Arbeitsvertrag leider nicht verlängert, daher werde ich für die paar Wochen zwischen Elterngeld und Mutterschutz nicht arbeiten gehen. Kann ich mich in dieser Zeit arbeitslos melden?(Vollzeitbetreuung meines Kindes ist sichergestellt) es ist ja quasi unmöglich mich für wenige Wochen zu vermitteln.
Bisher bin ich nur arbeitssuchend gemeldet, da ich mich ja noch in Elternzeit befinde.

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In Elternzeit bist du ohne Vertrag nicht mehr und daher ist es wichtig dich dann arbeitslos zu melden, weil du sonst gar keinen Mutterschutz hast und somit es weniger Elterngeld geben würde.

Solltest du aber Mutterschaftsgeld erhalten (sprich ALGI vorher), dann bleibt das Elterngeld gleich bzw. wird sogar höher, ja. Steuerklasse aktuell ist egal, weil ja die des Bemessungszeitraumes gilt und die war ja 3.

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Ich danke Dir!
Habe schon mit dem Arbeitsamt telefoniert und denen gesagt, dass mein Vertrag zum 31.5. endet. Die Beraterin meinte, ich soll mich drei Monate vor Ende des Elterngeldbezugs erst wieder melden, denn solange ich Elterngeld beziehe und sozusagen in Elternzeit bin, kann ich mich nicht arbeitslos melden #kratz bis dahin gelte ich nur als arbeitssuchend.
ich hake da wohl lieber noch mal nach!

Nochmals danke!

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Da man ja auch in Elternzeit Teilzeit arbeiten kann, ist diese Aussage natürlich Unsinn.

Du kannst sogar mit laufendem Vertrag und Elternzeit ALGI erhalten, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Wenn du aber die Zeit wirklich zu Hause bleiben willst oder erst ab dann eine Kinderbetreuung hast, dann ist das 3 Monate vorher wirklich ausreichend. Wobei ich damit auch schon Ärger erlebt habe, sprich ich würde mich erstmalig 3 Monate vor dem Auslaufen des Vertrages melden, wenn möglich.

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