Hartz IV und Unterhalt

Hey ihr lieben ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Und zwar geht es darum ich habe eine 9 monate alte Tochter und beziehe hartz 4. Ich war bis jetzt von meinem ex getrennt. Er hatte monatlich 154 euro Unterhalt bezahlt. Dies wurde selbstverständlich beim jobcenter angerechnet. Ich habe zusätzlich 149 euro vom Jobcenter bekommen da ich alleinerziehend war. Jetzt bin ich aber wieder mit dem kindesvater zusammen.Mein freund brauch ja jetzt kein Unterhalt mehr zahlen da wir wieder zusammen sind. Wir wohnen in getrennten wohnungen. Das alleinerziehende geld würde da ja jetzt wegfallen aber jetzt zu meiner eigentlichen frage wird da weiterhin Unterhalt bei meinem Geld vom Jobcenter angerechnet auch wenn ich gar keins mehr bekomme.
Danke schonmal für eure antworten

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Ihr wohnt in getrennten Wohnungen? Natürlich hast du dann noch Anspruch auf Unterhalt und den AE Zuschlag? Verstehe deine Logik gerade nicht

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WArum sollte dein Freund keinen Unterhalt mehr zahlen müssen, den muss er natürlich weiter zahlen. Solange er und das Kind nicht zusammenleben und man davon ausgeht, dass er den Unterhalt in Naturalform leistet, ist er natürlich barunterhaltspflichtig,

Egal ob ihr ein Paar seid oder nicht.

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Hallo

Klingt für mich nach Amt bescheissen.

Warum zieht ihr nicht zusammen?? Würde doch enorme Kosten einsparen.

S.

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Hallo

Solange ihr nicht zusammen wohnt, muss dein Freud für dichnund euer Kind Unterhalt bezahle. Es wird dir auf die Leistungen angerechnet, auch wenn du keinen mehr bekommst.

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Hallo gitchen,

das stimmt so nicht, angerechnet wird nur, was auch gezahlt wird. Da aber der Unterhalt für das Kind, den der Vater zu zahlen hätte, auf das Jobcenter übergeht bekäme der Vater dann vom JC einen Überleitungs- und später Rückforderungsbescheid.

Wo der Sinn der ganzen Aktion liegen soll erschliesst sich mir allerdings auch nicht.
Sowohl Unterhaltspflicht als auch der ALG-2-Anspruch stellen auf "in einem gemeinsamen Haushalt wohnend" ab - ich bin mal gespannt, was das JC in so einem Fall machen würde - wenn nicht "getrennt lebend" dann aber Bedarfsgemeinschaft und die Kosten werden dann nur für eine Wohnung anerkannt ???

Ich glaube nicht, dass das JC der TE weiter Regelsatz, KdU etc. bezahlt, wenn sie mit einem "leistungsfähigen" Partner in einer BG lebt

LG

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Er kann aber nicht einfach die Zahlung einstellen.

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"Mein freund brauch ja jetzt kein Unterhalt mehr zahlen da wir wieder zusammen sind."

Aha. Hat das Kind nun weniger Hunger und kann nackt sein, weil ihr wieder zusammen seid?

Wie die anderen hier schon schrieben: Der Unterhalt steht dir weiter zu. Auch der Alleinerziehendenzuschlag.

Es sei denn, dein Partner würde quasi bei euch wohnen, dann muss das selbstverständlich dem Jobcenter gemeldet werden. Was bedeuten würde, er würde mit berechnet und selbstverständlich sein Einkommen berücksichtigt.

Und: Es haben schon öfter "wohlmeinende" Nachbarn, Freunde, Verwandte... anonyme Anzeigen beim Jobcenter abgesetzt, dass bei einer offiziell Alleinerziehenden der Kindsvater wieder eingezogen ist...

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Einfach beim Jobcenter anrufen und dies so schildern, wie du es hier geschrieben hast. Dann wirst du sehen, was passiert bzw. was du zu tun hast.