Schwanger & Ämter

Hallo,
Ich hätte eine Frage und zwar bin ich 20 Jahre alt und in der 27 ssw. Ich arbeite derzeit aber mein Vertrag läuft am 30.06.19 aus und mein kleiner hat ET am 05.07.19, ich war heute beim Amt und wollte Arbeitslosengeld beantragen und sie meinten das ich das nicht bekommen würde da ich dann Mutterschaftsgeld bekomme, das heist arbeitslos gemeldet bin ich ja jetzt? Würde ich jetzt trotzdem eine Wohnung bekommen beim Jobcenter, auch wenn ich kein Arbeitslosengeld beziehe, ich wäre dann alleinerziehend.

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Hy!

Also erstmal ist der kindsvater dir und dem Kind Unterhaltspflichtig, wenn er denn Geld verdient.
Ich würde einen Termin machen und einfach mal beraten lassen.

Arbeitssuchend meldest du dich, wenn du eine Betreuung für dein Kind hast und dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst.

Hast du schon eine eigene Wohnung?

Alles Gute 🍀

LG Tanja 29 ssw 🥰

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Also ich hab morgen einen Besichtigungstermin, die Wohnung hat 56 qm2 und kostet 440 warm, habe beim Jobcenter schon angerufen die haben zu mir gesagt ich müsste den Mietvertrag dann vorlegen. Der Kindsvater verdient nichts. Ich bekomme derzeit 1.100 Euro netto aber mein Vertrag läuft wie gesagt am 30.06 aus. Und ich wohne derzeit bei meinen Eltern.

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In dem Fall müsstest du Alg 2 beantragen. Sprich Hartz IV. Am besten mal einen Termin vereinbaren und genau nachfragen. Im Mutterschutz stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und kannst deshalb kein Alg 1 beantragen.

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Ich versteh nur nicht wieso der Berater mir das nicht gesagt hat, da ich ja heute dort war.. mir geht es halt um die Wohnung da ich dort ab dem 15.04 schon einziehen könnte, und ich Angst habe das ich die Wohnung dann nicht genehmigt bekommen würde.

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Ich weiß ja nicht genau was du gefragt hast. Hast du vllt gesagt nein vertrag läuft aus und du möchtest Arbeitslosengeld beantragen? Du müsstest schon konkret sagen worum es dir geht.

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Hallo...also genau 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bekommst du erstmal Mutterschaftsgeld das sind 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse und den Rest muss dein Arbeitgeber eigentlich zahlen. Wie das jetzt ist wenn du kurz vorher arbeitslos wirst weiß ich leider nicht. Aber nach den 8 Wochen Mutterschaftsgeld bekommst Du Elterngeld. Das sind glaube ich 67% von dem Durchschnittsgehalt was du 12 Monate vor der Geburt verdient hast. Ich glaube das müssten bei dir so um die 700 Euro sein. Das reicht natürlich nicht zum Überleben wenn der kindsvater nicht zahlen kann. Du bekommst natürlich noch Kindergeld das sind ab dem 1.7. 2019 204 Euro im Monat und du kannst Unterhaltsvorschuss beantragen. Gehe aber mal davon aus das du mit Hartz 4 aufstocken musst und dann wirst du auch eine Wohnung vom Jobcenter bezahlt bekommen. Aber wenn du Gelder beim Jobcenter beantragst wird alles angerechnet. Kindergeld, Unterhaltsvorschuss usw. Lass dich da mal beraten

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Okay und ich hab ja morgen meinen Besichtigungstermin. Kann ich am Montag dann gleich den Mietvertrag beim Jobcenter abgeben kommen die dann für die Wohnung auf weil ich ja dann ab 01.07 sozusagen arbeitslos bin.

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Wünsche dir viel Glück

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Hi
ich kann nur raten einen Termin in einer Beratungsstelle auszumachen z.b.Pro familia oder Caritas.Die können genau erklären welche Gelder einem zustehen und wo die beantragt werden müssen.lg

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Bei mir war es damals das gleich und ich hab zum Elterngeld dazu ALG 2 ergänzend beantragt. :)

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Und wie sah es bei dir wohnungsmäßig aus wenn ich fragen darf?

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Huhu, das habe ich von der Seite der caritas. https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/allgemeine-sozialberatung/haeufiggestelltefragen/61804
Die Übernahme der Unterkunftskosten für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt nur unter ganz bestimmten engen Voraussetzungen. Daher sollten Sie das Einverständnis des kommunalen Trägers vor der Unterschrift des Mietvertrages einholen.Das Einverständnis muss erteilt werden, wenn:

Der Betroffene aus schwer wiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann (bei psychischen Problemen, häuslicher Gewalt, Sucht, usw.)
Der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist
Ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt
Es empfiehlt sich, die Gründe für den Auszug beim Jobcenter schriftlich darzulegen.

Ich würde mich auf jeden Fall bei der caritas oder einer anderen Beratungsstelle informieren. Dem Jobcenter würde ich nie so vertrauen, die beraten sehr gerne falsch!
Lg

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Das gilt aber vorrangig für u25-jährige, die mit ihren Eltern im Leistungsbezug stehen. Denn wenn dann ein Kind auszieht, ohne dass das JC seine Zustimmung erteilt hat, werden gar keine Unterkunftskosten für das unter 25-jährige Kind gezahlt.

Die TE wird nach eigenen Angaben aber schon vorher ausziehen und wohnt quasi schon alleine, wenn sie den Antrag stellt. In diesen fällen wird keine Zustimmung nötig und es wird in der Regel auch keine Rückführung in den elterlichen Haushalt geprüft. Wobei die Rückführung im vorliegenden Fall vermutlich eh nicht zumutbar wäre.

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Also du wirst Elterngeld kriegen das berechnen die aus den letzten 12 Monaten wo du gearbeitet hast, plus Kindergeld und sollte das nicht ausreichen für die Wohnung gibts dann noch Wohngeld Unterstützung plus unterhaltsvorschuss weil du alleinerziehend bist. Du musst nicht zwangsläufig zum Arbeitsamt noch nicht.

Dann kannst du bei der Mutter Kind Stiftung in jeder Stadt gibts die zb diakonie oder Caritas oder pro Familia
Erstausstattung fürs Baby und Umstandsmode beantragen da legst du deine verdienstbescheinung da und man kriegt dann jeh nach Fall bis zu 1000€ oder auch etwas mehr.
Die können dir aucu super helfen was du am besten machen sollst das Arbeitsamt hilft einem meist nicht und sagt einem aucu nicht was für Hilfen man alles bekommt da wärst du bei einer Mutter Kind Stiftung besser aufgehoben aber ich würd mich an deiner Stelle so schnell wie möglich darum kümmern !

Lg

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Warst du überhaupt beim Jobcenter?? Du musst nämlich erstmal ALG II beantragen und kannst nicht einfach den Mietvertrag auf den Tisch legen!

Wieso kannst du nicht noch bei deinen Eltern wohnen bleiben? Wäre einfacher momentan.

Du solltest dir aber schnell den Zettel vom FA für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes holen. Das bekommst du während des Mutterschutzes 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt (in der Regel). Zusätzlich bekommst du bis Vertragsende noch den AG-Zuschuss, sodass du bis dahin dein Nettogehalt von der Summe her hast. Ab Vertragsende gibt es Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Nach der Geburt Elterngeld, Kindergeld.

Und zudem der Unterhalt fürs Kind vom Vater , wenn er leistungsfähig ist muss er auch für dich zahlen.

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Warum taucht der Vater des Kindes nicht in deinen Überlegungen auf?

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Beim Jobcenter direkt nicht habe zwei mal angerufen da ich einen Termin wollte, haben mich aber nur am Telefon beraten. Sie meinten das wenn ich eine Wohnung gefunden habe und in der engeren Auswahl stehe, soll ich es vorlegen. Und bei meinen Eltern will ich nicht bleiben weil meine Mutter schon einen Pflegefall hat und kein Platz da ist.

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Google mal die kdu für zwei Personen in deiner Stadt. Wenn die Wohnung in dieser Summe liegt, werden die Kosten später vom jc übernommen.

Noch stehst du in Lohn und Brot und darfst diese Wohnung ohne ok vom jc anmieten. Dem Vermieter würde ich auch nix von deiner drohenden Arbeitslosigkeit erzählen. Sonst bekommst du die Wohnung womöglich nicht.

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Google ist da nicht so ganz genau, was die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung angeht.
Die Jobcenter haben eigene Mietwertrechner, mittels derer die genauen angemessen Kosten errechnet werden. Diese Rechner sind aber nicht öffentlich zugänglich.

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Also die beim Jobcenter haben mir gesagt das mir und meinem kleinen 65qm2 zustehen und es darf 595€ + Heizkosten also ca. 650 € warm kosten.
Und die Wohnung wo ich heute besichtige hat 56qm2 und kostet 440€ warm, also würde das ja hinhauen oder? :) vielen Dank schon mal!

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