Schwanger in Elternzeit

Hallo ihr Lieben und ein gutes neues Jahr 🥳

Ich hab da mal eine Frage an euch. Vielleicht hatte ja hier jemand so eine Situation. Ich war während meiner Schwangerschaft im
Beschäftigungsverbot, habe also mein Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor Bekanntgabe der Schwangerschaft, bis zum Mutterschutz, bekommen. Dann eben das Mutterschaftsgeld und nun Elterngeld. Ich nehme ein Jahr Elternzeit. Und nun meine Frage. Wie sähe es denn aus, wenn ich jetzt z.B. in der Elternzeit oder gegen Ende der Elterzeit wieder schwanger werden würde. Wir wollen gerne noch ein zweites Kind und auch gerne mit einem nicht so großen Altersunterschied. Ich würde dann ja wieder ins beschäftigungsverbot rutschen, da dies vom Arbeitgeber sofort ausgesprochen wird. Erhalte ich dann wieder den Durchschnittlichen Lohn meiner letzten tatsächlichen Arbeitsmonate, ohne dass ich zwischen den beiden Schwangerschaften überhaupt wieder gearbeitet habe? Also so wie in der ersten Schwangerschaft? Das Elterngeld ist ja deutlich weniger.
Ich hoffe ich habe den Sachverhalt (in SPE 😅😂) verständlich rüber gebracht. Vielen Dank schonmal und liebe Grüße

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Also ich habe das damals rein aus Interesse mal für mich erfragt da ich auch direkt ins BV gegangen bin bei Bekanntgabe der Schwangerschaft.
Du würdest bis Ende der elternzeit nicht ins BV rutschen. Und erhältst so lange wie beantragt das elterngeld.
Wenn du dann noch nicht im Mutterschutz angekommen bist bekommst du bis dahin dann BV vom Arbeitgeber und das Gehalt der letzten 3 Monate vor der ersten Schwangerschaft werden genutzt zur Berechnung.
Dann würde ganz normal Mutterschutz greifen und dann die neue beantragte elternzeit & elterngeld.

Ich hoff ich hab es verständlich ausgedrückt.
(Das ist eine Info die mir persönlich gegeben wurde, ich weiss nicht ob es bei allen gleich ist.
Kann ja evtl Bundesland für Bundesland anders handeln, oder andere Umstände spielen da mit rein🤷‍♀️)

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Man kann seine Elternzeit wohl aber auch vorzeitig beenden, ich würde da mal im Mutterschutzgesetz nachlesen.

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Vorzeitiges beenden geht aber nur um in den Mutterschutz zu gehen, nicht um ins BV zu gehen!

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Hallo 🙋‍♀️

Also ich war vor der Geburt im bv an der 12.ssw, bin dann in muschu und in Elternzeit für zwei Jahre, habe aber das Elterngeld nur für 12 Monate beantragt.
Ich bin dann wieder schwanger geworden, habe meine Elternzeit dann zum neuen muschu beendet, damit ich das muschugeld bekomme und gehe jetzt erneut in eine Elternzeit. Somit bekomme ich auch für Kind 2 den gleichen Satz Elterngeld wie bei Kind 1. bzw. sogar etwas mehr da Kind 1 noch unter 2 Jahren ist.
Meine Kinder sind 12 1/2 Monate auseinander
Wenn du noch fragen hast melde dich ruhig
Liebe Grüße
Jelly