Frage zur Elternzeit

Hey ich mach gerade schon mal meinen Antrag / Schreibenfür die Elternzeit fertig. Wenn ich insgesamt 12 Monate zuhause bleiben will also bspw: Kind kommt am 07.03. endet meine Elternzeit auch am 07.03. ? Und ich geh ab dem 08.03. wieder arbeiten ? Weil ich immer lese man muss dann an dem Tag des Geburtstags arbeiten aber wenn sie am 07.03. endet heißt es doch das ich ab dem 08.03. wieder arbeiten muss oder steh jch auf dem Schlauch ?

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Wenn du ein Jahr Elternzeit nimmst ist der 1. Geburtstag deines Kindes dein 1. Arbeitstag :-)

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Also schreib ich dann rein wenn mein Kind quasi am 07.03. geboren ist „meine Elternezeit endet am „ 07.03. oder 06.03. „ ?

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Aber du kannst ja auch 12 Monate und 1 Tag nehmen. Dann der 7.3 und du müsstest am Geburtstag nicht wieder arbeiten.

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Wenn du ein Jahr Elternzeit nimmst ist der 1. Geburtstag deines Kindes dein 1. Arbeitstag sonst hättest du ja 1 Jahr und 1 Tag Elternzeit ;-)

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Wenn du genau ein Jahr Elternzeit nimmst, dann ist dein erster Arbeitstag der erste Geburtstag deines Kindes. Es hindert dich aber niemand daran auch einfach ganz krumm Elternzeit zu nehmen, z.b. 1 Jahr und 4 Tage, wenn du z.b. gern an einem Montag wieder anfangen willst,…

Dazu noch eine Rückfrage: Willst du dann direkt wieder Vollzeit arbeiten oder weniger und max. 32 Std./Woche? Falls du nämlich dann nicht wieder direkt mehr als 32 Std. arbeiten willst würde ich dir raten länger Elternzeit zu nehmen (2 Jahre) und Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten.
Beim Elterngeld muss sich deswegen nichts ändern, du kannst es dir komplett im ersten Jahr auszahlen lassen. Es bringt dir nur mehr Flexibilität was den Arbeitsbeginn angeht, Kündigungsschutz, etc. Nimmst du jetzt nur ein Jahr, kannst dann a er aufgrund mangelnder Kinderbetreuung o.ä. doch nicht wieder arbeiten, muss dein AG einer Elternzeitverlängerung nicht zustimmen.

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Du verwechselst aber nicht Elterngeld mit der Elternzeit ?!?!

Beides kannst du unabhängig voneinander gestalten

Ich bekomme z.b dieses Jahr im nov letzte Mal Elter Geld,bin aber bis zum 15.1.23 zuahuse.

Das eine hat mit den anderen nichts zu tun :)

Liebe Grüße

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Hey ,ich habe mal 2 Bilder mit dran gehangen . Das sind vielleicht die Informationen die du benötigst. Wenn du 12 Monate nehmen möchte dann erst nach den 8 Wochen Mutterschutz .Ist etwas kompliziert aber es gibt auch Beratungsstellen dafür wo du anrufen kannst und dir sogar dabei helfen. Würde ich persönlich auch immer machen denn ist man definitiv auf der sicheren Seite.

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Hat nur ein Bild genommen hier noch das zweite

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Bei ganzen Jahren endet die Elternzeit immer am Tag vorm Geburtstag des Kindes.

Allerdings ist Elternzeit nicht jahres-/wochen-/tagesgebunden. Somit schreibst du am besten „im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xx.xx.xx.“

Das Enddatum ist frei wählbar, Elternzeit kannst du bis zu 3 Jahre nehmen.