Elternzeit vor oder nach Geburt beantragen?

Hallo,

ich bin dabei schon mal Papier Kram abzuarbeiten. Beantrage ich die Elternzeit 7 Wochen vor der Geburt oder erst nach der Geburt, da ich ja erstmal 8 Wochen im Mutterschutz bin.

Liebe Grüße

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Elternzeit beantragst du beim AG vor der Geburt.
Elterngeld erst ab Geburt.

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Sicher? Eigentlich muss man doch die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn beantragen, was ja zwangsläufig nach der Geburt ist wegen den 8 Wochen Mutterschutz. Vorher würde ja auch wenig Sinn machen, weil sich der Mutterschutz ja theoretisch sogar noch verlängern kann (z.B. bei Frühgeburten),

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Hallo :)

Du kannst theoretisch die Elternzeit beantragen, sobald der ET feststeht. Der Papa muss das 7 Wochen vor der Geburt spätestens getan haben (sofern er direkt ab Geburt in Elternzeit geht). Im Antrag gibt er den ET an und schickt nach der Geburt die Geburtsurkunde nach. Natürlich hält man da den Arbeitgeber auf dem Laufenden, wenn das Kind geboren ist (mein Mann hat kurz eine Mail geschrieben, dass er ab jetzt in Elternzeit ist, und dann 4 Tage später die Geburtsurkunde geschickt).

Als Mama hat man länger Zeit aufgrund des Mutterschutzes. Du kannst also bis eine Woche nach Geburt (also 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit) den Antrag einreichen, die Geburtsurkunde kann aber muss noch nicht mitgeschickt werden, ich habe meine ein paar Tage später nachgereicht. Ich habe aber formlos vorher (in der 20. Woche oder so) meinem Chef und HR mitgeteilt, wie lange ich in Elternzeit gehen möchte, damit sie damit planen können.

Alles Gute!

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Bei meiner ersten Schwangerschaft habe ich meine Elternzeit etwa in der 25. SSW meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Die tatsächliche Dauer ergibt sich ja aus dem eigentlichen Geburtstermin. Den habe ich direkt nach der Geburt mitgeteilt und damit wurde automatisch die Elternzeit angepasst. Ist so auch für den AG besser zu planen, wie lange man ausfällt.

Dieses Mal war ich etwas später dran, um die 30. SSW, hatte meinen Plan aber bereits sehr früh mündlich kommuniziert.

Ich würde alles, was man im Vorfeld erledigen kann, erledigen. Was weg ist, ist weg und macht dann keine Arbeit mehr.

Du kannst das natürlich auch nach der Geburt machen, das muss dann aber zwingend in der ersten Woche nach der Geburt erfolgen und das wäre mir persönlich mit Wochenbett eventuellen Geburtsverletzungen, chronischem Schlafmangel und dem ganzen Bürokratiemist hinsichtlich Beschaffung der Geburtsurkunde, Beantragen des Elterngeldes, Kindergeldes, Versicherungsschutz über die Krankenkasse, Arztbesuche, Hebammenkontrollen, je nach Wohnort Bewerbung um einen Betreuungsplatz und und und einfach zu viel, aber jede, wie sie mag.

Mir wäre es zu heikel, denn wenn du die Frist verpasst, bist du verpflichtet, nach Ende des Mutterschutzes wieder arbeiten zu gehen!

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Wenn man Elternzeit vorher anmeldet muss man trotzdem noch einmal anmelden, da man die Daten erst nach der Geburt kennt und es somit erst verbindlich anmelden kann. Also doppelte Arbeit.

Man sollte einfach schonmal das Schreiben aufsetzen und nach der Geburt die Daten vervollständigen… das kann sogar der Vater tun…

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Nichts anderes habe ich gesagt… man kann, muss aber nicht und wenn man es vorher macht, muss man nachmelden.

Für mich war es keine doppelte Arbeit, da der AG informiert war, planen konnte und ich wusste, dass ich keine Frist versäumt hatte. Schriftliche Bestätigung des AGs, dass ich nach Mutterschutzende nicht komme gabs oben drauf, eine Sorge weniger.

Mit Mitteilung des tatsächlichen Entbindungstermins konnte er dann direkt Elternzeit und Mutterschutz anpassen.
War mir lieber als dann das Schreiben zu vergessen und nach 8 Wochen klingelt der AG und fragt, wieso ich nicht am Schreibtisch sitze.

Für die einen ist es doppelte Arbeit, für die anderen ein Punkt weniger, um den man sich sorgen muss.

Wie bereits gesagt, jede wie sie mag

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Elternzeit beantragt man nicht sondern meldet sie an.

Und das 7 Wochen vor Beginn, also bei der Mutter 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes!

Vor der Geburt kannst du selbstverständlich auch schon den AG benachrichtigen, allerdings musst du eh noch mal ein verbindliches Schreiben aufsetzen nach der Geburt. Die Daten kennst du ja noch gar nicht vor der Geburt.

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Genau so #pro

Ende der Mutterschutzfrist ist das Zauberwort;-)
Das bedeutet auch, dass man sogar länger Zeit hätte, wenn das Baby vor ET kommt, da der Mutterschutz sich in keinem Fall verkürzt, sondern wenn dann nur verlängern kann.
Meine Tochter kam z.B. genau 2 Wochen vor ET, der Mutterschutz endet aber nicht früher, sondern in meinem Fall 10 Wochen nach Geburt ;-) So als kleiner Tipp am Rande :-)

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Nach der Geburt wäre mir persönlich viel zu knapp. Du musst ja auch bedenken, dass du evtl/wahrscheinlich noch ein paar Tage im KH liegen wirst und immer irgendwas sein kann, was es dir erschwert, die Anmeldung rechtzeitig abzugeben.
Und da es ja heißt „spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit“ kannst du sie auch schon viel vorher anmelden.

Bei mir war das sogar so gewünscht. Zweimal anmelden ist Blödsinn, denn in der Regel schreibst du ja kein Datum in die Anmeldung, sondern „ab Geburt“ und mit Nachreichen der Geburtsurkunde steht dann auch fest, wann genau deine Elternzeit beginnt 😊

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…nicht „ab Geburt“…korrekterweise natürlich „zum Ende der Mutterschutzfrist“ 👍

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Eigentlich beantragst du die 7 Wochen vorher und gibst den ET an. Ich habe dann dazu geschrieben "Je nach tatsächlichem Geburtstermin" verändert sich die Elternzeit entsprechend."
Nach der Geburt habe ich dann die Geburtsurkunde geschickt.