Alleinverdiener

Hallo
Ich hätte da mal eine Frage im August läuft bei meiner Frau das Kindergeld aus, wir haben aber noch keinen Krippenplatz für unser Kind erst ab 2024. Bin ich dann Alleinverdiener und bekomm mehr Geld eine andere Steuerklasse?

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Du bist Alleinverdiener, nicht alleinerziehend, das wäre eine eigene Steuerklasse.

Bei euch greift doch dann klassisch das Ehegattensplitting. Ihr solltet also prüfen ob ihr schon 3/5 entsprechend habt oder das anpassen.

Ansonsten läuft natürlich nicht das Kindergeld aus sondern das Elterngeld.

Ihr habt ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung, da könnt ihr euch auch nochmal zu informieren.

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3/5 hat nichts mit dem Ehegattensplitting zu tun.

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Komnst du aus Deutschland? Kindergeld bekommt man doch bis das Kind 18 ist?

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Sorry ich meine Natürlich das Elterngeld nicht das Kindergeld

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Kindergeld bekommt ihr für euer Kind, bis es eine abgeschlossene Ausbildung hat.

Vermutlich meinst du Elterngeld. Wenn das ausläuft und deine Frau nicht wieder arbeiten geht, bekommt sie nichts (aber das weiß man ja vorher? 😅).

Wenn ihr verheiratet seid, kannst du in die Steuerklasse 3 und sie in 5, dann bekommst du etwas mehr raus. Das haben wir auch gemacht (nach meinem EG Bezug). Seid ihr nicht verheiratet, musst du in deiner Steuerklasse bleiben.

Motte kam 2019, ich bekam ein Jahr EG, davon legte ich etwas zur Seite. Plus Ersparnisse reichte es dann fürs 2. Jahr auch noch. 2021 ging ich dann wieder arbeiten.

Mein Mann war aber quasi „Alleinverdiener“.

So Ähnliches läuft es jetzt bei Kind 2 auch 😊

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Wenn deine Frau keine steuerpflichtigen Einnahmen mehr hat, kannst du in Steuerklasse 3 wechseln. Sie in dieser Zeit gar keine Steuerklasse. Das macht monatlich schon einiges aus.

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Doch, sie hat dann die 5 .

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Du meinst bestimmt das EG. Kindergeld gibt es ja bis 25, wenn das Kind in der Ausbildung ist.
Du kannst nur Stkl 3 dann nehmen, wenn deine Frau nicht arbeitet.

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Naja er kann die 3 natürlich immer nehmen. Sofern verheiratet und die Frau in 5 ist, sie darf in der 5 aber selbstverständlich erwerbstätig sein.

Nicht immer macht diese Kombi aber Sinn.

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Das Problem mit Elterngeld läuft aus und man hat noch keinen Betreuungplatz kenne ich.
Ab dem 1. Geburtstag des Kindes hat man einen Anspruch und sollte diesen erstmal bei der Gemeinde gelten machen. Wir haben uns dagegen entschieden, weil wir unsere Kinder in einer Einrichtung betreut haben wollten und diese hatte aber keine Plätze mehr frei. Wenn die Gemeinde keinen Platz für euch findet, könnt ihr einen Gehaltsausgleich fordern, also, dass der Staat den Lohnausfall deiner Frau übernehmen muss.

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Probieren kann man es auf jeden Fall, nur leider klappt es in den seltensten Fällen.