Aufsichtspflicht - Rechtslage?

Guten Abend, liebe Leser!

Wollte mein Anliegen gern unter einer Rubrik "Recht" posten, aber die finde ich irgendwie nicht.

Ich habe mal eine Frage:

Ich bin allein erziehend (wollte aber auch nicht unter "Allein erziehend" posten, weil man da oft so asozial angemacht wird), habe geteiltes Sorgerecht mit Fidels Vater. Zurzeit läuft es für alle Beteiligten sehr gut, unser Sohn (2,5 Jahre alt) verbringt seit April einen Tag (7 bis 8 Stunden) am Wochenende beim Vater. "Zurückbringzeit" ist zwischen 19 und 19.30 Uhr, aber genau auf die Uhr schauen wir dabei nicht.

Dieses Wochenende wollte der Kindsvater Fidel gern zu einer Grillfeier mitnehmen, die allerdings eine Autofahrt von über einer Stunde (einfach, fast ausschließlich Autobahn) bedeutet. Es war allen von vornherein bewusst, dass damit eine Menge Fahrerei verbunden ist.

Gestern rief mich Fidels Vater um 20 Uhr an, das Kind käme in etwa einer halben Stunde zurück. Sein 22-jähriger Sohn würde ihn bringen. Auf meine Frage, ob er (der Kindsvater) denn mitkäme, bekam ich zur Antwort, die beiden seien bereits unterwegs und ansonsten hätte er die ganze Strecke ja noch einmal fahren müssen.

Geht das? Ich war heilfroh, dass das Kindchen unbeschadet wieder daheim war. Ich halte das Ganze auch für eine Zumutung für den erwachsenen Sohn. Was, wenn Fidel nicht geschlafen hätte, sondern unruhig geworden wäre? Sorry, aber dabei ist für mich schon schwierig, mich auf den Verkehr zu konzentrieren. Und wie sieht das rein rechtlich aus, wenn was passiert? Hat der Vater dann seine Aufsichtspflicht nicht massiv vernachlässigt? Ich jedenfalls würde das Kind zu niemandem, der nicht sorgeberechtigt ist, ins Auto stecken und ihn dann für über eine Stunde auf die Autobahn schicken.

Bitte, mir geht es hierbei nicht um Stänkereien mit dem Kindsvater, sondern um die Rechtslage. Kennt sich jemand damit aus? Aus dem BGB werde ich nicht hundertprozentig schlauer. Dort heißt es unter Abschnitt 1, § 1631, Inhalt und Grenzen der Personensorge: "Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen."

Vielen Dank für eure Antworten und Meinungen zur Sachlage.

Liebe Grüße,
Barbara

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Hallo!

ich kann dir jetzt nicht mit Paragraphen dienen, aber selbstverständlich kannste die Aufsichtspflicht auch weitergeben, wie würde sonst Kindergarten, Babysitting und co laufen?!
Problematisch KANN sowas bei minderjährigen sein, aber nem 22 jährigen kann man doch zutrauen, daß er eine Stunde lang die Aufsicht für ein Kleinkind zu übernehmen- viele Kinderpflegerinnen (oder auch Erieherinnen) in Kinderkrippen sind jünger und passen auf 10 solcher Knöpfe auf...
Also rein rechtlich ist das überhaupt nicht bedenklich. Ich lasse mein Kind auch bei meinen Eltern/ Schwiegereltern, ohne daß diese Sorgeberechtigt wären, meine 22 jährige Schwägerin paßt ebenfalls gegentlich auf ihn auf und die meisten au pairs sind kaum über 20 und ebenfalls unausgebildet!

lisasimpson

4

Hallo!

Vielen Dank für deine Antwort.

Ja, das mit dem Kindergarten ist mir auch klar. Aber da ist die Rechtslage eine andere und wir haben ja BEIDE auch eine Unterschrift dafür leisten müssen, weil wir eben das geteilte Sorgerecht haben.

Und wenn der Halbbruder für eine Stunde auf ihn aufgepasst hätte, wäre das auch noch was anderes gewesen. Aber ich finde es halt unverantwortlich, die beiden - aus Bequemlichkeit - einfach so für eine so lange Strecke auf die Autobahn zu schicken.

Ich bin aber froh, unterschiedliche Meinungen zu der Sache zu hören. Danke!

Barbara

2

huhu

ich kenn mich zwar nicht mit Rechtslagen oder dergleichen aus.
Aber: Der Kindsvater hat ja in dem Moment die Aufsichtspflicht für sein Kind und er "muss" auch das Kind unbeschadet wieder heim bringen.

Gibt der Kindsvater das Kind jetzt aber jemaden anderes(hätte auch ein wild fremder Mensch sein können), so hat er gegen die Aufsichtspflicht verstossen.
Wenn was passiert wäre, wäre auf jeden Fall der Vater dran schuld.

Kindergärten oder Krippen sind was anderes, da weiß man im vornherein bescheid wie´s abläuft und da werden die Eltern informiert.

lg tombra

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Hallo Tombra,

Vielen Dank für deine Antwort.

Ja, so sehe ich das auch. Hoffe, wir können das für die Zukunft - friedlich #schein - regeln...

Schönen Abend noch!
Barbara

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Hallo Barbara,

so genau kenne ich mich nicht damit aus, aber ich glaube nicht dass es rechtlich vorboten ist seinem Sohn auf zu tragen den jüngeren Halbbruder zu seiner Mutter zu fahren. Es ist ja immerhin für den Vater kein fremder.

Aber warum pochst du so aufs Recht? Möchtest du dem Kindsvater den Umgang mit seinem Sohn untersagen? Wenn es dir einzig und allein darum geht, solltest du einen Anwalt beauftragen. Ich kann aber auch deinen Frust und Ärger verstehen. Daher würde ich dem Vater klar machen, dass du enttäuscht bist. Das er hätte zumindest anrufen können, um dich darüber zu informieren. Wer hat denn bei euch das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wenn du dieses hast, würde ich ihm klipp und klar machen, dass du soetwas in Zukunft nicht möchtest. Du vertraust deinen Sohn immerhin seinem Vater an und niemand anderem. Ich denke aber mal, wenn du ihm mit Recht und nicht Recht kommst wird er eher auf taub stellen. Appelliere mehr an sein Verständnis für dich und deiner Sorge.

LG
Jacqueline + Lana 17 Monate

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Hallo Jacqueline!

Vielen Dank für deine Antwort.

Nein, wie gesagt, mir geht es nicht um irgendwelche Streitigkeiten. Ich hoffe auch, dass sich das Ganze klären lässt und wir zu einem Konsens kommen.

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und daher auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Deshalb war ich mir eben unsicher.

Wenn es um eine kurze Strecke oder "Aufpassen" im häuslichen Umfeld gegangen wäre, wäre das ja auch nicht das Problem. Ich fand das Verhalten halt einfach gedankenlos.

Viele Grüße,
Barbara

10

"Ich fand das Verhalten halt einfach gedankenlos."

Aber warum denn? Im häuslichen Umfeld passieren bekanntermaßen sehr viel mehr Unfälle. Gerade auch Menschen, die weniger mit kleinen Kindern zu tun haben, wissen einfach nicht, was die alles anstellen können. Einmal auf dem Klo, schon ist es passiert. Davor ist das Kind auf dem Rücksitz im Auto auf jeden Fall schon mal geschützt. Bleibt nur noch das Risko eines Unfalls. Und der kann letztendlich auch dem Vater passieren.

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5

Der "Junge" ist 22 Jahre alt. Natürlich kann der Vater seinem erwachsenen Sohn die Aufsichtspflicht übertragen und im Übrigen auch jeder anderen Person. Er ist der Vater, er hat das Sorgerecht und sicher auch ein Interesse daran, dass es dem Kind gut geht.

Was wenn er gequengelt hätte? Na ja, macht denn das einen Unterschied, ob der Vater selbst dabei ist und fährt? Was soll er machen, wenn er fährt? Da kann er das Kind ja auch nicht wirklich beruhigen, höchstens mal kurz anhalten. Aber das kann der große Sohn ja auch...

Lass den Papa mal machen. Ich finde nichts Schlimmes daran.

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Hallo Bine,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich sehe die Sache zwar anders, hatte aber ja gepostet, um unterschiedkliche Meinungen einzuholen.

Aber ist er rein rechtlich im Recht? Für die Anmeldung im Kindergarten habe ich auch seine Unterschrift einholen müssen. Hätte er mich nicht zumindest VORAB informieren müssen?

Wie gesagt, ich kenne mich nicht aus, deshalb habe ich die Frage hier gestellt.

Unwissende Grüße,
Barbara

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Gut, wie die Rechtslage ist, das kann ich dir nicht sagen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man für jeden "Pups" den anderen Elternteil fragen muss.

Mal angenommen, Du möchtest abends etwas unternehmen oder auch tagsüber einfach nur mal kurzfristig zum Arzt etc. Fragst Du ihn dann, ob deine beste Freundin oder deine Mutter auf Euer Kind aufpassen darf? Eher nicht oder? Mir würde das jedenfalls extrem auf die Nerven gehen und daher wäre es mir schnurz, wie die Rechtslage ist. Es wäre nicht praktikabel, immer den anderen zu fragen.

Ich verstehe dein Problem schon. Der "Junge" ist 22 Jahre alt, mehr als eine Stunde auf der Autobahn unterwegs, dem Kind vermutlich auch nicht so nahestehend. Die meisten Unfälle passieren jungen Männern bis 25 Jahren. Das ist schon problematisch. Trotzdem würde ich schon denken, dass ein Halbbruder (denn das ist er ja) in diesem Alter sich seiner Verantwortung bewusst ist und der Vater sicher auch großes Interesse daran hat, dass sein kleiner Sohn gesund zu Hause ankommt. Ich würde den beiden da vertrauen. Und offensichtlich kannst Du das ja auch, denn sie sind ja angekommen.

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Abend,

ich weiß nicht wie es genau heißt, aber es ist ein "stillschweigender Betreuungsvertrag"!

Oder wie handhabst Du das, wenn Dein Kind mal von Oma/Opa beaufsichtig wird?

In dem Moment, wo Fidel ins Auto des großen Sohnes gesetzt wurde, hat der 22jährige die Aufsicht.

Sehr verantwortungslos finde ich es im übrigen nicht.

Liebe Grüße...Sabine!

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Hallo Sabine,

vielen Dank für deine Antwort.

Fidel geht in den Kindergarten und wird ansonsten von mir betreut. Daher stellt sich die Frage bzgl. Handhabung von meiner Seite aus nicht.

Nach dem Tenor der Antworten gehe ich also davon aus, dass ich wohl - gedanklich - etwas überreagiert habe.

Liebe Grüße,
Barbara

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Hallo Barbara!

Also ja ich denke schon, dass Du da etwas überreagierst.

Wenn Fidel nicht von Oma/Opa ab und an betreut ist, ist es ja kein Thema, aber sobald man sein Kind an jemanden "abgibt" gibt man ihm ja mündlich den "Betreuungsvertrag" das heißt der jenige hat dann kurzzeitig die Aufsicht für das Kind.

Wäre es nicht so geregelt, würde ja fast jeder seine Aufsichtspflicht verletzen.

Liebe Grüße...Sabine!

P.S. Wenn Du es aber ganz genau wissen möchtest, würde ich zwecks Paragrafen mal in meine Unterlagen schauen. Hatte es vor nicht allzu langer Zeit erst in einer Vorlesung.

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Hallo,

ich glaube nicht das der Kindsvater dich hätte informieren müssen - dann müßtest du ihn ja jedes mal informieren wenn du das Kind mal eben zu Oma/Opa oder Freundin bringst wenn du einen Termin etc. hast. Rechtlich kenn ich mich da aber auch nicht aus. Er hat dich ja insofern informiert als er angerufen hat wie die beiden schon unterwegs waren. Klar, hätte er auch vorher machen können - wie hättest du da reagiert? Und mit 22 Jahren ist man auch alt genug um genügend Verantwortung zu haben, denke mal wenn der Kindsvater kein Vertrauen zu ihm hätte, hätte er ihm das Kind bestimmt nicht anvertraut. Würde daraus jetzt kein Drama machen, vielleicht mal in einem ruhigen Moment sagen dass du das gerne vorab wüßtest und das wars.

Lg
Hope