Wer kennt sich aus? Anrecht auf eine Tagesmutter!

Hallo
ich bin auf der Suche nach einem Teilzeitjob und mein Sohn soll dann zur einer Tagesmutter gehen.Doch da gibt es jetzt ein Problem.Zuerst habe ich beim JA angerufen ,die gute Frau versuchte mir klar zu machen ,dass ich eine Tagesmutter unter 20 Sdt. in der Woche nicht bekommen werde ,ich soll mir lieber einen Babysitter suchen ,der aber von Jugendamt nicht finanziert wird,sie hat mir keine einzige Nummer von TaMu rausgegeben.Ich habe dann beim Tagesmutteragentur angerufen und die Frau dort hat sich voll gewundert warum von JA ich keine Hilfe bekommen habe und hat mir dann einige Nummer rausgegeben.Nun habe ich jetzt eine Tagesmutter gefunden.Und wollte einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.Dann sagt mir die Frau von JA ,dass sie mir keine TaMu genemigen können ,wenn ich noch nicht arbeite.Beim Arbeitsamt haben sie mir aber gesagt ,ich werde nicht vermittelt ,wenn die Betreuung meines Kindes nicht gesichert ist.
Kein Arbeitgeber wird mir eine Stelle geben,wenn ich sage ,dass die Betreuung noch nicht sicher ist,sie gucken sowieso schon blöd ,wenn ich sage ,dass ich 2 Kinder habe im Alter von 5 und 1!
Ausserdem muss ich ja mein Kind noch eingewöhnen und das am besten bevor ich anfange zu arbeiten! Natürlich weiß ich nicht ob die Suche auf eine Arbeitsstelle vielleicht sich um einige Zeit verlängert,aber danach bekomme ich vielleicht auch keinen Platz bei TaMu mehr.
Ich frage mich was das soll???? Da werden einem echt Steine auf den Weg gelegt!!!! Warum muss ich überhaupt nachweisen ,dass ich arbeite,habe ich nicht auch so einen Anrecht auf die Betreuung meines Kindes??? Im KiGa fragt mich doch auch keiner ob ich arbeite,ich bekomme doch einfach einen Platzt!

Weiß jemand bescheid ,welche Rechte ich habe?

LG Ewa:-(

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Hallo!

Bei uns in Ö bekommst du keinen Krippen Platz, wenn nicht beide Eltern arbeiten gehen.

Lg Marion

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"habe ich nicht auch so einen Anrecht auf die Betreuung meines Kindes??? Im KiGa fragt mich doch auch keiner ob ich arbeite,ich bekomme doch einfach einen Platzt! "

Nein. Du hast kein Anrecht auf eine vom Staat bezahlte Tagesmutter, solange du Hausfrau bist. Warum auch? Und du bekommst auch keinen KRIPPENplatz bezahlt, solange du keinen Job hast.

Dein Kind ist -laut VK- doch erst 1,5 Jahre. Finde erstmal einen Job und dann lässt sich die Kinderbetreuung schnell organisieren.


LG
Christina

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Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist aber bei uns ist das zimlich schwer eine Tamu zu finden ,ich war froh ,dass eine noch einen Platz hatte un zu der muss ich noch ca 15 km fahren. Und ich habe ja geschreiben ,dass mich keiner einstellt ,wenn ich keine Betreuung habe ,und AA will mich dann auch nicht vermitteln .Ich habe letzte Woche schon in einem Betrieb Probe gearbeitet und mein Mann hatte zum Glück frei,allerdings wenn jetzt noch was kommt ,weiß ich nicht wie das mit der Betreuung klappen soll.Wenn ich Arbeit schon bekomme ,wann soll ich dann mein Kind eingewöhnen ,oder soll ich dann ihn einfach in die Betreuung reinschmeißen und arbeiten gehen?

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Du brauchst den potentiellen Arbeitgebern ja nicht auf die Nase binden, dass die Betreuung noch nicht 100%ig geklärt ist.
Und die wenigsten Jobs sind von heute auf morgen zu besetzen, Du wirst schon noch paar tage zeit haben, bis Du dort anfangen mußt.

Wie kommst Du darauf, ein Anrecht auf Bezahlung einer tagesmutter für ein 1,5jähriges Kind zu haben, während Du Hausfrau bist/wärst???

Gruß,
W

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Guten Morgen,

ein Recht auf einen Betreuungsplatz gibt es nicht - wie denn auch, es gibt ja viel zu wenig Plätze für alle Kinder. In Köln zum Beispiel gibt es nur für 19 % der unter 3-jährigen Betreuungsplätze.

Und: ja, wenn du einen Kitaplatz oder eine Tagesmutter vom Jugendamt vermittelt bekommen möchtest, musst du einen Arbeitsplatz nachweisen.

Bei uns gibt es einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz für 3-jährige Kinder, aber auch das mit Abstrichen. Du kannst dir nicht aussuchen wo und wann - und wenn du einen ablehnst, bist du draussen.

Du kannst dir eine private Betreuung suchen oder eine Elterninitiative, die musst du dann aber auch selber bezahlen - ohne Zuschüsse.

lg, m

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Ich kann es einerseits schon verstehen. Solche Plätze sind für Eltern die die Betreuung wirklich brauchen und sich nicht den Hintern platt sitzen.

Adererseits ist es bei uns genauso.

Ich hab 2 Jobs und wir bekommen ergänzendes Alg2. Ich bekomme aber keinen Krippenplatz und einen Kigaplatz für dieses Jahr haben wir auch nicht bekommen. Und mit der TAgesmutter wird es auch scheitern weil wir nicht beide arbeiten.

Aber solange ich keine betreeung hab, kann mein Mann zwar suchen.. findet er einen Job muss ich meine dann eben kündigen....

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Ich hab jetzt beide Seiten durch.
Letztes Jahr hab ich versucht erst einen Job zu finden und dann die Kinderbetreuung.
Kannst du vergessen,so rum hat es nicht geklappt.
Für dieses Jahr hab ich meine Tochter in der Krippe angemeldet ,auf den Anmeldebogen geschrieben,daß ich arbeitssuchend bin.
Letzten Freitag hab ich die Zusage für den Krippenplatz bekommen ,habe mich diese Woche bei meiner Arbeitsvermittlerin gemeldet und werde wohl im Sommer noch mal eine Umschulung bzw. Ausbildung beginnen.
Die Adressen von Tagesmüttern hatte ich übrigens auch vom JA bekommen ohne einen festen Arbeitsplatz vorweisen zu können.
Aber übernommen wird die finanzielle Seite vom JA eben nur,wenn du auch arbeitest.
Anrecht auf einen Kiga -Platz hast du übrigens erst ab 3,Vorher gibt es keinen Rechtsanspruch.

LG

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Hi Ewa,

hm...was manchmal für Antwrten zusammenkommen.:-[ Ich kann nicht behaupten, dass ich mich gut auskenne, ich kann dir (als Laie) die rechtliche Lage im Land Brandenburg beschreiben, ich glaueb kaum, dass es in anderen Bundesländern so unterschiedlich ist.

Also bei uns ist es so:
ab 3 Jahren - gesetzlicher Anspruch
unter 3 Jahren - bedingter Anspruch ! Wenn du bereits auf der Jobsuche bist, hast du shcon einen Anspruch !!!!!!! Wenn du studieren würdest etc.

Bei uns ist es so, dass Kinder bis zum vollendeten 2 .Jahr (deren Eltern) sich zwischen Tagespflege und einen Krippenplatz entcheiden können.max 6 Stunden am Tag, sonst müsste den Antrag das Schullamt (so würde es mir gesagt) prüfen.

Anspruchsgrundlage: u.a. Kindertagesstättengesetz SGB VIII

ich habe dir einen Link von unserer Kreisverwaltung reinkopiert, du könntest dir den Antrag auf Rechtsanspruchsprüfung da druchlesen...da stehen am Ende unter Hinweisen alles:
http://www.barnim.de/Kindertagesbetreuung.2107+M55c38dea135.0.html

Wenn du mir sagen im welchen Landkreis und in welchem Land du wohnst, kann ich dir gucken...ob es bei euch unterschiedlich ist...

Wir werden z.B. nach Teltow-Fläming umziehen bzw. da eine Zweitwohnung haben...die sehen es noch lockerer...es mag aber ja sein (wenn du z.B. in Bayern wohnen würdest, da sie deutlich strenger sind)...Ruf doch keinen mehr an, du musst dir die rechtlichen Grundlagen angucken...

MD