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Sicher nicht Hintern versohlen, aber auch dem Kind nicht Zucker in den A... blasen. Sie tanzt Dir bereits jetzt auf der Nase rum #aha
Ich hätte wegen 1 Wiener mit Sicherheit nicht so einen Aufstand verursacht und wenn meine Tochter dann so ein Theater gemacht hätte, hätte sie gleich gar keine Wiener bekommen. Punkt.
lg jo

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Find da gar nichts bei. Als ich Hochschwanger (mir war unheimlich schwindlig) war und unheimlichen Durst hatte, es war Hochsommer, habe ich mir nen grossen Pack capri sonnen genommen und eine raus und getrunken, natürlich die offene Packung an der Kasse bezahlt. Dafür hat doch jeder Verständnis. OK wenn das Kind nun 8 Jahre alt wäre, dann würde ich auch sagen, es muss bereit sein den Augenblick im Laden abzuwarten bis draussen vor der Tür mit der Wurst..aber ansonsten, bei einem Kleinkind, find ichs nicht schlimm. Klar andere Sachen wie Tüte Gummibärchen etc, sowas geht natürlich nicht, aber ne Wurst..

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Ich finde die Sache mit dem Essen auch nicht schlimm, meine Kinder machen das auch, bzw. sie bekommen von mir ab und an im Laden was... wenn sie brav fragen. Ich finde das Theater der Tochter schlimm und das hätte es bei mir nicht gegeben.

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Hallo,

also das Verhalten der Verkäuferin war nicht richtig! Es ist sicher nciht die Lösung einem Kind den Hintern zu versohlen und ich glaube auch nicht, dass es davon besser werden würde! Ausserdem geht es die Verkäuferin garnichts an, wie du dein Kind erziehst!

Aber soweit ich gehört habe sieht es rechtlich so aus, dass du ihr die Wurst wirklich nicht geben darfst, bevor sie nicht tatsächlich bezahlt ist!
So lange nicht bezahlt ist, es die Ware Eigentum des Ladens und du kannst nicht einfach Verpackungen öffnen und den Inhalt essen...
Sehen allerdings die meisten Läden nicht so eng...

LG Sabrina

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Nun gut.....wenn die Verkäuferin mit ihrer Art der Bestrafung Erfolg hatte, dann ist es ja gut. Soll sie glücklich sein. Ich denke aber, du hast sie nicht um einen Ratschlag gebeten, von daher hätte sie sich das auch sparen können.#augen

Aber zu der Wurst, mal ganz im Ernst: deine Tochter ist DREI Jahre alt und ist dermaßen ausgehungert, dass sie noch im Laden an die Wurst muss? Nee. Ganz sicher nicht.
Und an die, die meinen dass das doch okay wäre und ein Machtspielchen: wo fängt das denn an und wo hört das auf? Natürlich hat mein Kind Wünsche und Bedürfnisse, die darf es auch meistens äußern und ausleben. Aber ICH habe auch Wünsche und Bedürfnisse und es gibt Regeln, die man in dieser Gesellschaft einzuhalten hat. Und eine davon ist nunmal, dass man nichts isst/trinkt/was auch immer, was einem noch nicht gehört. Hannah ist erst 19 Monate alt, aber wir mampfen uns nicht durch den ganzen Supermarkt. Das kam mir ehrlich gesagt noch gar nicht in den Sinn! Und wenn sie Theater machen würde, dann soll sie. Auf dem Ohr bin ich dann stocktaub.....

LG!

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Wahrscheinlich ist die Frau sauer weil alle das machen und es nicht erlaubt ist.

Fakt ist das die Wurst eingepackt werden muss und bis zum bezahlen EIgentum des Ladens ist. D.h. wenn Dein Kind jetzt ein Stück Wurst ist und fängt an zu brechen kann es sein das Du es auf die Wurst schiebst.. oder wie auch immer.
Auf jedenfall eine Frage der Hygiene....

Der Weg und der Ton sind natürlich ein no go, da fehlen einem die Worte.
Bei uns gibt es eine Scheibe Mortadella an der Wursttheke und die Wurst wenn sie bezahlt ist.
Dann kann man die Tüten aufreissen und das Kind kann die Wurst essen. Solange solltes eine zweijährige aushalten und abwarten können.
Sie hatte ja immerhin schon ein Stückchen. Auf das Theater wäre ich nicht eingegangen und sie hätte von mir keine Wurst mehr bekommen.
Das ist aber erziehungssache und macht jeder wie er denkt, gott sei dank sonst wären alle menschen gleich #schock

Also sie hat bestimmt Ihre Auflagen und wer weiß was in der Vergangenheit war. Ich weiß nicht wie die rechlichte Lage ist wenn Du die Wurst auspackst und Dein Kind erstickt im Laden daran #kratz

Geh lieber woanders einkaufen wo sie kinderfreundlicher sind.....bei uns gibt es beim Bäcker ein halbes Brötchen, bei einem anderen immer einen kleinen Keks und im Supermarkt (nur bei einem bestimmten Rewe) gibt es die Mortadella.
Bei Penny kaufe ich immer ein Brötchen und das darf sie gleich essen, hat die Filialleitern so gesagt.

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Hallo,

Hintern versohlen geht natürlich nicht, aber unbezahltes Essen essen geht auch nicht und jeder der das hier in Ordnung findet, hat keine Erziehung genossen.

Ich verstehe nicht, warum man seinen Kindern nciht bebringen kann, das sie bis nach der Kasse warten müssen.

Gruß

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"Ich verstehe nicht, warum man seinen Kindern nciht bebringen kann, das sie bis nach der Kasse warten müssen. "

Weil es für manche einfach nicht wichtig ist. Hier, für uns zum Beispiel. Bei euch werden vielleicht andere Sachen lockerer gehandhabt, die bei uns ganz klare Regeln sind. Wer weiss....

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Das ist ganz einfach Diebstahl, wenn du sowas schon deinen Kindern beibringst - dann möchte ich den rest gar nicht wissen.

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Hey,

unverschämt.
Ich hätte "Ich glaube, wir wissen beide, warum Sie Metzgerei-Fachangestellte und nicht Pädagogin sind" gesagt, hätte meinem Kind die komplette Wurst überreicht und wäre sofort gegangen.

So eine blöde Kuh.

LG

sw

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Es stellt sich die Frage, wann das Eigentum auf dich über geht: Natürlich erst wenn du bezahlt hast. Ergo ist es nicht legitim, Lebensmittel vor der Kasse (vor dem Bezahlen) zu verzehren.
Unser Sohn liebt Leo Lausemaus Würstchen vom Aldi und er darf sie bis zur Kassen halten, aber sie werden NICHT vor dem Bezahlen geöffnet. Das gab auch schon Geschrei, aber ich denke, er hat es kapiert, dass Nichts aber auch GAR NICHTS vor der Kasse geöffnet und verzehrt wird. Das ist ein Grundsatz.
Ich finde es einfach unmanierlich, wenn Leute etwas im Supermarkt verzehren und ihre angebrochenen oder leeren Verpackungen auf das Band legen. Es hat so etwas Undiszipliniertes und Respektloses an sich, als ob man sich nicht einmal 5 Minuten zusammen reißen kann, ja eigentlich hat es etwas extrem triebgesteuertes animalisches an sich. Ich möchte das nicht für uns, auch nicht für unseren Sohn. Er kann warten bis wir bezahlt haben, dann bekommt er das Gewollte.
Für mich sind das schon grundsätzliche Erziehungsfragen...

LG
Rufinchen

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Auch NOCH NICHT bezahlte Wurst gehört dir nicht!!

Die Frau hat Recht, DAS umzusetzen ist Erziehungssache!!

Es gibt nichts was noch nicht bezahlt ist und fertig; SO sollte deine Erziehung aussehen und trotziges Geschrei ertragen gehört da auch zu!!!!

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Hi,

meine Tochter ist seit einer Woche ebenfalls 3 Jahre alt und auch sie weiß das die Lebensmittel erst bezahlt werden bevor sie gegessen werden können.

Ich kaufe gerade wenn ich weiß das sie hungrig sein könnte vorab einfach ein Brötchen oder habe was dabei was sie dann essen kann aber im Laden befindliche Sachen werden nicht angebrochen.

Das ist durchaus eine Erziehungssache und für mich hat das auch ein wenig mit dem Respekt vor anderer Leute Eigentum zu tun. Es gibt nunmal einfach Regel an die sich auch 2 oder 3 jährige halten müssen. Nimmt dein Kind auf dem Spielplatz einem anderen etwas weg wirst du ihr doch mit Sicherheit gesagt haben das man soetwas nicht darf.

Daher habe ich ihr schon frühzeitig erklärt das die Sachen erst bezahlt werden müssen.

Es gab bisher erst eine Ausnahme und ich glaube das hat sie nicht mitbekommen. Sie hatte so einen fürchterlichen Reizhusten und war fast am erbrechen, dass ich ein Wasser öffnete und ihr einen Schluck gab.

Wir als Eltern sind doch dafür zuständig den Kindern die Regeln näher zu bringen und wo heute vielleicht ein Würstchen okay ist, ist es morgen ja vielleicht etwas anderes auch.

Dank meiner supertollen und manchmal "einfühlsamen" ;-)Einkaufspädagogik wettert meine Kleine seit 1,5 Jahren bei den Spirituosen immer lauthals :

"ihhhhhhhh Ollemännertrinken" *schäm und das nur weil es mich störte das sie von diesen Flaschen immer so angezogen war und schwups rutschte es mir raus und war nie wieder vergessen #zitter.

Versuche einfach ihr zu erklären das die Verkäuferin gesagt hat das die Dinge erst bezahlt werden müssen und das sie deshalb mit der Wurst einfach noch warten muss.

Lg
Jeannine und Lena 15.3.

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Hallo,

ich bin der Meinung, dass man grundsätzlich erst alle Lebensmittel bezahlen muss, bevor man sie ißt. Bis die Lebensmittel bezahlt sind, gehören sie dem Supermarktsinhaber. Und nur weil die Wurst für dich abgewogen wurde, ist sie ja noch nicht dein Eigentum. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob dein Kind nun unbedingt die Wurst haben will. Sie muss das halt lernen und das geht besser ohne Ausnahmen.

Bzgl. der Verkäuferin finde ich, sie hätte dann schon das erste Stück nicht rausgeben dürfen. Und ihre Erziehungstipps hatte ich entsprechend kommentiert.

Gruß
Sassi