Elterngeld nach versteuern?

Hallo ihr Lieben,

bin total aus dem Häuschen gerade. Und zwar habe ich von November 2014 bis August 2015 Elterngeld erhalten. Vor Elterngeld habe ich Arbeitslosengeld erhslte und derzeit erhalte ich wieder Arbeitslosengeld. Nach betriebsbedingter Kündigung habe ich meine Direktversicherung aufgelöst. Diese Einmalzahlung musste ich ebenfalls in der Steuererklärung angeben. Sie gilt als Einkünfte.

Wir haben eine Nachzahlung in Höhe von 1600€ bekommen. Nun werden von uns Einkommensvorauszahlubgen verlangt. Im Steuerbescheid steht auch was von "Besteuerung nach dem Progressionsvorbehalt". Heißt dass das wir jetzt zukünftig normalerweise immer eine Nachzahlung bekommen würden und das Finanzamt deswegen schonmal Vorauszahlungen haben möchte. Das Elterngeld ist doch steuerfrei oder nicht. Wurde jetzt Mutterschaftsgeld, Krankengeld, ALG2 zu dem Verdienst meines Mannes hinzu gerechnet und wir müssen diese Vorauszahlungen machen? Hatte jemand auch so was? Das kann doch nicht sein. Da bekommt man Elterngeld oder ALG2 um über die Runden zu kommen und muss dann dafür büßen später oder wie. Bin total perplex gerade und sauer..

LG Aysun

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hallo.

leider sind diese einnahmen nicht ganz "steuerfrei"
bei der berechnunh der steuer werden diese einnahmen unter dem progressionvorbehalt mit gerechnet. eine komplizierte rechnung.

zu den vorauszahlungen kann man ein antrag stellen. weil die einnahmen ja elterngeld und arbeitlosengeld bereits weggefallen sind oder noch wegfallen werden. das ist möglich.

lg

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Wie meinst du das mit dem Antrag habe es nicht so ganz verstanden..

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Sie meint, dass du einen Antrag stellen kannst, dass keine Vorauszahlungen mehr fällig sind, wenn du keine EInkommen mehr erzielst, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Sofern du weiter Elterngeld /Arbeitslosengeld/ etc beziehst ist das vermutlich nicht so ohne qweiteres möglich.

Im Zweifel mal im Finanzamt nachfragen und dir das erklären lassen.

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Das Elterngeld an sich ist steuerfrei. Unterliegt aber dem sog Progr,vorbehalt.

D.h. dein Mann verdient eine Summe x und zahlt Steuern für x. Du hast Elterngeld Summe y. Keine Steuern. Im Rahmen des Steuererklärung wird dann die fällige Steuer für den Betrag x+y ermittelt. Normalerweise betrifft dann die Nachzahlung die Differenz, die noch nicht entrichtet wurde. (Vereinfacht ausgedrückt!!)

Wenn ihr deswegen allerdings nun ne Vorauszahlung leisten sollt, du nicht schwanger bist und dein Elterngeldbezug nicht weitergeht, würde ich beim Finanzamt Einspruch einlegen (Frist 4 Wochen nach Bekanntgabe) und dann denen klarlegen, dass der Grund (Elterngeld) entfallen ist. Eventuell wollen die eine Erwerbsprognose, eine vorraussichtliche Hochrechnung der Einkünfte.

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Zu Einmalzahlung: die müsstest du so oder so noch nachversteuern. Das trifft nun halt doof zusammen und daher der hohe Betrag.

Wenn da nichts von Vorauszahlung steht, müsst ihr auch keine leisten. Falls die doch sowas verlauten lassen würde ich, wie eben erwähnt Einspruch erheben.

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Ich habe für die Steuererklärung 2014 Elterngeld für die Monate November und Dezember angegeben. Habe Elterngeld von November 2014 bis August 2015 erhalten .

Das Elterngeld Für Januar 2015 bis August 2015 werde ich in der nächsten Steuererklärung (August/September 2016) noch angeben. D.h. 8 Monate Elterngeld sind noch nicht "eingereicht". Hat das evtl. Was damit zu tun?

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"Heißt dass das wir jetzt zukünftig normalerweise immer eine Nachzahlung bekommen würden und das Finanzamt deswegen schonmal Vorauszahlungen haben möchte. Das Elterngeld ist doch steuerfrei oder nicht. Wurde jetzt Mutterschaftsgeld, Krankengeld, ALG2 zu dem Verdienst meines Mannes hinzu gerechnet und wir müssen diese Vorauszahlungen machen? "
Ja, es wird eine Vorauszahlung zu erwarten sein in 2016 für 2015, denn ALGI (nicht 2!) und Elterngeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt, genauso wie Mutterschaftsgeld und Krankengeld, d.h. sie erhöhen den Steuersatz eures Familieneinkommen.

Das ist doch aber allgemein bekannt (oder sollte es zumindest sein, wenn man so lange Lohnersatzleistungen erhält!).
Ihr sollt einfach gleich die richtige Summe Steuern zahlen, bisher habt ihr zu wenig gezahlt und das hat nichts mit büßen zu tun, sondern, dass ihr eben zu wenig Steuern von dem Einkommen deines Mannes zahlt!

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Verstehe. Ne das wusste ich nicht... aber trotzdem Danke.

Schönen Abend

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Hey,
also grundsätzlich wurde hier viel richtiges und viel falsches erzählt. Richtig ist:
Einkünfte die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (ALGI, Mutterschaftsgeld, Elterngeld etc) sind grundsätzlich steuerfrei bzw unterliegen nicht der direkten Besteuerung. Richtig ist, dass diese Einkünfte bei der Berechnung eures gültigen Steuersatzes mit hinzugerechnet werden. Steuern werden dann in Höhe dieses Steuersatzes auf das Einkommen deines Mannes berechnet. Daher kommt die "Differenz" zu bereits gezahlten Leistungen. Ob und in wiefern ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen sinnvoll ist würde ich immer im Einzelfall von einem Steuerberater entscheiden lassen. Lasst euch beraten. Auch wenn es ein paar Euro kostet. Die getrennte Veranlagung ist immer möglich. In eurem fall aber sehr wahrscheinlich Blödsinn. Ich geh mal davon aus, das dein Mann in Steuerklasse 3 arbeitet. Da liegt im Grunde das "Übel" begraben.

Also lasst euch beraten
VG

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