ALG 1 wg. fehleneder Kinderbetreuung Vermittlungsvorschlag ablehnen?

Ich habe mich gestern arbeitslos gemeldet und einen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung bekommen ("Bitte bewerben Sie sich...) .

sofort angerufen: Die Stelle ist 1 h entfernt, mit vorherigem Kindergarten-Abgeben 1,5 Stunden.
Das Problem: Ich müsste 2 Mal in der Woche bis 19 Uhr arbeiten, wäre 20.00 zu Hause. Habe niemanden, der das Kind abholt und betreut.
Soll heute zurückrufen, ob ich das hinkriege.

Darf ich dem AG sagen, dass ich die Spätdienste nicht machen kann oder MUß ich sie machen, egal wie?

Hat der AG auch ein Rückmeldeformular vom Arbeitsamt oder nur ich?

Nur zur Info:
Ich könnte evt. ab Herbst einen Arbeitsvertrag woanders bekommen. Daher will ich mich auf sowas ungünstiges nicht einlassen, bin erst seit gestern am Suchen. Ich finde bestimmt was vernünftiges.

Danke

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HI,

wenn du arbeitslos bist und du willst arbeiten dann mache es..übers Jugendamt bekommst du eine Tagesmutter bezahlt, für alles gibt es nee Lösung du musst selbst entscheiden


wenn du natürlich was anderes in Aussicht hast und es ist besser dann warte ab wenn du dir sicher bist ansonsten sei über jeden Vertrag froh, denn es ist bestimmt nich leicht was mit Kind zu bekommen

LG Ute

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Ich will lieber abwarten. Habe was in der Nähe mit vernünftigen Zeiten in Aussicht, bloß eben erst ab Herbst nach der Urlaubssaison. Daher kann ich keine ALG-Kürzung gebrauchen. Muss ja bis dahin durchhalten.

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Hallo,

der Arbeitgeber hat auch ein Rückmeldeformular bekommen und muss bei der AA melden, ob Du Dich beworben hast und wieso ein Arbeitsvertrag nicht zu Stande gekommen ist.

Zumutbar ist Dir eine Strecke von 1 1/2 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne die Strecke zum KiGA). Wenn Du das Angebot ablehnst, wird Dein ALG I wegen fehlender Verfügbarkeit rückwirkend eingestellt. Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen bedeutet halt, dass man im normalen zeitlichen Umfang berufstätig sein kann.

Alternativ kannst Du Dich dem Arbeitsmarkt z.B. nur für 20 Stunden zur Verfügung stellen. Dann bekämst Du aber auch nur für 20 Stunden ALG I.

LG,
die Landmaus

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Hallo,

meiner Meinung nach darfst du die Stelle ablehnen. Denn selbst wenn dein Kind eine gesicherte Betreuung durch eine Kindertagesstätte hätte, haben diese auch nicht bis 19Uhr bzw. 20Uhr geöffnet. Du bist nun mal Mutter und da muß man dir einen Job anbieten oder du dir suchen, der sich halt mit deinem Kind vereinbaren läßt. Man kann dir auch keine Schichtarbeit aufdrängen.
Sollte jemand anderer Meinung sein, lasse ich mich gerne belehren.

Lieben Gruß
Sandra

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Danke , ich versuchs der AG beizubringen. Ich hoffe, sie ist einsichtig und schreibt nichts schlechtes in die Rückmeldung ans AA...

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Hallo,

ich habe das gleiche Problem erst vor zwei Wochen meiner Vermittlerin geschildert.
Ich hätte bei der einen Stelle auch halb sieben in der Früh anfangen müssen.Muss aber dazu noch 30km fahren und Kita macht erst 6.30 Uhr auf.Also keine Möglichkeit irgendwas zu machen.Wegen mir sagt der Chef ja bestimmt nicht,weil sies sind, dürfen sie ne halbe Stunde später anfangen.

Und ausserdem (wird jetzt bestimmt von einigen wieder heiss disskutiert) ich finde, ich muss mein Kind nicht morgens um 4.30 Uhr oder zeitiger aus dem Schlaf reissen,wenns nicht sein muss.
Sorry,aber dann such ich so lange weiter,bis ich was passendes gefunden habe.
Meine Vermittlerin meinte zu mir wortwörtlich "wenn Sie die Arbeitszeiten (Schichtdienste) nicht mit ihrer Kinderbetreuung vereinbaren können,dann ist das niemals ein Grund für die Agentur,Ihnen die Leistungen zu streichen oder zu kürzen!"

Frag doch einfach nochmal bei deiner Vermittlerin nach,aber bin mir ziemlich sicher,dass es ohne Nachteile für dich geht.

Ich drück die Daumen, dass es entweder zu regeln geht oder du eine andere passende Stelle findest!

LG Jule

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Danke für deine Antwort. Ich werde morgen dem AG sagen, dass ich das Kind nicht unterbringen kann für die Spätdienste. Vielleicht lehnt sie mich dann schon selbst ab. Ich hoffe bloß, dass sie was vernünftiges in die Rückmaldung ans AA schreibt.
Anja

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Boah, da kommt mir die Galle hoch! Ich habe mich von August-Oktober 2006 mit dem Arbeitsamt herumgeschlagen, denen es vollkommen wurscht war, wie ich mein Privatleben organisiere, hauptsache, ich arbeite! Und das, obwohl ich kaum Anspruch auf finanzielle Leistungen hatte und mich nur wegen der Versicherung vorübergehend arbeitslos gemeldet habe.
Ich rate dir aus Erfahrung folgendes: Überlege dir ganz genau, was du in Kauf zunehmen bereit bist (an Fahrstrecke, Arbeitsbeginn, Kindertränen, etc.) Und dann sammle so viele Kinderbetreuungsangebote, wie du kannst. Wo gibt es alles freie Krippenplätze, wer könnte dein Kind wann hüten, wer käme als Tagesmutter in Frage, etc.
Und erst wenn du das für dich klar hast, hast du den Rücken frei und kannst wirklich entscheiden, ob du ablehnst und ne Sperrfrist in Kauf nimmst, ob du anfängst und ggf. nach 2 Wochen gehst, weil es einfach nicht klappt oder ob du es ernsthaft versuchen willst.
Um Missverständnisse zu vermeiden: ich arbeite und arbeitete selbst mit jungen Leuten, die schwer vermittelbar sind/waren, zum Teil auch, weil sie Kinder haben. Erst mein eigener Kampf mit der Agentur für Arbeit hat mich gelehrt, dass ein Arbeitsplatz nicht über alles geht. Ständiges Kind-weg-organisieren kann so belastend sein, dass es einfach sinnvoller ist, ein Angebot auszuschlagen und weiterzusuchen.
In diesem Sinne: Tschakaaaaa, du schaffst es!
Mit den allerbesten Wünschen für die Zukunft
rudika