Hallo alle zusammen. Ich habe gerade im Internet etwas rechachieren wollen aber nicht das passende zu meiner Situation gefunden. Vielleicht gibt es hier Tolle Mamas die in der selben Situation sind oder waren.
Also, ich habe 2016 im April mein zweites Kind bekommen. ( also jetzt genau 1 Jahr alt ????) nun habe ich heute erneut erfahren das ich zum dritten mal schwanger bin. Ich freue mich riesig, das vorab.
Ich bin damals im 3 Monaten zum Gyn. gegangen und habe ein direktes Arbeitsverbot bekommen. In meinem Beruf so üblich. Nun habe ich bis zu dem Mutterschafts Beginn das volle Gehalt weiter bezahlt bekommen. Ich habe Elternzeit beantragt für 14 Monate da ich offiziel alleinerziehend bin. Die Elternzeit läuft Juni aus also würde ich im Juli wieder arbeiten.
Nun komme ich auch zum Punkt. Da ich in meinen Beruf zurückkehren würde eigentlich ich aber jetzt erneut schwanger bin ich von meinen Gyn. direkt wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen werde, würde ich gern wissen wie und was mich dann erwartet an finanzieller Grundlage. Hat jemand Erfahrungen damit. Müsste mein Chef ab Ende Juli Anfang August mein Gehalt wie vor der Elternzeit bezahlen oder werde ich zum Amt gehen müssen und um Unterstützung beeten ( was ich sehr gern umgehen möchte, wenn es nicht notwenig ist )??
ICH würde mich freuen über positive Antworten
In der Elternzeit erneut schwanger
ich denke, dass es so wie vorher weiter läuft... also volles gehalt
Hallo, also bis zum Ende der Elternzeit ändert sich finanziell nichts. Du bekommst ganz normal Elterngeld. Ein Beschäftigungsverbot brauchst du ab Wiedereintritt in den Beruf. Lass dir das BV also direkt ab Juli ausschreiben.Wenn deine normale Arbeitszeit losgeht bist du wieder im Mutterschutz und bekomme dann wieder das Mutterschaftsgeld wie vor der Elternzeit. Ich hoffe, dass hat dir geholfen. Kümmer dich also rechtzeitig um das BV und sprich mit dem AG.
Alles Gute für die Schwangerschaft!
"Ich habe Elternzeit beantragt für 14 Monate da ich offiziel alleinerziehend bin."
Ich glaube, ich stehe auf dem Schlauch. Du hast vor 12 Monaten bereits ein Kind bekommen, bist erneut schwanger. Bist aber dennoch alleinerziehend?
Oh Schreck, auch als Frau ohne Beziehung kann man Sex haben.
Liebe Threaderstellerin,
lass dir frühzeitig ein BV ausstellen, dann bekommst du ja trotzdem dein Gehalt. Alles Liebe für dich!
Ja, das ist mir sehr wohl klar. Nur frage ich mich, warum man mit Kleinkind und Schwangerschaft (erneut) allein dasteht oder aber was dieses "offiziell alleinerziehend" bedeutet.
Denn offiziell kann sie alleinerziehend sein, faktisch nicht. So kommt man in den Genuss von staatlichen Mitteln und längerer Elternzeit, ohne dass man tatsächlich alleinerziehend ist
Ja, ab dem Zeitpunkt, wo du wieder arbeitest, bekommst du wieder dein normales volles Gehalt. Wenn du dann wieder Elternzeit hast, wirst du dich allerdings auf weniger einstellen müssen, da der Berechnungszeitraum ja die 12 Monate vorher einbezieht. Und da hast du durch das Elterngeld eben schon ganz schöne Einbußen gehabt. Oder wird das in dem Fall nicht einberechnet? Wer weiß das?
1. warum gibt dir der Gyn. ein BV obwohl er nicht zuständig ist? Vielleicht kann dein AG dir inzwischen ja einen Schonplatz geben! Du solltest also deinem Chef jetzt schon Bescheid sagen, damit er direkt tätig werden kam in diese Richtung!
2. solltest du tatsächlich ein BV bekommen bekommst du ab Ende Elternzeit dein ganz normales Gehalt.
3. da du Elterngeld mit Elternzeit vermischt kann ich nur raten, dass du 14 Monate Elterngeld beantragt hast, also Basiselterngeld. Dein neues Elterngeld errechnet sich wieder aus den 12 Monaten vorm Mutterschutz, ausgeklammert und ersetzt werden die 12 Elterngeldbezugsmonate.