Frage zur Namensführung

Hallo ich hoffe ich bin hier nun richtig und hoffen wen zu finden der mir da helfen kann 🙈
Mein Schatz und ich heiraten in 18 Tagen. Wir haben seinen Namen zum Ehenamen bestimmt allerdings stelle ich meinen voran ( hauptsächlich wegen meiner Kinder aus der vorherigen Beziehung ). Wie ist das denn, muss ich dann immer mit beiden Namen unterschreiben oder reicht unser Ehename ? Und wie ist das zb beim Arzt oder so, werde ich dann mit beiden Namen gerufen ? Ich hätte meinen Namen gerne abgegeben ( ich hasse ihn ) wollte aber auch nicht ganz anders als meine Kinder heißen 🙈

Ich bin dankbar um jede Antwort & wünsche noch einen schönen Abend 🥰

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Zu dem Thema könntest du auch im Hochzeitsforum fündig werden

https://m.urbia.de/forum/14-hochzeit

Also dein Mann behält seinen Namen (zB Müller) und du nimmst einen Doppelnamen (zB Schneider-Müller) ?

"Doppelnamen nach Heirat - Was ist zu beachten?

Der Name des Ehepartners, welcher nicht als Ehenamen genommen wird, kann seitens seines Trägers dem Ehenamen vorangestellt oder an diesen angehängt werden. Einigen sich Helga Meier und Erwin Schmidt darauf, dass sie „Schmidt als Ehenamen führen möchten, so kann Helga entweder nur Schmidt heißen, oder aber „Meier-Schmidt“ oder „Schmidt-Meier“ als Doppelnamen führen. Einigen sie sich hingegen auf „Meier“ als Ehenamen, so kann Erwin entweder diesen Namen alleine tragen, oder sich „Meier-Schmidt“ oder „Schmidt-Meier“ nennen.

Diese Gestaltung des Doppelnamens ist gegenüber dem Standesbeamten zu erklären oder zu einem späteren Zeitpunkt durch eine beglaubigte Erklärung zu erledigen. zu beachten ist, dass eine derartige Erklärung widerrufen werden kann; es ist jedoch nicht gestattet, eine erneute Erklärung abzugeben. Möchte Erwin Meier-Schmidt irgendwann so nicht mehr heißen, kann er dies erklären und fortan nur noch seinen Ehenamen tragen. Fällt ihm jedoch Monate später ein, dass er eigentlich doch ganz zufrieden mit seinem Doppelnamen war, hat er Pech gehabt: eine erneute Änderung des Nachnamens ist nicht mehr möglich."

Quelle: https://www.juraforum.de/ratgeber/familienrecht/tipps-zum-doppelnamen-bei-heirat

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rechtsgültige Unterschriften sind mit dem Doppelnamen zu leisten,
ich habe auch einen und dazu noch 3 Vornamen.

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Wenn es aber in informellen Situationen nur um das Rufen geht, dann geht es auch nur mit dem Ehenamen. Aber offiziell ist es der ganze Name.

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Ich habe auch beide Namen und sein Name ist unser Familien Name. Du darfst dann entweder mit vollem, also beiden Namen unterschreiben oder nur mit eurem Familiennamen. Du darfst nur deinen alten Namen nicht mehr alleine nutzen.

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Auf arbeit tragen einige einen Doppelnamen. Aber die meisten lassen sich nur mit ihrem Ehenamen rufen und haben auch nur den auf dem Namensschild.

Auf allen offiziellen Dingen (Z.B.: Gehaltsabrechnung usw) steht natürlich der volle Name.

Dein „richtiger“ Name ist dann nun mal der Doppelname, vermutlich würde der Arzt dich damit aufrufen, da dieser in den Unterlagen vermerkt ist z.B. 🤷‍♀️