Kein ALG nach Elternzeit !?

Hi all !
STimmt es, das man nach der Elternzeit kein Arbeitslosengeld bekommt, weil man in den letzten 2 Jahren vor Arbeitslosigkeit nicht gearbeitet hat ?
Die vom Arbeitsamt wollen mir das so verklickern .
Das wäre ja ein ziemliches Unding, weil viele Mütter wegen fehlender teilzeitstellen nach der Elternzeit ohne arbeit sind.
Habt ihr da Erfahrung ?

Gruß
alex

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Hallo Alex,
ich habe nach 3 Jahren Elternzeit für Dezember 2008 Arbeitslosengeld beantragt. Ich habe einen Aufhebungsvertrag von meinem Arbeitgeber bekommen, in dem wir uns in gegenseitigem Einvernehmen getrennt haben. Ich habe auch eine Abfindung bekommen. Mein Arbeitslosengeld wurde aber nicht nach dem Gehalt berechnet, was ich 14 Jahre vor der Elternzeit bekommen habe sondern nach meinem Berufsaschluß und der Stundenzahl, die ich mit Kind (also in der Zeit wo sie im KiGa ist) theoretisch arbeiten könnte (3,5 Std./Tag). Ist nicht viel aber besser als nichts.
Ich wohne in Niedersachsen, ich weiß nicht, ob es da Unterschiede gibt.

Viele Grüße
Muckel#blume

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Hallo Muckel,
meine Situation ist genauso wie Deine mit Aufhebungsvertrag, Abfindung u.s.w. Wurdest Du nicht vom Arbeitsamt gesperrt für 3 Monate? Hast Du direkt Arbeitslosengeld bekommen?
Mein Arbeitsplatz wurde von NRW während meiner Elternzeit nach Süddeutschland verlegt, da das Unternehmen verkauft wurde. Im Aufhebungsvertrag steht betriebsbedingt gekündigt, Arbeitsplatz weggefallen. Jetzt will mir das Arbeitsamt eine Sperrfrist verhängen. :-[
Danke schonmal für Deine Antwort!!!!#danke
L.G.
Sabine

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Hallo Alex,

bei meiner Freundin wäre der Vertrag 12/08 abgelaufen, Beginn des Mutterschutzes: 02/09 - dazwischen arbeitslos, wer bitteschön stellt schon eine Schwangere ein? Nach der Elternzeit Harz IV, da zuvor arbeitslos ...
Nun hat ihr Arbeitgeber den Vertrag bis 03/09 verlängert, so dass sie nach der Elternzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Soweit ich das verstanden habe, kommt es auf dein Beschäftigungsverhältnis vor Beginn des Mutterschutzes an. Aber frag doch mal auf der Seite des Familienministeriums nach, die helfen (online) schnell und kometent weiter!

Liebe Grüße Mimi

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Huhu,

also ich habe auch nach der 1 Elternzeit bei meinem Grossen Arbeitslosengeld bekommen.
Und zwar auch in der Höhe wie man arbeiten gehen könnte, sprich ich habe mich für 20 Wochenstunden arbeitslos gemeldet und dafür das Geld bekommen.
Ich komme aus HEssen.
WÜrde da nochmal genau nachfragen.

GRuss
Ela

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boah seid ihr schnell !
Ich hab im Okt. den Job nach der Elternzeit gekündigt und mich gleich arbeitslos gemeldet.
Heute kam der bescheid, dass ich kein ALG bekomme, weil die mir die Elternzeit nicht anrechnen.
Da bin ich halt vom Hocker gefallen !
Nicht nur, weil die mir im Oktober vergessen haben den Antrag mit zugeben und das erst ende Dezember aufgefallen ist, sondern weil das ein Unding wäre, wenn dem wahr ist.
Ich google schon die ganze Zeit, kann aber nichts eindeutiges finden. Werde auf jeden fall Widerspruch einlegen.
Danke für den Tip mit dem Familienministerium !

gruß
alex

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Hallo!

Warum hast du denn gekündigt?
Wenn du selbst kündigst, hast du doch erstmal eine Sperrfrist von 3 Monaten. Außer du begründest die Kündigung mit fehlender Kinderbetreuung. Dann steht dir aber kein ALG I zu, da dein Kind ja nicht betreuut wird und du dem Arbeitsmarkt ja somit nicht zur Verfügung stehst.

Ansonsten wird, meines Wissens die Elternzeit ausgeklammert bei der Anspruchsberechnung.

Ansonsten frag doch mal im Finanzen-Forum, da sind einige, die sich besser auskennen.

LG