spielzeug kaputt im kindergarten - und nun?

Hallo, unser Sohn (3.5 Jahre) hat heute im Kindergarten etwas von einem Spielzeug abgeschnitten. Nun meinte die erzieherin wir müssen es reparieren oder ersetzen.

Wisst ihr, wie da die gesetzeslage ist?! ????

Vielen Dank und lg

Der mausezahn

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Hey,
die Gesetzeslage ist wir folgt:
Eltern haften nur dann für die Schäden ihrer Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Kinder unter sieben Jahren haften selbst nie. Verursachen sie einen Schaden und haben die Eltern ihre Pflichten nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen.
Die Aufsichtspflicht lag im Kiga bei den Erzieherinnen. Da stellt sich meiner Meinung nach eher die Frage warum ihn keiner davon abgehalten hat?
Also nein ihr müsst es nicht bezahlen.
Vg

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Genauso und nicht anders!!

Ich würde freundlich erklären dass die Erzieherinnen die Aufsichtspflicht hatten und deinen Sohn hätten davon abhalten können.
Kannst ja noch sagen dass es dir sehr leid tut dass da was kaputt gegangen ist, du aber nicht in der Pflicht bist den Schaden zu ersetzen.

Mona

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Jetzt muss ich mal was loswerden vor allem nachdem es auch noch Sterne hagelt.

Wollt Ihr dass die Erzieher nur Dienst nach Vorschrift machen? Nur ihren Job machen? Dann könnt Ihr Euch gerne so stur stellen. Aber beschwert Euch nicht wenn Eure Kindergärten dann zu "Kinderaufbewahrungsanstalten" werden.

Meine Ansicht: In unserem Kindergarten wird sehr viel für die Kinder gemacht, die Erzieher geben sich extrem viel Mühe auf alle Kinder einzugehen, versuchen immer wieder was neues zu bieten, sind mit extrem viel Herzblut bei der Sache, auch die Einrichtung an sich macht vieles möglich, sei es dass wir z.B. jetzt tagelang unser Kind im Kindergarten begleiten durften weil die Eingewöhnung schwierig war oder ein kleines Kind dass von der ersten bis zur letzten Minute da bleiben muss eben ausnahmsweise Mittags doch warmes Essen bekommt obwohl es nicht in der Konstitution steht .... Ich würde mich schämen meinem Kindergarten dann zu sagen "Tja, habt ihr beiden lieber ein vollgesch. Kind gewaschen und eines das weint getröstet anstatt aufzupassen dass Junior mit der Schere aus der Bastelecke nicht schnell in die Puppenecke flitzt und nem Spielzeug was abschneidet, selber schuld"... Sorry aber was ist denn das für eine Einstellung. Es geht nicht um Rechte oder Verträge und Aufsichtspflichtverletzungen sondern das ist für mich eine moralische Sache.

Mit genau der Einstellung verursacht ihr die hier so oft bemängelte "Gegenreaktion" der Kindergärten, dass bei 5 Minuten verspätung schon vorwurfsvoll auf die Uhr gechaut wird und so ... Wenn ihr so auf das "geschrieben" pocht und nicht "mal 5 gerade sein lassen könnt" müsst ihr Euch nicht wundern wenn der Kindergarten das irgendwann auch nicht mehr tut. Wenn ich will dass der Kindergarten z.B. für meine Verspätung Verständnis hat muss ich auch für "Verfehlungen" des Kindergartens Verständnis haben.

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Hallo,

ich kenne die Gesetzeslage nicht. Ich würde glauben, dass es keine Verpflichtung gibt, da es ja einfach irgendwie zum Risiko gehört, dass Spielzeug kaputt geht oder verschleißt. Eine Forderung etwas zu "MÜSSEN" finde ich daher fraglich.

ABER, ich würde von ganz alleine anbieten den Schaden irgendwie in Ordnung zu bringen. Das gehört für mich dazu. In welchem Rahmen auch immer.

LG

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Keine Ahnung ob es da eine gesetzliche Grundlage gibt.
Wenn etwas beim Spielen einfach so kaputt geht (Verschleiß) würde ich mich vermutlich weigern, das Spielzeug zu ersetzen.
Wenn mein Kind aber mutwillig (und etwas vom Spielzeug abschneiden gehört für mich dazu) ein Spielzeug kaputt macht, dann würde ich ohne großes TamTam natürlich für Ersatz sorgen.

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Sehe ich genauso, würde ich von mir aus schon anbieten.

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Hallo!

Das ist zwar ehrenhaft von Dir, aber ich würde mich erst einmal fragen, warum mein 3,5jähriges Kind unbeaufsichtig mit einer Schere oder einem Messer spielt.

In dem Alter kann ein Kind noch nicht überblicken, dass das Spielzeug kaputt ist, wenn es mit der Schere etwas abschneidet. Davon abgesehen ist das Kind ja ohnehin nicht haftbar, da es noch zu jung ist. Die Eltern können aber nur haftbar gemacht werden, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben - diese haben sie aber ja an den Kindergarten abgegeben. Rechtlich ist die Lage also relativ eindeutig: Der Kindergarten bzw. die Erzieherinnen hatten die Aufsichtspflicht, ob sie der nachgekommen sind, spielt hier eher eine untergeordnete Rolle, die Eltern sind jedenfalls raus und auf keinen Fall haftbar.

Wir hatten übrigens im Kindergarten einmal eine ähnliche Situation. Unser Sohn geht in die Außengruppe einer Tagesstätte. Diese befindet sich auf dem Gelände einer Gärtnerei (gleicher Träger). Als mein Sohn ca. 4 Jahre alt war, hat er einmal mit 2 oder 3 anderen Kindern in der Nähe von einem Foliengewächshaus gespielt. Hin und wieder ging ein Erzieher vorbei, somit waren die Kinder im Grunde ausreichend beaufsichtigt. Was nur leider keiner von den Erziehern mitbekommen hatten: Zwei Kinder aus dieser Gruppe hatten Taschenmesser im Rucksack (im Waldkindergarten durchaus üblich) und sich diese heimlich geholt. Mit diese Messern haben die Kids zunächst Grashalme abgeschnitten und später leider die Folie vom Gewächshaus mehrfach eingeschnitten. Und diese Gewächshausfolien sind nicht gerade günstig. Allerdings war zu keiner Zeit die Rede davon, dass wir als Eltern die Kosten für die neue Folie übernehmen sollten. Den Kindern wurde durch die Erzieherin bewußt gemacht, dass diese Folie nun kaputt ist, dass die Pflanzen im Gewächshaus kaputt gehen, wenn die Folie ein Loch hat, und dass die Reparatur Geld kostet. Und als Ausgleich mussten die Kinder einen halben Vormittag in der Gemüseverarbeitung "mitarbeiten" um so einen Teil des Schadens wieder gut zu machen. Unser Kleiner weiß das alles noch sehr genau, aber im Gespräch mit ihm kam damals sehr klar zum Ausdruck, dass den Kindern nicht bewußt war, dass die Folie durch das "Schnitzen" mit dem Messer kaputt ist - sonst verschönert man schließlich Dinge durch Schnitzen.

LG

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Mein Kind kommt im Sommer in den Kindergarten und neulich war gerade der Infoabend. Da gab es jede Menge Infomaterial und auch noch ein paar Zettel zum unterschreiben...wegen Infektionskrankheiten und da war auch etwas dabei, wo geregelt wird, wenn das Kind etwas zerstört. Da steht unter anderem drin, dass Sachen repariert oder ersetzt werden sollen/müssen.

Hast du vielleicht auch so eine Vereinbarung unterschrieben?!

LG zauberpunsch

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Das ist ja wohl lächerlich!

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Hallo,

wenn du auf dein RECHT pochst, kannst du es getrost aussitzen. Dein Kind ist nicht deliktfähig, du hattest nichtmal die Aufsichtspflicht.

Für mich als Mutter wäre es eine Selbstverständlichkeit, das kaputte Spielzeug zu reparieren bzw. zu ersetzen.

VG

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Mir wäre die Gesetzeslage vollkommen egal. Wenn mein Sohn mutwillig etwas zerstört, würde ich den Schaden aber definitiv tragen und meinen Sohn da mit einbeziehen, indem er das Spielzeug mit mir nachkaufen und überreichen muss. Du bist doch auch Vorbild für deinen Sohn.

Das was du ihm beibringst ist, dass er für seine Handlungen keine Konsequenzen tragen muss und andere an seinen Fehltritten ,Schuld' sind.

Wenn es euch ums Geld geht, kannst du bestimmt deiner Versicherung Bescheid geben.

Ich finde auch, dass ein 3,5 Jahre altes Kind durchaus schon in der Lage ist zu wissen, dass man mit der Schere etwas kaputt schneiden kann. Oder hast du das deinem Sohn nie beigebracht und willst dem Kindergarten jetzt den Schwarzen Peter zuschieben?

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Hallo,

Himmel, geht es mal mit Hirn und ohne Gesetze und Anwalt? Ein Kindergarten ist ein Ort voller Kinder. Da passiert es mal, daß etwas kaputt geht, verschwindet und verschleißt. Früher hat keine Erzieherin deshalb ein Fass aufgemacht. Und viele Eltern spenden auch gut erhaltenes Spielzeug der Kita. Die Erzieherin soll es unter Erfahrung verbuchen und Du kannst gucken, ob Du irgendwann mal beim Ausmisten brauchbares Spielzeug findest.

LG
Mistel

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Vielen Dank für eure Antworten.

Nein, ich möchte niemandem den schwarzen Peter zuschieben. Es ging mir einfach nur darum, nach Erfahrungen zu fragen, wie das in anderen Kitas gehandhabt wird.

Ein 3,5 jähriges Kind ist nun mal kein Vorschulkind. Er ist noch sehr verspielt, sehr neugierig, im vollen Erforschungsdrang. Ich kann ihm hundert mal sagen, nichts mit der Schere kaputt schneiden, trotzdem tut er es immer wieder. Jetzt ist es nun mal passiert.

Wir haben selbstcverständlich für Ersatz gesorgt. Nun ist die Sache für mich erledigt.

Ich wünsche euch noch einen schönen Abend.

Der mausezahn

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Finde ich gut, dass ihr für Ersatz gesorgt habt.

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Hallo!

Rechtlich gesehen ist niemand haftbar, weil das Kind nicht deliktfähig ist, die Eltern die Aufsichtspflicht den Erzieherinnen übergeben haben, und die Erzieherinnen die Aufsichtspflicht auch dann nicht verletzen, wenn Kinder in dem Alter mal 5 Minuten alleine sind, es ist schließlich wichtig für die gesunde Entwicklung, dass nicht 24/7 ein Erwachsener direkt daneben steht.

Folglich bleibt in dem Fall der Geschädigte auf dem Schaden sitzen, und das ist die Kita.

Der Idealfall wäre, dass jede Kita finanziell so gut ausgestattet ist, dass es ein Budget für Spielsachen gibt, damit man abgenutzte Sachen austauschen kann und auch mal was neues Anschaffen.

Die Realität sieht teilweise anders aus, weil schon das pure Vorschlagen von ein bisschen mehr "Spielgeld" oder einem höheren Elternbeitrag auf massive Gegenwehr der Eltern stößt, und die Bundesländer zwar brav teure Tarifverträge für den öffentlichen Dienst durchwinken, an denen sich ja auch die Einkommen der Erzieherinnen orientieren, aber leider die Förderungen nicht im selben Rahmen steigen. Unterm Strich reicht eben das Geld oft nur noch für das Minimum - Löhne und Gehälter, Kosten der Immobilie, Heizung etc., aber viel Luft bleibt da eben nicht.

Daher kann es eben sein, dass die Kita sonst irgendwann eben keine Möglichkeiten mehr hat, selbst neue Sachen anzuschaffen. Da ist es dann nur fair, wenn die Eltern das ersetzen.