Fremdbetreuung trotz BV?

Hallo,

ich zermürbe mir den Kopf über meine momentane Situation:
Ich würde im Februar nach meiner Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten, bin allerdings aktuell wieder schwanger und werde nahtlos ins Beschäftigungsverbot gehen.
Mein Sohn würde, wenn ich wieder arbeiten müsste zu einer Tagesmutter gehen.
Nun bin ich ja aber weiterhin zuhause, deshalb stellt sich mir die Frage, ob ich ihn dann nicht bis zum Herbst zuhause lassen möchte.
Was aber, wenn die Schwangerschaft nicht hält und das BV hinfällig ist und, ist es vielleicht mit fortschreitender Schwangerschaft sogar entlastend, 1-2 Vormittage in der Woche für mich zu haben, nochmal Kraft zu tanken, bevor das Baby kommt?
Andererseits käme ich mir dabei meinem Sohn gegenüber total schlecht vor, so, als würde ich ihn abschieben...
Stand jemand vor einem ähnlichen „Problem“? Wie habt ihr euch entschieden?
Gerne lese ich natürlich auch Meinungen von Mamas, die nicht vor der gleichen Entscheidung standen 😊

Ich danke euch!

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Die Zeit war für uns Eltern zu kostbar, wir haben die Kinder erst mit 3+ in die Kita gegeben.
Ich wundere mich auch immer über Mütter die Entlastung brauchen und freie Zeit....da brauche ich kein weiteres Kind wen ich das erste dafür „Abschieben“ muss.
Meine Meinung und für uns so perfekt...
Für Entlastung und freie Zeit sind gute Partner zuständig in meinen Augen.
Ich komme selbst aus der Kleinkindbetreuung und weiß was da alles auf der Strecke bleibt und alles gerne schön geredet wird...
🙋🏻‍♀️

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Also ich meine das es etwas ist was du einfach wirklich nur für dich selbst beantworten kannst.

Es hilft dir ja nichts, jeder sieht es anders.

FÜr mich wäre die Sache völlig anders und klar, meine Kids waren bei mir bis sie mit 3 in Kiga konnten bzw sie waren fast schon 4 weil Aufnahme immer erst nach den Sommerferien war und sie im Dezember/Januar Geburtstag haben.
Was anderes wäre für mich auch niemals in Frage gekommen.


Also geh einfach mal in dich und frage dich wie du es haben willst und was du meinst was besser für ihn und dich ist :)
Alles andere hat keinen Sinn.

LG

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Ich finde, dass das gar keine Frage ist. Man hat nur Anspruch auf ein BV, wenn das Kind betreut ist - man also auch arbeite könnte, wenn man müsste.

Möchte man sein Kind länger betreuen, geht man länger in EZ und bleibt zu Hause.

Wenn aus irgendeinem Grund das BV beendet wird, muss man die vertraglich vereinbarten Stunden arbeiten können.

Deswegen halte ich sowohl problematisch, das Kind nicht betreuen zu lassen als auch (was ich hier schon häufiger gelesen habe), die Stunden nicht zu reduzieren, obwohl man Vollzeit gar nicht leisten könnte.

Du musst ihn ja nicht die komplette Zeit da lassen, aber jetzt ist auch die Eingewöhnung viel einfacher als mit Baby auf dem Arm.

VG Isa

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Ist das so, dass man nur Anspruch auf ein BV hat, wenn schon vorhandene Kinder betreut sind?

@TE: Wann würdest Du das Kind denn eingewöhnen wollen, wenn Du ihn jetzt zu Hause lässt? Wenn das Baby da ist, finde ich unglücklich. Aber für das Baby finde ich es schon schön, wenn es auch Exklusivzeit nur mit Dir hat, wenn das Geschwisterchen vormittags anderweitig betreut wird. Ich habe Zwillinge und hätte mir wirklich gewünscht, ich hätte öfter mal meine ganze Konzentration bei einem Kind haben können. Und Baby und Kleinkind mit den unterschiedlichen Bedürfnissen ist ja noch mal eine ganz andere Herausforderung.

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"Ist das so, dass man nur Anspruch auf ein BV hat, wenn schon vorhandene Kinder betreut sind?"

Jein, man bekommt ein BV für die Arbeitszeit, die man leisten würde, wenn man könnte.

Wenn man die Arbeit nur leisten kann, wenn das erste Kind betreut wird, sollte das erste Kind wohl auch betreut sein oder zumindest die Möglichkeit der Betreuung bestehen.

Man will nicht dran denken, aber in der Theorie kann eine Schwangerschaft auch irgendwann nicht mehr bestehen und man müsste nach relativ kurzer Zeit wieder zur Verfügung stehen. Oder der AG findet doch einen anderen Einsatzort.

Geht das nicht, steht man schon blöd da.

VG Isa

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Huhu
Ich kann dir nur sagen wie wir es machen, aber unser Sohn geht schon lange in den KiGa... ich bin nun seit Novemer im BV...er geht trotzdem täglich... wir haben die Stunden reduziert, ab und zu hol ich ihn als Mittagskind oder lass ihn mal daheim wenn wir was unternehmen wollen...

Ich muss sagen ich würde deinen Sohn planmäßig eingewöhnen und ihn dann halt imme mal eher holen oder daheim lassen wenn du willst
Die Umstellung mit Baby ist schon groß genug, dann noch eingewöhnen mit Baby auf dem Arm, das stell ich mir für dich und auch deinen Sohn schwer vor.

Liebe Grüße...

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Je nach Alter würde ich entscheiden. Mit einem Jahr würde ich ihn weiter betreuen.. mit 2-3 Jahren würde ich ihn schon eingewöhnen und erstmal dann auf 3std reduzieren pro Tag.

Einen Betreuungsplatz sollte man bei uns niemals weggeben..wer weiß was mit der Schwangerschaft passiert und dann stehst du ohne Betreuung und ohne BV da.

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Ich bin seit Dez im BV und mein Sohn geht trotzdem regelmäßig in die Kita. Da ich möchte das er trotzdem seinen geregelten Tagesablauf hat und sich dann nicht mit Baby wieder an die Kita gewöhnen muss.

Habe aber auch die Anordnung zum schonen bekommen und das klappt mit meinen Wirbelwind nicht.

Würde dein Kind daher bei der Tagesmutter eingewöhnen allein da man nie weis wann man wieder einen Platz bekommt.

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Ich würde ihn wahrscheinlich trotzdem zur TaMu geben. Es ist ja nur anfangs eine "Fremd"betreuung. Nach ein paar Wochen ist die TaMu nicht mehr fremd und unterscheidet sich vermutlich nicht weiter von einer Oma oder Tante. Ich würde auf jeden Fall Betreuung in Anspruch nehmen, sodass du dich in Ruhe auf das baby vorbereiten kannst. Du bist ja wahrscheinlich nicht grundlos im BV. Mit Betreuungsmöglichkeiten kannst du dir auch mal Ruhe gönnen, vor allem wenn es dir mal nicht gut geht. Außerdem hast du dann nach der Geburt Ruhe und kannst dich einige Stunden am Tag auf das Neugeborene konzentrieren.

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Ich habe meine Tochter trotz BV in die KiTa gebracht und sie hin und wieder (es war Sommer) eher abgeholt oder ein verlängertes WE mit ihr gemacht (also Freitag oder Montag KiTa-frei)
Stunden verkürzen hätte vom Geld her nicht viel gebracht, sonst hätte ich das natürlich gemacht.

LG

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Wie alt ist Dein Sohn?
Ich bin momentan im Mutterschutz (40.SSW) und habe eine 4jährige Tochter. Sie liebt ihren Kindergarten und geht sehr gerne dort hin. Auch schon seit längerem. Würde ich sie abmelden weil ich nun nicht mehr arbeiten muss und statt dessen darf sie dann zu Hause bei Mutti sitzen, die sich auch noch ums Baby kümmern muss oder sich jetzt, zum Ende der SS einfach kaum mehr rühren kann, wäre sie ganz schön beleidigt (und ich müsste das mit Spielbesuch en kompensieren).
Wir haben sie nun 2 Stunden weniger angemeldet und ohne Mittagessen, da ich ja eh zu Hause für den Rest der Familie koche. Das hat aber auch finanzielle Gründe. Den Platz behalten wir dadurch, Aufstocken der Stunden ist innerhalb von 2 Wochen möglich.

Ich glaube ich würde Dir raten die Eingewöhnung zu beginnen und wenn Dein Kind gerne in den Kiga oder zur Tages Mutter dann seh es als Exklusivzeit für Dich und Dein Baby und als Abwechslung für den Großen. Wenn er sich schwer tut, sehr klammert und deutlich macht, das er lieber zu Hause bleiben will, dann kannst Du das ja nochmal verschieben.

Ich glaube nicht, dass Du Deinem AG nachweisen musst, dass Du einen Betreuungsplatz hast. Sicher, wenn das BV wegfällt musst Du auch arbeiten gehen können, da solltest Du Dich Gedanken darüber machen....

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Mein Sohn ist 2,5 Jahre alt.

Das ist natürlich auch noch eine Option, die Eingewöhnung erst mal zu starten und dann zu sehen, wie es sich entwickelt. Danke! 😊

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Wenn er schon 2,5 Jahre alt ist würde ich definitiv jetzt die Eingewöhnung machen.
Wir bekommen im Juli unser zweites Kind und unser Sohn wird ab August mit knapp drei Jahren in den Kindergarten gehen.
Ich finde den Zeitpunkt tatsächlich sehr ungünstig und wäre froh, wir hätten jetzt schon die Möglichkeit ihn einzugewöhnen.

Alles Gute 🍀