Personenberechtigt gleich Sorgeberechtigt?

Hallöchen.

Ich sitz momentan über die Kita-Anmeldung unseres Sohnes.
Diese möchte die Personenberechtigten Personen wissen.
Nun zur Frage.
Mein Partner und ich sind beide die leiblichen Eltern aber nur ich habe das Sorgerecht weil wir noch nicht verheiratet sind.
Ist er trotzdem Personenberechtigt oder zählt dies nur wenn er auch das Sorgerecht hat? Ich bin da gerade etwas verwirrt 🙈

Danke für eure Antworten.

Gruß Anne

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https://www.kid-login.de/iKids/hilfe/Begriffserl%C3%A4uterung.html

Aber warum möchtest du nicht, dass der Vater des Kindes Sorgerecht hat und was hat das mit verheiratet sein zu tun? Oder ist verheiratet sein für dich die Bedingung?

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Also so wie ich das Sehe geht es um das Sorgerecht. Alles andere würde keinen Sinn machen. Allerdings Frage ich mich genauso was das Sorgerecht mit dem Heiraten zu tun hat. Mein Freund und ich haben damals vor der Geburt einen Termin beim Jugendamt gemacht und haben die Vaterschaft offiziell anerkennen lassen. Er ist folglich trotz (noch) fehlender Hochzeit Sorgebrechtigter in vollem Umfang, so wie ich auch. Muss man natürlich nicht machen. Aber ich fand es damals beruhigender, wenn nicht erst das Jugendamt die Bleibe des Kindes klären muss, sollte während der Geburt oder im Folgenden mit mir was passieren.

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Sorgeberechtigung gleich Personenberechtigung

Falls der Vater die sorgeberechtigung haben sollte, wenn dir was passiert, solltest du das schnellstmöglich machen lassen.auch ohne Hochzeit. Sonst bekommt dein Kind einen Vormund vom Amt. Und mit "passieren" kann ja auch gemeint sein: Krankenhaus nicht ansprechbar...muss ja nicht tod sein.
Wünsche ich natürlich keinem, aber es kann schneller gehen als man denkt

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Ich dachte immer, dass neuerdings die Väter automatisch mit Geburt sorgeberechtigt sind und man das alleinige Sorgerecht beantragen muss?!

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So weit ist Deutschland leider noch nicht…

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Ach! Und ich dachte, sie haben das bereits geändert. 😳
Gut zu wissen, danke!

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Ich weiß nicht genau, ob bei euch das Gleiche gemeint ist (dazu müsste man das Formular lesen), aber bei uns müssen alle Personen angegeben werden, die das Kind abholen dürfen. Also auch Großeltern, Patenonkel, Nachbarin etc. Das hat bei uns nichts mit dem Sorgerecht zu tun.

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Das ist bei den meisten Kitas so. Aber unabhängig von der Personensorge. Personensorge meint tatsächlich den rechtlich relevanten Teil, wer halt mitbestimmen darf und wessen Unterschriften erforderlich sind. Bei So großen Sachen wie Kita müssen beide unterschreiben, wenn beide Sorgebrechtigt sind. Die Personen die Abholen sind was anderes. Das hat nichts mit Personensorge zu tun.

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Ah ok, dann meine ich tatsächlich was anderes...

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„ aber nur ich habe das Sorgerecht weil wir noch nicht verheiratet sind. “

?? Was hat gemeinsames Sorgerecht mit Hochzeit zu tun?

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Personensorgerecht ist ein Teil des Sorgerechts.

Konkret ist das der Teil des Sorgerechts, der für die Kita interessant und wichtig ist.

Der Vater hat keinerlei Rechte bezüglich seines Sohnes bei dir. Sobald Dir etwas passiert und du keine Entscheidungen mehr treffen kannst, muß der Staat aktiv werden und eine Person oder Institution festlegen, die das Sorgerecht bekommt.