Tagesmutter lässt uns erst im April aus dem Vertrag?

Guten Abend,

wir haben folgenden Sachverhalt:

Unsere Tochter geht seit April 2023 zur Tagesmutter. Mit ihr sind wir aber mehr und mehr unzufrieden. Ständig hat sie was an der Kleinen auszusetzen, dann ist sie alle drei Monate im Urlaub (gut, ist ja ihr Recht Urlaub zu haben) sie nimmt sich dann aber immer wieder Auszeiten zwischendurch mit mal hier eine Woche krank, mal hier keine Betreuung, mal da. Außerdem haben wir das Gefühl, dass die Kleine da zu wenig zu essen bekommt und allgemein sich wenig wohl fühlt.

Nun möchten wir nach langer Überlegung den Platz kündigen, weil das Vertrauen nicht da ist und wir einfach auch langsam in einen Konflikt mit unseren Arbeitgebern kommen.

Nun kommt aber der Haken: Die Tagesmutter hat im Vertrag eine Klausel die besagt, dass wenn man während ihres Jahresurlaub kündigt, der Monat in dem sie Urlaub hat quasi nicht zu den 8 Wochen Kündigungsfrist zählt. Wenn ich also quasi jetzt zu Ende November kündige, wären wir rein theoretisch ja Anfang Februar raus aus dem Vertrag. Da sie aber ab dem 20.12-5.1 Urlaub hat wäre das ja nach meiner Rechnung erst Anfang April der Fall. Weil ja erst Februar quasi als urlaubsfreier Monat gilt. Ist das so rechtens? Ich kann doch jetzt nicht zwangsweise mein Kind bis April dort in die Betreuung geben, nur weil sie meint während sie Urlaub hat zählt die Kündigung nicht... vorallem habe ich so eine Regelung noch nie gehört.. Vielleicht hat da jemand Erfahrung mit? Ist das vielleicht auch sonst eine Sache für einen Anwalt, damit wir einfach nach den besagten 8 Wochen raus sind?

Ich werde sie so schon ungern zur Tagesmutter bringen, sobald die die Kündigung in der Hand hält... da kann ich mir bis April so einen Zustand echt nicht geben...

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Ich würde sagen, dass der Jahresurlaub ja wahrscheinlich eher im Sommer ist und sie dann 3-4 Wochen am Stück hat und es halt doof wäre, wenn ihr beispielsweise immer zum Juli gekündigt wird und sie den ganzen Juli Urlaub hat und somit dann ja auch immer nur neue Verträge ab August machen kann.
Und dann halt eventuell von mehreren Kindern das Juli Einkommen fehlt.
Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe. Und diese Klausel gibt es dann zumindest bei uns in der Gegend bei vielen Tagesmüttern und auch Krippen. Denn sonst würden sich ja alle Eltern den einen Monat sparen, wo eh 3 Wochen Urlaub sind und danach geht's dann in die Kita oder Kiga. 😄

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So verstehe ich es auch.
Mit Jahresurlaub wird normalerweise der Haupturlaub bezeichnet, und der ist in der Regel im Sommer.

Unser Kindergarten hat auch die Regel, dass man nicht zum 01.08. kündigen darf.
Ansonsten aber zu jedem Monat (unter Einhaltung der Kündigungsfrist).

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Genau so ist es bei uns auch. Im Sommer sind es 2 Wochen oder manchmal auch 3 und dann kann man eben nicht kündigen.
Über 8 Wochen Urlaub im Jahr ist ja eine Hausnummer- dann braucht man schon fast keine Tagesmutter mehr, wenn man ständig selbst die Betreuung organisieren muss.

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Ich glaube, ich würde mich da beraten lassen -- ob der Vertrag so rechtens ist--- denn theoretisch könnte sie es ja so legen, dass immer irgendwie der Urlaub reinspielt...

Wir waren damals in einer privaten Krippe und da war es so, dass man eine 3 monatige Kündigungsfrist hatte...

Gerade bei einer TM sollte es ja flexibler sein -- wenn du bspw einen Nachrückplatz im Kiga bekommst, kannst du ja nicht noch x Monate parallel bezahlen müssen...

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Ja, ich werde da mal doch die Versicherung für bemühen und nachfragen. Nun sind die Verträge laut Jugendamt aber privatrechtlich, ich glaube fast, dass wir es da schwierig mit haben werden. Aber ein Versuch wird es wert sein. Das ist ja auch der Knackpunkt, die gute Frau hat alle drei Monate für 2-3 Wochen Urlaub. Unser Vertrag läuft zum 31.7.24 aus und bis dahin möchte ich die Kleine dort aber nicht lassen. Ich weiß nicht ob das Gang und Gebe bei Tagesmüttern ist, dass sie wirklich in so regelmäßigen Abschnitten in den Urlaub gehen, es ist aber teilweise für arbeitende Eltern kaum machbar. Sie hat ja mehr Urlaub als eine Kitaeinrichtung im Sommer zu hat. Ich meine dieses Jahr waren es schon acht Wochen insgesamt. Vielleicht auch neun, müsste ich nochmal nachschauen.

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Ich persönlich finde das mit dem Urlaub halt auch sehr blöd

Zumal jeder andere Selbstständige sich ja auch nicht seinen Urlaub bezahlen lassen kann

Im Kiga sieht das für mich anders aus-
dort ist zumindest hier- immer eine Notbetreuung gibt, für dass das Personal bezahlt wird oder das Personal nimmt abwechselnd Urlaub.

Aber kein Friseur bspw bekommt seinen Urlaub von seinen Kunden bezahlt-- wenn zu dann zu und kein Geld.

Hatte deshalb schon einige Diskussionen mit einer TM ( Nachbarin) die nämlich auch jede Schulferien zu hat ( weil selber 3 Schulkids) und sich dann aufregen, dass sich Eltern beschweren
Aber 6 Wochen Sommer, 2 Wochen Ostern und Herbst und 2 Wochen Weihnachten -- sind 12 Wochen -- kein Kiga und keine Krippe hat soviel zu.

Bearbeitet von Elise22
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Streng genommen kündigst du nicht WÄHREND ihres Jahresurlaubs, sondern im November, wenn sie keinen Urlaub hat. Streng genommen steht dort nicht, dass jeder Monat, in dem sie Urlaub hat, nicht zur Kündigungszeit gehört.
Lies dir das noch mal genau durch und nimm es wörtlich und argumentiere mit der wörtlichen Auslegung.

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Ich verstehe die Klausel genau wie du. Und bei zwei Wochen "zwischen den Jahren" kann man wohl auch kaum von Jahresurlaub sprechen.

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so rechtens ist. Magst du die Klausel mal wortwörtlich reinstellen?
Ansonsten würde ich wahrscheinlich erstmal kündigen und mir schriftlich bestätigen lassen zu welchem Termin die Kündigung wirksam wird.
Stellt sie sich quer, vielleicht erstmal die Fachaufsicht (Jugendamt? Gemeinde?) mit ins Boot holen. Da kannst du vorab sicher auch mal nachfragen.

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Ich hab dir die Klausel mal reingestellt. Ja, ich werde den Platz kündigen und dann gucken was sie mir als Datum bestätigt. Wenn er wirklich erst Ende Februar ist, werde ich da mal die Rechtsschutz fragen. Das Jugendamt ist bei der Nummer leider raus, die haben mir gesagt, dass sie die Verträge der Tagesmütter nicht kennen, da diese privatrechtlich sind. Und unsere schätze ich so ein, dass sie da sehr wohl auch sich abgesichert hat.

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Da geht es doch aber um die Wirksamkeit der Kündigung, also wann ihr dann wirklich aus dem Vertrag raus seid und nicht um die Kündigungsfrist.

Diese Regelung soll die Tagesmutter davor schützen, dass besonders spitzfindige Eltern vorm Sommer den Vertrag kündigen, der dann eh auslaufen würde und die Tagesmutter dann in den Sommermonaten keinen bezahlten Urlaub mehr hat.

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Ich glaube, da habt ihr was falsch verstanden. Eine solche Klausel gibt es in jeder Einrichtung, bezieht sich aber auf den Sommer. Bei uns sind die meisten im August im Urlaub. In diesem Monat kann also kein neues Kind aufgenommen werden. Wenn jetzt (im Extremfall) alle Kinder zu Ende Juli kündigen, hätten die Einrichtungen im August 0 Einnahmen trotz weiterlaufender Kosten. Daher ist das nicht möglich. Man kündigt also zu Ende Juni oder zu Ende August.

Bei euch liegt das Kündigungsdatum ja nicht mal in der Nähe ihres Urlaubs. Wie sollte sie da argumentieren?

Einfach fristgerecht kündigen und eine schriftliche Bestätigung des Kündigungszeitpunkts darin mit anfordern. Fertig.

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Ich habe dir mal im Anhang die Klausel geschickt. Und das liest sich für mich so, dass wenn sie im Januar ja noch Urlaub hat (sie hat vom 20.12-05.01.24 ihren Urlaub), auch der 31.1.24 nicht genommen werden kann. Ich finde die Klausel liest sich echt schwierig.. sie hat ihren Jahresurlaub halt auf alle drei Monate für 2-3 Wochen aufgeteilt. Der letzte Urlaub dieses Jahr steht jetzt im Dezember an. „Jahres-„ ist ja sogar noch ausgeklammert, heißt ja, es bezieht sich auf sämtlichen Urlaub den sie das Jahr über nimmt

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Das ist eine normale Klausel, die wir auch in unserem Vertrag hatten.
Am besten rufst du mal beim Jugendamt an. Dort haben die eine Stelle für Tagespflege und lässt dir das kurz erklären.
Ich glaube das ist ein standardisierter Vertrag, den die TPE einfach so übernehmen.
Du musst ja nicht den Namen und die Hintergründe nennen, sondern einfach mal erkundigen.

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Hallo,

Eine solche Regelung soll die Tagesmutter davor schützen, dass alle aus Kostengründen vor dem Jahresurlaub kündigen und sich die Beiträge sparen bzw. die Tagesmutter ohne Verdienst dasteht.

Du kannst also, wie andere schon treffend geschrieben haben, den Platz zum 31.01. kündigen. Vielleicht sprecht ihr euch nochmal aus und sie lässt euch früher gehen, falls sie den Platz schon eher besetzen kann. Man sollte immer zumindest neutral auseinander gehen. Manchmal passt es einfach nicht und dann ist es für alle Seiten in Ordnung.

Viele Grüße
lilavogel

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Du vergisst die Tatsache, dass TaMu Plätze ab sofort mega gesucht sind. -- Sprich: -- mir kommt sowas wie die Nachmieter-Regelung in den Sinn: -- also wenn sie Deinen Platz schon früher ersetzen kann, dann bist Du auch früher raus.
Eventuell kannst du das bei Deinem Kündigungsschreiben mit einbringen?
Letzendlich gilt ja immer "man spricht mit den Leuten", wenn es krumm ist und wenn man gut miteinander sprechen kann und untereinander was anderes regeln kann, sind alle glücklich. Also redet miteinander und pocht nicht auf Vertragsklauseln herum.

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Sie scheint nicht sehr beliebt zu sein oder schon beim Kennenlerngespräch bei vielen durchzufallen, weil sie bis vor ein paar Wochen nur unsere Kleine hatte und noch ein Mädchen (von fünf möglichen Kindern). Das weiß sie scheinbar auch, dass sie nur schwer Kinder in die Gruppe bekommt. Ein drittes Kind kam eher per Zufall noch dazu, weil sie die Vertretung übernahm für eine Tagesmutter und die Mutter der Kleinen hat dann einen Wechsel vorgenommen, weil unsere mehr Stunden bietet. Ansonsten wären sie halt bis heute zu zweit in der Gruppe.

Aber gut. Beim zweiten Kind bin ich schlauer und da wird es diese Tagesmutter schon mal nicht werden. Und bei den Gesprächen weiß ich dann besser darüber Bescheid, was ich fragen sollte.

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Sprecht sowieso mal mit dem Jugendamt, die Tagesmutter hat bezüglich Betreuung sowieso gewisse Pflichten, also einfach ständig Urlaub machen etc. Geht auch nicht. Auch wenn sie krank ist, muss normalerweise eine Vertretungsregelung existieren

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Hallo,

In NRW liegt die Pflicht, eine Vertretung für eine Tagesmutter zu stellen, nicht bei den Tagesmüttern selbst, sondern bei den Städten und Kommunen. Ob das in anderen Bundesländern auch so ist, weiß ich nicht.

Viele Grüße
lilavogel

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Exakt !
Die Kommune ist für die Vertretung verantwortlich, nicht die TM .

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Ich würde ganz normal kündigen.
Wer weiß, im Februar hat sie wahrscheinlich Faschingsferien und ich glaube Osterferien sind schon Ende März...

Sollte sie sich quer stellen kannst du immer noch überlegen wie es weitergeht.

Oder ihr seid so unzufrieden und beschwert euch bei jeder Kleinigkeit (hier im Forum gibts genug worüber man sie aufregen könnte falls du ideen braucht) dass sie euch möglichst schnell loshaben will 🙈😂