Auszug am 4.11.,schlüsselübergabe am 5.11.!trotzdem VOLLE miete bezahl

guten morgen!

Möchte mal wissen, ob das richtig ist,dass wenn wir am 4.11.07 ausziehen und am 5.11.07 die schlüsselübergabe machen, müssen wir dann trotzdem den vollen monat miete bezahlen??hab mal gelesen sobald man den schlüssel nicht mehr hat muss man auch keine miete mehr bezahlen?! #kratz! weil wir können ja keine 2 mieten zahlen!unsere vermieterin will uns heut mal anrufen....haben nämlich ärger mit ihr,aber das ist ein anderes thema!was meinem schatz und mir aufgefallen ist, ist das wo letzte woche wohnungsbesichtigung war,dass die vermieterin ihren mann gefragt hat, ob er nen kellerschlüssel mit hat!!ist doch auch verboten oder??also mein freund und ich haben nicht schlecht geguckt,als sie ihn gefragt hatte....haben zwar noch nichts geasagt,aber wir werden sie darauf ansprechen!!können uns nämlich auch vorstellen,dass sie hier in der wohnung waren,während wir arbeiten sind!?alles sehr komisch...

vielen dank für eure antworten
sabrina

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Hallo,

selbstverständlich darf der Vermieter Schlüssel von seiner Wohnung haben, warum denn nicht? Betreten ohne euch bzw. ohne Einverständnis geht nicht, aber für Notfälle darf er einen Schlüssel haben.

Wenn ihr eine so späte Abnahme macht, dann müsst ihr auch Miete zahlen. Wer nimmt schone eine Wohnung zum 6. des Monats?

lg

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Nein - das darf er tatsächlich nicht. Wir waren auch sehr überrascht als wir das gehört haben...

Selbst wenn ein Wasserschaden ist, darf der Vermieter ja ohne Einverständnis des Mieters nicht in die Wohnung - was nutzt ihm da der Schlüssel? Bei nem Brand sollte er eh besser die Feuerwehr rufen als selbst zu löschen ;-) Es ist aber auch de facto VERBOTEN, weil es zu viel Ärger gab.

Für die Mietzahlungen ist tatsächlich die fristgerechte Kündigung relevant - wenn ihr zum 31.11. gekündigt habt, zahlt ihr bis dahin die Miete - auch wenn ihr zum 1.9. schon ausgezogen seid...

LG
Frauke

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Hallo,

da bist du leider falsch informiert. Der Vermieter darf slebstverständlich einen Schlüssel für sein Eigentum besitzen. Und er darf zB bei einem Wasserschaden in die Wohnung, wenn die Mieter nicht erreichbar sind. Bei allen akuten Notfällen darf der Vermieter in die Wohnung. Wäre ja auch noch schöner, wenn er zuschauen müsste, wie sein Eigentum beschädigt wird und er nicht eingreifen dürfte.

Selbst wenn sie richtig gekündigt hat, wenn sie zu spät räumt, dann zahlt sie auch diesen Monat noch.

lg

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Hallo,

ob Ihr noch die volle Miete zahlen müsst hängt davon ab zu welchem Termin Ihr gekündigt habt und auch wann?

Gruß
Mausbacke

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als vermietet habe ich eine kulanz, den neuen mieter bis zum 2.werktag des monats die schlüssel zu übergeben -- das gleiche gilt für euch --- abgabe bis zum 3.werktag ist ok -- und diesen monat liegts ja für euch super, -- ihr seid in der frist ... also OK...

vorausgesetzt, ihr habt zum 31.10. gekündigt, -- ansonsten zählt natürlich das ende der kündigungsfrist bzw. der mietvertrag des nachmieters, falls der vorher einzieht....

lg
tanja

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Quatsch. Wenn per 31.10.07 gekündigt wurde, muss bis spätestens 31.10. 23:59:59 die Wohnung ordnungsgemäß übergeben sein.

Schafft das der Vormieter (egal aus welchem Grund) nicht, haftet er für alle daraus resultierenden Schäden.
Das kann ganz schön teuer werden, wenn der Nachmieter dadurch nicht am 01.11.07 einziehen kann (Hotelrechnung, Kosten für Einlagerung der Möbel, doppelte Umzugskosten u.s.w.)

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Das klingt auch nur logisch...Wie sollte das denn funktionieren, wenn die Nachmieter einziehen wollen, auf der Straße stehen und die Mieter sich noch paar Tage Zeit gönnen, ohne Vertrag und Miete....


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Unsinn. Ihr müßt den Schlüssel nicht so früh abgeben, auch die Übergabe muß nicht so früh passieren. Allerdings ist eine Abnahme so früh schon sinnvoll, falls es noch Unstimmigkeiten gibt.

Dass Ihr ab der Schlüsselübergabe keine Miete mehr zahlen müßt, ist auch Quatsch. Es zählt das Datum der Kündigung. Da Ihr wohl zum 30.11. gekündigt habt, müßt Ihr selbstverständlich noch die Novembermiete in vollem Umfang zahlen. Dass Ihr keine zwei Mieten zahlen könnt, hättet Ihr Euch vor Anmietung der neuen Wohnung überleben müssen, sorry.

Viele Vermieter haben Schlüssel zu den vermieteten Wohnungen oder deren Hausmeister/-verwalter. Der Mieter ist darüber aber meist unterrichtet. Ob da zulässig ist - keine Ahnung. Würde Euch im Nachhinein aber auch nichts mehr nützen.

Deine Vermieter sind bezüglich der Miete völlig im Recht, Ihr könnt höchstens auf Kulanz hoffen, soltet in dem Punkt aber ganz kleine Brötchen backen.

Gruß,

MM

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das problem hatte ich in meiner alten wohnung auch, an dem tag wo wir schlüsselübergabe machen wollte konnte die vermieterin nicht dan waren wir arbeiten und das klappte nicht letztendlich verzog sich das ganze um 4 tage und die wollten den vollen monat miete... wir sind zum rechtsanwalt und siehe da wir musste es nicht wir mussten ledigtlich die 6 tage die wir zu spät raus sind noch zahlen...

lasst euch nicht über den tisch ziehen....

unsere vermieterin hat nicht schlecht geguckt...

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Hallo,

zu wann habt ihr gekündigt?

mork

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Hallo Sabrina,

leider hast du nicht geschrieben zu wann ihr gekündigt habt und ob überhaupt schon ein Nachmieter feststeht.

Angenommen eure Kündigungsfrist läuft Ende November ab, aber ein Nachmieter ist noch nicht vorhanden. Das bedeutet dann für euch, dass ihr die volle Miete für November zahlen müßt.

Dem Vermieter ist es wurscht, ob ihr einen Monat früher auszieht, egal aus welchem Grund. Ihr hättet euch ja auch einfach selbst um einen solventen Nachmieter kümmern können, der vorzeitig einziehen will. Dann wäret ihr aus dem Schneider gewesen.

Der Vermieter darf rechtlich gesehen keine Schlüssel zu eurer Wohnung haben. Sollte er jedoch unvorhergesehen hinein müssen, muss er euch kurzfristig schriftlich benachrichtigen. Seit ihr dann nicht anwesend hat er das Recht in die Wohnung zu gehen.

Ann

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Hallo Ann,

da kann ich jetzt leider einiges nicht unkommentiert stehen lassen:

"..Ihr hättet euch ja auch einfach selbst um einen solventen Nachmieter kümmern können, der vorzeitig einziehen will. Dann wäret ihr aus dem Schneider gewesen."

...aber nur, wenn das mit dem Vermieter so vereinbart wurde und der Vermieter mit dem Nachmieter einverstanden ist, sonst nicht.

"Der Vermieter darf rechtlich gesehen keine Schlüssel zu eurer Wohnung haben."

Wurde jetzt schon mehrfach geschrieben. DOCH er darf !
Er darf es solange, wie der Mieter nichts dagegen einzuwenden hat !


"Sollte er jedoch unvorhergesehen hinein müssen, muss er euch kurzfristig schriftlich benachrichtigen."

Ja klar, wenn's Wasser durch die Decke läuft oder der Rauch aus der Ritze der Wohnungstür quillt, wird erst ein Brief geschrieben und ein Termin für in 3 Tagen vereinbart #huepf

Nehmen wir jetzt aber mal keinen akuten Notfall an, sondern zb. Heizungszähler ablesen:

"Seit ihr dann nicht anwesend hat er das Recht in die Wohnung zu gehen."

Auch das stimmt nicht ! Zumindest nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis der Mieter.


Gruß

bezzi

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Hallo bezzi !

Sicher sollte man vorher mit dem Vermieter absprechen, ob es "erlaubt" ist und es ist erlaubt, sich selbst einen Nachmieter zu suchen. Dies ist ja auch eine Erleichterung für den Vermieter, wenn er sich darum nicht zu kümmern braucht.

Nein er darf "rechtlich gesehen" keine Schlüssel einbehalten und so wie der Fall dargestellt wurde, wussten die Mieter noch nicht einmal darüber Bescheid, dass der Vermieter einen Kellerschlüssel hat.

Witzbold ! Bei Rohrbruch oder Feuer .... #augen

Den Termin für Heizungsablesung erfolgt nicht durch den Vermieter, sondern von der Ablesefirma und wenn der Mieter beim ersten Mal nicht angetroffen wird, wird noch einmal ein Termin vereinbart. Hier muss der Mieter aber mit Mehrkosten rechnen, da er den ersten Termin versäumt hat.

Beispielsweise wurde festgestellt, dass in der Nebenwohnung die Wand nass ist. Um zu lokalisieren woher die Nässe kommt, muss die Wohnung nebenan besichtigt werden. Wenn die Mieter nicht angetroffen werden, bekommen sie kurzfristig eine Nachricht, dringend die Wohnung begehbar zu machen und zu halten. Sollte dies nicht möglich sein, wäre der Vermieter berechtigt die Wohnung zu betreten.

Gruß Ann