1. Rechnung vom Vermessungsamt, obwohl noch gar nicht angefangen

Hallo,
ich habe eine Frage zum Bauen.
Wir haben bei einer Baufirma einen Bauvertrag unterschrieben, aber dort die Klausel hinzufügen lassen, dass wir bis zum 11.Januar ein kostenloses Widerrufsrecht haben, falls die Finanzierung nicht zustande kommen kann. Bis zu diesem Datum soll nichts passieren und daher auch keine Kosten entstehen.
Nun haben wir eine Rechnung vom Vermessungsamt über etwas mehr als 62 Euro bekommen. Auf dem Brief steht als Auftraggeber die Baufirma.
Es war abgesprochen, dass bis zu dem Widerrufsdatum nichts unternommen wird und jetzt haben sie doch schon was gemacht.
Wir sehen gar nicht ein, dass wir die Rechnung jetzt bezahlen sollen, zumal es tatsächlich Schwierigkeiten bei der Finanzierung gibt und wir den Bautermin nach hinten schieben müssen.

Wie sollte man sich jetzt verhalten ohne irgendwelchen rechtlichen Probleme zu bekommen?

Grüße
Ann66

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Der 11. Januar ist ja bald und ihr habt auch sicherlich für die 62,- € ein längeres Zahlungsziel.
Also wenn Ihr den Vertrag widerruft, dann zahlt Ihr auch die 62,- € nicht.

LG
Andrea

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Hallo Andrea,
ja, wir wollen den Vertrag widerrufen.
Was müssen wir jetzt mit der Rechnung machen? Sicherlich doch dem Vermessungsamt Bescheid geben, dass das nicht mit uns abgesprochen war und natürlich auch der Baufirma (dort habe ich heute schon angerufen, aber es war keiner mehr da).
Nicht, dass wir dann noch mit Säumniszuschlägen bombardiert werden.

Grüße
Ann66

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Mit wem wollt(-et) ihr denn bauen?

Bei uns wurde nix gemacht OHNE uns zu informieren.


sparrow

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