Erstbezug Haus - müssen wir nach 1,5 Jahren beim Auszug streichen?

Grüss Euch,

wir wohnen seit 1,5 Jahren in einer Doppelhaushälfte, Erstbezug.

Da wir jetzt selbst bauen, ziehen wir im Juli schon wieder aus.

Sind wir verpflichtet, nach so kurzer Zeit zu streichen?
Vertraglich sind wir es, aber gilt dies dann auch bei einem so kurzen Mietverhältnis?

Maren

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Hallo Maren.

Wenn ich richtig informiert bin muss man nur nicht streichen bzw renovieren, wenn man weniger als 12 Monate in der Wohnung gewohnt hat.
Ich glaub das haben uns die Leute vom Mieterschutz mal erzählt #kratz

LG, Svenja

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danke für die Antwort..

Wir werden uns schon irgendwie einigen.. aber am liebsten wär es uns, wenn wir es nicht machen müssen - wies halt immer so ist *zwinker*

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Hallo Maren,

aufgrund des sehr kurzen Mietverhältnisses von nur 1,5 Jahren denke ich besteht keine Renovierungspflicht.

Es sei denn, die Wohnung befindet sich in keinem zumutbaren Zustand. Z.B. dass die Wände dunkelrot oder schwarz (*g*) gestrichen sind.

Gruß
Nobility

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Die Küche ist rot, aber das hat der Vermieter damals selbst gemacht. Seine Tochter wohnt in der anderen Doppelhaushälfte, sie wollte es so und somit wurde es auf beiden Seiten gemacht.

Da wir Nichtraucher sind, sind die Wände auch nicht vergilbt.

Danke für die Antwort

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Na, denn is die Sache ja klar.

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