Wer hat jetzt Recht? Vermieter od. ich...? Auzug...

Also Kurzfassung:

- 04.02.09 zum 30.04.09 gekündigt...
- einen Haufen anzeigen geschaltet, im Inet, Zeitung usw...
- sehr viele "Anschauer" aber ewig keinen Interessenten
- 16.03.09 zwei Whg-Interessenten, die eine willl der Vermieter nicht
- 18.03.09 die zweite Interessentin Frau XY kommt nochmals mit Vermieter zu mir in die Wohnung. Frau XY sagt : "ich würde die Wohnung gerne beziehen zum 01.04.09, denn da läuft auch der Vertrag meiner jetztigen Wohnung aus... also wenn ich die Whg bekomme..." Vermieter: "ja gerne, dann richte ich die Papiere her und wir treffen uns die Tage und machen alles fix!" Ich: "ja dann werd ich so nächste Woche alles räumen, zwecks des streichen..." Fr.XY "brauchens net, ist ja alles in Ordnung und wenn ich was anders wollen würde mache ich mir es selbst..."

Also ich heilfroh, schließlich eine Miete gespart, Schwanger, nicht streichen müssen...
Stadtwerke angerufen- Strom ab und in der Neuen Whg angemeldet...

- 24.03.09 bin ich ausgezogen, die zwei darauffolgenden Tage geputzt damit Frau XY gleich reinkan...
- 27.03.09 Abend Frau XY angerufen - wie alles gelaufen ist und wann sie denn in die Whg will bzw. das sie schon könnte... Fr. XY, hat dem Vermieter tagelang hinterher telefoniert, dann endlich gestern wurde sie zurückgerufen... vom Vermieter seiner Sekretärin, Betthase, Putze ;-)
"Ja Frau XY wir haben uns für jemand anderen Entschieden" (Fr.XY hat jetzt auch keine Wohnung)

Vermieter wollte auf einmal 50 € (!!!!!!!!!!!) PRO Monat "Abnutzungsgebühr" für die EINBAUKÜCHE (die schon 4 Jahre alt ist... Frau XY hätte aber trotzallem die Whg genommen zum 01.04.09...

Ich wollte das natürlich klären bzw. wissen was jetzt Sache ist- HEUTE morgen endlich seine "Sekretärin" erreicht... Was ständig nicht daheim, die "Hausverwaltung" hat die selbe Nummer wie seine Elektrofirma...

Ich hab am Telefon so getan als wüsste ich nix... ICh: " ja ich würde gerne die Whg Übergabe machen - die letzten Tage war ja niemand anzutreffen- und die Fr. XY wird ja schließlich auch so schnell wie möglich in die Whg wollen..." Sekretärin. "Fr. XY bekommt die Whg nicht, aus internen Gründen- wir müssen ja nicht jeden Interessenten nehmen" #kratz ich:"ja aber der mündliche Vertrag stand ja schon, in meiner Whg die Zusage ich war ja dabei" Sekretärin: "Fr. XY hat das was missverstanden" ich: "ja das brauch mich ja nicht zu stören" Sektretärin: "doch weil ihr Vertrag läuft ja noch bis 01.05.09" #klatsch

eigentlich bis 30.04.09 ABER passt schon!!!!!

dann wollt ich den Termin machen für die Übergabe dann sagt sie ja heute geht nicht weil da hab ich um halb sechs jemand der die Wohnung besichtigt....
da schaut sie sich die Whg gleich mal an...

JA SPINN ICH - OFFIZIELL BIN ICH JA NOCH IN DER WHG!!!! UND DANN HAT DER VERMIETER JA GARKEINEN NACHMIETER :-[

jetzt ist morgen Whg Übergabe....

muss ich jetzt trotzdem die Miete zahlen und die ganze Wohnung streichen - das ist doch eine Unverschämtheit...

Ich werd einen Anwalt einschalten die Fr. XY würde auch aussagen - sie ist schließlich auch geschädigt worden....

Danke fürs lesen und eure Meinung

#blume anna und bubi 30 ssw

1

da wirste wohl Pech haben
du hast nix schriftlich , dass du schon früher aus dem Mietvertrag entlassen wirst !
du hast die Wohnung zum 01.05 gestrichen zuübergeben un dbis dahin Miete zuzahlen !
dein Noch Vermieter muss niemanden akzeptieren !
wen und ab wann der neue Mieter den Mietvertrag bekommt ist sein Bier !
wäre schön für dich oder nicht zwingend für ihn !

du musst dich an deinen alten Vertrag halten

LG
Beate

2

.....wieso übergibst du die wohnung, obwohl du die miete bis 30.04 zahlst?? dann würde ich die schlüssel auch behalten.
wenn du die wohnung unbedingt übergeben willst, nimm ein vorbereitetes schreiben mit, dass mit wohnungsabnahme und schlüsselübergabe an den vermieter die forderungen aus mietschuld ab 02.04.2009 ersatzlos entfallen! dann miete durch 30 teilen, mal 2 und rest noch überweisen.l.g.c.

3

Frag beim Anwalt oder beim Mieterverein nach, ob die mündlichen Aussagen deines Vermieters bindend sind (eine Zeugin für das Gesagte hättest du ja).

Sollte es nicht an dem sein, würde ich die Schlüssel auch noch nicht rausgeben. Dazu bist du nicht verpflichtet. Gelegenheit zur Besichtigung müsstest du einem potenziellen neuen Mieter allerdings geben.

4

"ja gerne, dann richte ich die Papiere her und wir treffen uns die Tage und machen alles fix!" "

Sorry, aber das ist für mich noch kein mündlicher Vertragsabschluss. Ich verstehe das so, dass der Vertrag erst dann zu Stande kommt wenn alles "fix" gemacht wurde. Der Vermieter hat vielleicht noch Informationen bekommen (z.Bsp. negative Schufa) sie seine Meinung geändert haben.

Du hast die Wohnung bis 30.04.09 gemietet und musst so lange Miete zahlen. Daran ist nichts zu ändern.
Wenn der Vermieter Dir einen schriftlichen Aufhebungsvertrag zum Termin X anbietet, OK. Ansonsten würde ich die Wohnung maximal 1 - 2 Tage vor dem 30.04.09 übergeben, denn genau so lange "gehört" sie noch Dir.

5

Und zum xten male,


Ein Schriftstück ist tausendmal mehr wert als ein Wort.

Frage; Ja, der Vermieter hat mir bei der Wohnungsbesichtigung den Mietvertrag zugesichert.

Antwort; Was ist so eine mündliche Äußerung wert ? NICHTS !!

Frage vom Mieter; Muss ich die Wohnung streichen und kann ich die Wohnung zum ... übergeben? So, oder so ähnlich.

Antwort vom Vermieter; Warten sie ab,vielleicht übernimmt das der neue Mieter, wir sehn das denn bei der Übergabe. Wir sagen Bescheid. ?? So, oder so ähnlich.

Was ist so eine Antwort wert ? NICHTS !!

Wer hat wen zu welchem Zeitpunkt angerufen und wer hat was zu wem gesagt ?

Welche Beweiskraft hat so etwas ?

Kaum bis keine.

Ein schlauer ausgepufter Vermieter merkt sofort ob und was er mit einem naiven blauäugigen Mieter machen kann.

Was ihn den Vermieter gegenüber dem Mieter verpflichten könnte macht er telefonisch. Klar, dass kann der Mieter im Ernstfall nicht beweisen. Was den Mieter gegenüber ihn den Vermieter verpflichten könnte, macht der Vermieter schriftlich.

Immer noch nicht gemerkt ?

Gruß
Nobility