Neuer Boden in Eigentumswohnung

Hallo allerseits,

in meiner derzeit noch vermieteten Eigentumswohnung liegt in den Wohn- und Schlafräumen überall ein Teppichboden, den ich gerne bei Eigennutzung der Wohnung durch Parkett oder Laminat ersetzen möchte.

Sorgen macht mir dabei der Trittschall, denn diese Böden sind doch lauter als der Teppichboden.

Da es ich bei der Wohnung um ein Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien handelt, möchte ich natürlich nicht, dass sich das halbe Haus über den Lärm beschwert.

Muss/Soll ich mich bei der Hausverwaltung erkundigen, was zumutbar bzw. akzeptabel ist? Dass unter die neuen Böden eine gute Trittschalldämmung kommen soll, versteht sich von selbst. Allerdings weiß ich nicht, ob diese Dämmung alle Geräusche schluckt.

Ich bitte um zahlreiche Informationen, vielen Dank.

Gruß ninimom

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Ich hatte mal aus gegebenen Anlass dieses hier zusammengesammelt:

Eigentumswohnung, Trittschallschutz
Eigentumswohnung: Trittschallprobleme bei Auswechseln des Bodenbelags
Ein Wohnungseigentümer ist berechtigt, den zum Sondereigentum gehörenden Bodenbelag seiner Wohnung zu entfernen und durch einen anderen zu ersetzen. Führt jedoch die Veränderung des Bodenbelags (Ersatz des Teppichbodens durch Keramikfliesen) zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Wohnung und gehen diese über das unvermeidliche Maß hinaus, so ist der Wohnungseigentümer als Störer zur Beseitigung dieser Einwirkungen verpflichtet. Notfalls muss der nunmehr verlegte Bodenbelag wieder beseitigt und durch einen Trittschallbelag ersetzt werden. Diese Verpflichtung besteht auch bei einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 04.07.2001
16.07.04
Durch neue Fußbodenbeläge, Trittschallschutzverschlechterung im Altbau
Mieter und Eigentümer von Altbauwohnungen klagen zunehmend über Lärmbelastungen durch Trittschall aus angrenzenden Wohnungen. Wenn Mieter beispielsweise textile Fußbodenbeläge gegen Fertigparkett und sogenannte Laminatfußböden aus Holz oder Holzimitaten tauschen kann sich der allgemein schlechte Schallschutz in Altbauwohnungen , bei der ein Mindestschallschutz nach DIN 4109 nicht gilt, noch erheblich verschlechtern. Das Verlegen dieser Parkette und Platten erfolgt meistens im Do it yourself -Verfahren ohne hinreichenden Sachverstand.
Bei Mieterstreitigkeiten wegen des verschlechterten Trittschallschutzes ist zunächst der Vermieter einzuschalten, der bei Nachweis dieses Mangels den Ausbau des neuen Fußbodenbelages ohne ausreichenden Trittschallschutz verlangen muß. Andernfalls kann wegen erheblichen Mangels in der Mietsache die Miete gekürzt werden.
Grundsätzlich ist die Auswechslung des Bodenbelags in einer Miet- oder Eigentumswohnung eine zulässige Nutzung des Sondereigentums. Wenn der Schallschutz durch den Austausch des Oberbodens, also etwa bei der Verlegung von Laminat oder Parkett ohne ausreichende Trittschalldämmung, merklich verschlechtert wird, bestehen Unterlassungsansprüche der Betroffenen. Dann müssen auch die einschlägigen Trittschallschutzmaße der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - überschritten werden. Bei einem Rechtsstreit ist daher regelmäßig die Hinzuziehung eines Sachverständigen für Schallschutz und Bauakustik zur Überprüfung der Trittschallschutzmaße erforderlich. Die Unterlassungsansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 3 WEG sind aber nicht auf die Vornahme bestimmter Maßnahmen, wie das Verlegen von Teppichboden gerichtet. Sie verlangen vielmehr die Einhaltung des maßgeblichen Trittschallpegels. Die Ansprüche richten sich gegen Zustands- und Handlungsstörer, also sowohl gegen den Wohnungseigentümer als auch dessen Mieter, wenn dieser den Bodenbelag ausgetauscht hat. Die gerichtliche Klärung der Ansprüche sollte kurzfristig stattfinden, einerseits natürlich aus praktischen Gründen, andererseits auf Grund der kurzen Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 Abs. 1 BGB


Unsere "Dachbewohner" haben nämlich auch überall Parkett gelegt. Das mag wohl Trittschallgedämmt sein, aber gegen Trampelschall reicht das nicht. Madame ist Ferserläuferin und es bullert nun durch das ganze Haus. Ich kann jede Bewegung verfolgen. Die Dame, die vorher da gewohnt hat, war nie zu hören, selbst nicht mit Gipsbein und Krücken. Entweder ist dort die Schallisolierung mangelhaft oder falsch gearbeitet (mit Kontakt zu den Wänden) oder unsere Oberbewohnerin ist ein Bewegungslegastheniker. Ihren Mann hört man nämlich gar nicht. Also leigt es wohl komplett an ihr. Daher nehmen wir es größtenteils mit Galgenhumor (mit einigen kleinen Wutausbrüchen meinerseits, wenn das Kind deswegen nicht einschlafen kann).
Wir wurden damals nur informiert "Wir legen Parkett, es hat ja wohl keiner was dagegen!"

lg ivik

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Hallo ivik.

vielen Dank für Deine umfangreichen Ausführungen, die mich zumindest zum Nachdenken anregen.

Ich denke, ich werde wohl doch besser mit der Baufirma Kontakt aufnehmen, die das Haus seinerzeit gebaut hat.

Wahrscheinlich wird man mir dort ungefähr sagen können, welche Böden in den einzelnen Wohnungen verlegt wurden.

Gruß ninimom

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Hallo ninimom,

wenn es sich um ein Haus mit schwimmendem Estrich mit entsprechender Dämmung handelt sollte es m.E. egal sein, welcher Bodenbelag verwendet wird (fachgerechte Verlegung vorausgesetzt).
Laminat ist meiner Erfahrung nach grundsätzlich lauter als Fertigparkett. Auch würde ich persönlich in eine Eigentumswohnung (wenn ich nicht nur kurzzeitig darin wohne) kein Laminat legen.

Vieleicht bietet sich als Alternative ein fest verklebtes Massivparkett oder aber ein Korkboden an. Letzterer ist wie Laminat oder Fertigparkett leicht zu verlegen, fußwarm, robust und sieht m.E. auch noch edel aus.

Wenn es sich um einen Altbau mit Holzbalkendecke oder um ein Haus aus den 50ern handelt würde ich fachkundigen Rat einholen.

Gruß

Ralf

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Hallo Ralf,

danke für Deine Tipps. Korkboden habe ich derzeit in der Küche, die nach Süden liegt, leider ist der durch die Sonne total ausgeblichen, so dass ich diesen Bodenbelag nie wieder haben möchte.

Parkett ist klasse, Laminat eine preisliche Alternative und Teppichboden ein absolutes NoGo für mich.

Gruß ninimom

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Hallo ninimom,

Bodenbeläge aus natürlichen Materialien reagieren auf Sonnenlicht, das liegt in der Natur ;-) der Sache.
Bei Parkett musst Du damit rechnen, dass der Boden etwas nachdunkelt. Ich persönlich finde, dass diese Veränderungen auch mit den Reiz eines solchen Bodenbelages ausmachen.

Was mir noch einfällt: vielleicht wäre ja ein Linoleumboden (NICHT verwechseln mit PVC-Belag) eine Lösung: natürliches Material, in verschiedenen Designs erhältlich, preislich in der Region von Kork oder Fertigparkett.

Ich wünsche eine glückliche Hand bei Deiner Entscheidung.

Gruß

Ralf