Ohne Mietvertrag-trotzdem Kündigungsfrist?

Guten Morgen zusammen.

Ich habe mal eine Frage.
Ich wohne seit 5 Jahren zur Miete,aber habe keinen Mietvertrag.
Nun möchte icxh bald umziehen,muß ich trotzdem 3 Monate Kündigungsfrist einhalten?

Wer kennt sich aus?

Gruß Mintha

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Gegenfrage: Würdest Du Dich ohne Widerstand vom Vermieter fristlos auf die Straße setzen lassen, weil Ihr keinen schriftlichen Vertrag habt?

LG

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Hi,
Nein,aber da weiß ich das vom Vermieter aus nicht einfach "rausgeschmissen " werden kann.
Aber andersrum glaub ich schon.
Ich will ja nicht von heute auf morgen ausziehen,aber vllt in 2 Monaten.

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Ihr habt selbstverständlich einen Vertrag, nur keinen Schriftlichen.
In diesem Fall gilt die gesetzliche Kündigungsfrist lt. §573c:

"(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. "

Gruß,

W

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Hallo,
sobald du in der Wohnung wohnst und dort regelmäßig Miete zahlst, gehst du ein Mietverhältnis ein. Für Arbeitsverhältnisse ohne Vertrag gilt das übrigens genauso. Insofern gilt für dich auch die gesetzliche Kündigungsfrist.

Lg,
Susi

Du wirst allerdings keine Probleme mit irgendwelchen Schönheitsreperaturen haben ;-)

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Hallo!

Kündige bloß schriftlich und mit 3monatiger Frist!!! #aha

Vor Jahren hatten wir auch ein Haus gemietet und trotz Versprechungen des Vermieters nie einen Mietvertrag erhalten.
Ich war so naiv zu denken, dass es reicht, den Vermieter mündlich von unserem baldigen Auszug zu unterrichten...!
Das Ende vom Lied war, dass wir vor Gericht landeten, weil es etliche Streitigkeiten gab! (Schimmel, defekte Gastherme usw.) #aerger
Im Nachhinein behauptete der Vermieter sogar, er hätte nichts von unserem Auszug gewusst und wollte noch die ausstehenden Mieten, obwohl schon neue Mieter dort gewohnt haben. :-[

LG, M.

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kein mietvertrag, keine mieteinnahmen... das FA läßt grueßen?

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Was geht denn bei euch ab?
Wenn man länger als 1 Jahr zur Miete wohnt ist man gesetzl. Verpflichtet einen Vertrag zu machen.
Da kannst du in Teufels-Küche kommen, wenn du einen doofen Vermieter hast. Viel Spaß!!

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Was geht denn bei Dir ab ?

Zeige mir das Gesetz bitte !

Auch ein mündlicher, ja sogar ein stillschweigender Vertrag ist ein Vertrag.
Sie wohnt da und zahlt Miete. Das sind genug Beweise für einen Mietvertrag.

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§§ 535 - 580 des BGB.

Sobald das Wohnungsmietverhältnis ab Vertragsbeginn über eine Dauer von mehr als einem Jahr läuft, muß der Mietvertrag schriftlich abgeschlossen werden. Ist das nicht der Fall, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.


so und was sagst du jetzt? :-p

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Danke für eure Antworten.

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Hallo Mintha,

grundsätzlich ist auch ein mündlich geschlossener Mietvertrag rechtswirksam mit der Folge, daß der Vermieter/Mieter die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten hat. Da hat der User "bezzi" Recht.

Meiner Meinung nach ist das so, wenn man länger als 1 Jahr einen mündlichen Vertrag hat, gilt dieser nach § 550 BGB auf unbeschränkte Zeit.

Der Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Du stehst als Mieter in einem
solchen Fall sogar gar nicht mal so schlecht dar. Denn es gelten dann ausnahmslos die
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Und die enthalten oftmals für den Mieter
günstigere Regelungen, als die herkömmlichen, vornehmlich auf Vermieterinteressen
ausgerichteten Formularmietverträge. Auf der anderen Seite bietet die Schriftlichkeit immer den Beweisvorteil. Schriftliche Mietverträge sind auch die Regel

Bei der Gesetzlichen Kündigungsfrist kommt es darauf an was genau vermietet worden ist. Für möblierten Wohnraum in der vom Vermieter selbst genutzten Wohnung gibt es ein Kündigungsrecht § 573 c Abs. 3 BGB spätestens am 15. eines Monats zum Ende des Monats.

So viel ich weiß, ändern sich die Kündigungsfristen nach Dauer eines Mietverhältnisses über 5 Jahren.

Aber das ist hier wie so oft immer dasselbe. Sachverhalte werden zu ungenau dargestellt und Fragen nicht konkret formuliert. Als Antwortender weiß man dann oft nicht, wie und was soll man antworten oder soll man überhaupt antworten.

Gruß
Nobility