Ärger wegen Maklerprovision....Vertrag gültig?!?

Hallo ihr Lieben!

Wir haben ein großes Problem, dass uns schon den Schlaf raubt. Vielleicht gibts hier ja Leute, die sich in diesem Bereich auskennen und uns weiterhelfen können?!? #kratz

Wir haben vor einem halben Jahr ein Haus gekauft. Eine Anzeige im Internet machte uns auf das Objekt aufmerksam, eingestellt von einem Immobilienmakler.

Wir haben bei dem Makler angerufen und um einen Besichtigungstermin gebeten. Dieser reagierte sehr gestresst und meinte, wir sollen uns an den Verkäufer wenden.

Nach einem Anruf beim Verkäufer selbst haben wir uns mit diesem das Haus besichtigt -Makler hatte keine Zeit.

Nachdem wir das Haus nochmals anschauen wollten, hatte der Makler wieder keinerlei Zeit für uns und wir erkundeten wieder 'auf eigene Faust' das Objekt.

Die Frau des Verkäufers ist nach einem Unfall ein Pflegefall, ihr Ehemann hat die Betreuung übernommen.

Nach dem Kaufvertrag beim Notar dann der erste Schock: Kaufvertrag ungültig, da ein gesetzlicher Betreuer, sprich jemand vom Vormundschaftsgericht nicht anwesend war. (Ehemann wäre nur für die 'alltäglichen Dinge' zuständig, Hausverkauf überschreitet dies!)
Nach etlichem Papierkrieg hatten wir dann unseren zweiten Termin mit einem beauftragten Betreuer, der die Verkäuferin vertritt.
Der zweite Termin war natürlich auch verbunden mit reichlich Unkosten....! :-[

So, jetzt kam der Brief vom Makler - er fordert die Provision! #augen

Meine Fragen:

- Hat der Makler das Recht, jetzt von uns viel Geld zu verlangen fürs 'nichts-tun'??? Wir haben ihn kein einziges mal zu Gesicht bekommen, selbst beim Kaufvertrag beim Notar war er nicht anwesend! Er hat keinerlei Vertrag mit UNS geschlossen!

- ist der Maklervertrag überhaupt gültig? Auf diesem Vertrag hat nur der Mann unterschrieben, die Unterschrift der Frau oder eines Betreuers fehlt! Kann doch nicht sein, dass wir so viel Ärger haben zwecks eines neuen Kaufvertrages, und der Maklervertrag kann einfach so gültig sein?

Ich wäre Euch für Antworten sehr dankbar!!! #danke

Es grüßt Euch,

Eure verzweifelte Jacky #herzlich



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Die Maklerkosten müsst ihr mit ziemlicher Sicherheit tragen.

Die Anbahnung des Vertrages wurde vom Makler (durch die Anzeige und Herausgabe der Verkäuferdaten) ermöglicht. Das reicht, um die Fälligkeit der Provision zu begründen.

Für einen Haus(ver)kauf müssen alle Eigentümer (oder deren gesetzliche Vertreter) vor dem Notar mit dem Käufer einen Vertrag schließen, sonst ist er nicht gültig. Diese Formvorschrift ist gesetzlich so geregelt.

Einen Makler kann auch ein einziger Eigentümer/Verwalter/Bevollmächtigter im Extremfall sogar mündlich beauftragen. Da gibt es keine gesetzlichen Formforschriften.

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Meine Tochter hatte gerade einen ähnlichen Fall.

Es ging zwar nicht um einen Hauskauf, sondern um eine Mietwohnung. Der Mietvertrag wurde über einen Makler abgeschlossen. Die Maklerprovision auch sofort bezahlt. Dann konnte die Wohnung wegen baulicher Mängel nicht bezogen werden. Nachdem der Vermieter den Einzugstermin drei Mal verschoben hat und über ein halbes Jahr rum war, hat meine Tochter den Vertrag gelöst und vom Vermieter Schadenersatz für die entstanden Kosten verlangt. Er hat ihr dann die Provision zurückgezahlt. Der Makler ist dafür nicht zuständig gewesen. Er hatte ja seinen Part erfüllt, egal wie viel oder wenig Arbeit er hatte.

Ich würde sagen, Ihr müsst Eure Schadenersatzforderungen (Provisionsrückzahlung etc.) beim Eigentümer bzw. Ehemann geltend machen.

Cinderella

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Hallo Jacky,

Maklerrecht ist ein sehr spezielles. Grundsätzlich ist die Provision erwirkt wenn der Makler den Nachweis bringt, das die Kenntnis des Objektes alleine durch ihn erbracht wurde.

Da der Makler wohl keinen gültigen Vermittlungsauftrag hatte und Du wohl auch keine Verpflichtungserklärung (zur Zahlung der Provision bei Kauf) unterschrieben hast, könnte es evtl. eine Möglichkeit für Dich geben. Auch spricht das Verhalten des Maklers nicht unbedingt für ein Anrecht auf Provisionszahlung.

Hier mal ein Link:

http://www.finanztip.de/recht/immobilientoc.htm


Da es ja um einiges an Geld geht solltest du unbedingt ein Beratungsgespräch bei einem versierten Anwalt suchen. Hierfür gibt es in der Gebührenordnung eine Pauschale (ich glaube 190 Euro + UST). Danach dürftest Du schlauer sein und entweder bezahlen oder es auf eine Klage ankommen lassen.

grüßle

peter


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"Da der Makler wohl keinen gültigen Vermittlungsauftrag hatte "

Wie kommst Du darauf ? Den Vermittlungsauftrag kann doch auch nur ein Eigentümer erteilen.

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" Den Vermittlungsauftrag kann doch auch nur ein Eigentümer erteilen ".

Wer sagt das ?

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Hallo Jacky,

ich versuche mal nach deinen gemachten Angaben deine Frage nach meiner Meinung zu beantworten.

Nicht klar ist, ob nur die Ehefrau oder nur der Ehemann oder das Ehepaar gemeinsam Eigentümer dieser Immobilie waren.

Der Ehemann ist kein Betreuer seiner Ehefrau. Er hat lediglich die Pflege seiner Ehefrau nach deren Unfall übernommen.

Einer von beiden oder beide gemeinsam werden/wurden duch einen vom Gericht eingesetzten Betreuer Gesetzlich vertreten.

Das bedeutet, einer von beiden oder beide gemeinsam sind Geschäftsuntüchtig.

Insofern wäre ein solcher Auftrag an den Makler ungültig.

Der Gesetzliche Vertretungsberechtigte Betreuer allein wäre berechtigt dem Makler einen Auftrag zu erteilen. Dafür spricht auch, dass der Verkauf nur durch seine Unterschrift letztendlich beim Notar vollzogen werden konnte.

Demnach hätte der Makler keinen Anspruch gegen dich auf Provision.

Im übrigen, es sieht so aus, dass der Makler wohl guten Grund hatte, keinen Finger zu rühren. So hat er sich auch verhalten.

Ich weiß nicht wie hoch die Rechnung des Maklers ist und was dagegen eine Beratung bei einem Fachanwalt kostet. Aber so einfach hinnehmen würde ich das nicht.

Gruß
Nobility


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Nachtrag:

Die versehentliche Bezeichnung „Geschäftsuntüchtig“ ist falsch.

Richtig heißen muss es Geschäftsunmündig.

Geschäftsunmündig sind Personen unter 18 Jahren oder Personen die von Amts wegen für Geschäftsunmündig erklärt werden, oder indem diese einen Amtlich bestellten Betreuer zugeordnet bekommen der für sie Rechtsgeschäfte außerhalb ihres festgelegten Taschengeldkontos wahrnimmt.


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Hallo Nobility,

ich denke, hier liegst Du falsch. Es geht um 2 verschiedene Verträge, für die völlig verschiedene Regeln gelten.

1) der Vertrag über den Hauskauf
2) den Maklervertrag

Für den Hauskauf gelten strenge, gesetzliche Formvorschriften. Nur alle Eigentümer gemeinsam (bzw. deren gesetzliche Vertreter) können den Kaufvertrag unterschreiben. Es herrscht Notarzwang.

Der Maklervertrag hingegen ist an keine Formvorschriften, wohl aber an den Erfolg geknüpft. Jeder einzelne Eigentümer, ja im Prinzip sogar jeder X-beliebige, die Bank, ein Mieter...können (auch mündlich) einen Makler beauftragen. Findet der Makler einen Käufer/Mieter und kommt es zum Verkauf (Notarvertrag mit allen Eigentümern), so ist auch Maklerprovision fällig.

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Hallo Jacky,

steht denn im KV, dass ihr die Maklerkosten tragt?

Dann müsst ihr sie auch bezahlen... Ob der Makler faul war oder nicht....

Die Kosten für die zweite Beurkundung allerdings müsst doch nicht ihr tragen! Das hätte der Notar wissen müssen, dass die Frau entsprechend vertreten sein muss. Oder habe ich das falsch verstanden, müsst ihr diese Kosten nicht tragen? #kratz

LG Sabine

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Unser makler war IMMER dabei und im Notarvertrag stand auch die Provisionszahlung drinnen. Wenn die bei euch auch drinnen steht siehts sicher schlecht für euch aus, allerdings ist es schon eine Frechheit das er sich gar nicht drum gekümmert hat und dafür auch noch Geld verlangt!

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Du hast einen Vertrag (gilt auch mündlich) mit dem Makler. Er bekommt die Provision auch bei reinem Nachweis des Objektes.

Zahl dat Dingens und gut ist.

Gruß

Manavgat

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Hallo ihr Lieben!

Ich danke Euch schonmal für die zahlreichen Antworten!#herzlich

Da es noch einige Unklarheiten und Nachfragen, hier nocheinmal die Fakten:

- Das Haus war Eigentum der Frau und des Mannes
- Die Frau ist nach einem Unfall (Hirnblutung) ein Komplett-pflegefall, kann weder essen, noch laufen, noch sprechen....
- Der Mann ist völlig normal und geschäftsfähig -bitte nicht verwechseln!
- Der Mann ist der gesetzliche Betreuer seiner Frau, er regelt die alltäglichen Dinge des Lebens (Was sie anzieht, isst, .....)
- Ein Hausverkauf fällt nicht unter diesen Entscheidungen, hier musste ein Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden - da ja schon vorher ein Notarvertrag zustande kam, der dann ungültig war, musste ein neuer erstellt werden - Unkosten, er musste nochmals und wir nochmals zahlen.
- Der Makler wurde alleine vom Verkäufer beauftragt, die Unterschrift der Frau bzw. eines Betreuers (Vormundschaftsgericht) fehlt.
- Wir haben nie eine Unterschrift beim Makler hinterlassen
- In unserem notariellen Kaufvertrag steht nichts von einer Maklerprovision!

Ich hoffe, ich habe alle Unklarheiten aus dem Weg geräumt und freue mich auf weitere Antworten!

Ach ja, weil sich jemand beschwert hat:
Ich hatte die Frage gestern eingestellt und Antworte heute. Das ist zu langsam? Entschuldigung, ich arbeite zwischendurch! #cool
Natürlich zeige ich Interesse an Euren Antworten, sonst hätte ich ja wohl hier keine Frage gestellt!

Liebe Grüße, Jacky

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Ich hatte Dich von Anfang an richtig verstanden.

Meinen Statements habe ich daher nichts hinzuzufügen.

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Die Antworten der Treadstellerin;

"- Die Frau ist nach einem Unfall (Hirnblutung) ein Komplett-pflegefall, kann weder essen, noch laufen, noch sprechen....
- Der Mann ist völlig normal und geschäftsfähig -bitte nicht verwechseln!
- Der Mann ist der gesetzliche Betreuer seiner Frau, er regelt die alltäglichen Dinge des Lebens (Was sie anzieht, isst, .....) "


Das alles hast du von Anfang an verstanden ?

Die Threadstellerin hat das alles von Anfang an gewußt. Ihr war alles klar. Sie hat somit alle bewußt irregeführt und auflaufen lassen. Sie tat als verzweifelte. Sie jammerte wer nun die Maklerrechnung bezahlt. Das alles war nur vorgegaukelt. Das finde ich persönlich in höchstem Maße unfair. Wenn das Schule macht braucht man sich über den einen oder anderen Wortlaut und Ton manchen Users nicht wundern.

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