Dusch-/Brausestange -- muss der Vermieter die Kosten übernehmen?

Hallo!

Wir wohnen in einer Mietwohnung seit 2002. Gebaut wurden die Häuser 1992 und seitdem ist auch die Dusche samt Duschstange (also das Ding wo man die Duschbrause einhängt) dran.
Soweit sogut. Jedenfalls fing es damit an, dass ich duschen war und die Dusche einhängte und rumms krachte die Stange von oben her runter und mir auf den Kopf #heul, tat echt weh, hatte ne schöne Beule.
Mein Mann hat das Ding dann wieder irgendwie drangemacht und von da an ging es. Letzte Woche ist nun die Halterung für die Brause ansich abgebrochen :-[ war nicht vorsätzlich, sie ist einfach marode, fazit das Ding ist total kaputt.

Erst wollte ich ja eine neue kaufen aber das ist wohl eine Sonderlänge (90cm) und die sind reichlich teuer.

Nun kam mir die Idee, dass das eigentlich doch der Vermieter übernehmen könnte, denn als die Mischbatterie am Waschbecken defekt war, hat er die auch bezahlen müssen. Bei uns im Mietvertrag steht, dass Kleinreparaturen bis 50 Euro vom Mieter bezahlt werden müssen aber die Stange plus Einbau wird doch teurer oder?

Was meint ihr ich oder der Vermieter, wer muss aufkommen?

#danke, Nudelmaus

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Hallo,

ich würde an Deiner Stelle einfach beim Vermieter anrufen und mitteilen, daß das Ding kaputt ist und daß er es ersetzen soll. Und dann mal sehen, was er sagt.

Kann auch sein, daß Du es selbst bezahlen mußt. Evtl. läßt sich ja eine andere Größe als genau 90 cm nehmen und das wird bestimmt keine 50 Euro kosten. Und anschrauben kann man das doch sicherlich auch selbst, oder?

Fröhliche Grüße von Swety

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Na kleiner kann man sicherlich auch anbauen (ist auch deutlich günstiger!) aber dann sieht man die Löcher in den Fliesen und Ränder von dem alten großen Modell!

Gruß, Nudelmaus

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Die Löcher sind IN den Fliesen? Wurde nicht in die Fugen gebohrt? Das ist dann aber schlechte Arbeit. Normalerweise bohrt man im Bad so, daß die Löcher in den Fugen sind.

Aber selbst wenn, Löcher kann man zugipsen. Und was für Ränder? Kalk- und Schmutzränder? Die kann man ja wegputzen.

Noch dazu denke ich, daß der Vermieter nicht verpflichtet ist, Euch ein "schönes" Bad zu machen, nur funktionieren muß es. Deshalb kann ich mir gut vorstellen, daß der Vermieter verlangt, daß Ihr ein kleineres und billigeres Modell anbringt.

Aber, wie gesagt, ich würde einfach mal nachfragen. Vielleicht isser ja ganz nett und macht es so, wie Ihr wollt. ;-) Ich hatte letztens Probleme mit Schimmel und hab mir schon tagelang ganz ausführlich überlegt, was ich mache, wenn der Vermieter das nicht beseitigen will. Ich hatte mir schon die schlimmsten Szenarien mit Anwalt und Gutachter ausgemalt. Na, dann hab ich den Vermieter angerufen und das Problem geschildert und er kümmert sich. Ohne Anwalt. #rofl

Fröhliche Grüße von Swety

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Hallo,

ich denke das fällt unter die Rubrik "Schönheitsreparaturen" und das ist Sache des Mieters. Ich bin noch nie auf die Idee gekommen, meinen Vermieter zu fragen, wenn ne neue Duchbrause nötig war.

Lg Conni

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Hallo,
wie kommst du darauf das Kleinreparaturen Sache des Mieters sind?

Umgekehrt ist es, es ist grundsätzlich erstmal Sache des Vermieters.

Es kann aber bis zu gewissen Grenzen im Mietvertrag geregelt sein, das bestimmte Kleinreparaturen vom Mieter zu tragen sind.

Das MUSS aber vereinbart sein und zwar auch wirksam, da dort enge Grenzen bezüglich der Zulässigkeit sind.

Steht davon nichts im Mietvertrag, muss auch der Mieter nichts weiter machen, als dem Vermieter mitzuteilen, hier ist kaputt mach neu.
Sofern der Mieter nichts unsachgemäß benutzt hat.

Gruß
Demy