Hat ein Makler das Recht alle Räume zu fotografieren?

Hallo,
meine Freundin zieht um und der Makler hat sich gestern die Wohnung angesehen, um sie dann wieder am Immobilienmarkt anzubieten. Er wollte Fotos von allen Räumen, meine Freundin hatte nichts dagegen, nur im Schlafzimmer sollte er keine Fotos machen. Er war wohl sehr unfreundlich und meinte sie solle sich nicht so haben, er braucht die Fotos auch vom Schlafzimmer. Sie meinte aber, es wäre zu privat und hat ihm die Fotos vom Schlafzimmer verweigert. Der Makler wollte wohl dann mit der Hausverwaltung reden, weil sie nicht so kooperieren würde. Sie rief mich an und wollte wissen, ob es Rechtens ist. Ich weiß es nicht genau, bei google hab ich auch nichts genaues gefunden. Wisst ihr die Rechtslage? Hat ein Makler das Recht überall zu fotografieren, oder muß der die Privatsphäre des Nochmieters schützen?

LG

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Also ein Makler hat erstmal überhaupt keine Rechte. Wenn dann hat der Eigentümer der Wohnung Rechte.
Ein Recht auf Fotos und die Veröffentlichung dieser hat keiner!!!
Der Vermieter hat ein Recht darauf, dass er mit Interessenten die Wohnung besichtigt und dann muss auch die ganze Wohnung zugänglich sein. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter die Vermietung zu ermöglichen. Das machen von Photos und das Veröffentlichen von Photos zählt nicht dazu!!!! Das ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Das man das heute oft macht und man bei manchen Räumen kulant ist, ist eine ganz andere Sache!

LG
Tanja

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Ach ja, wenn der auf ganz blöd macht dann soll sie sich mal an den Mieterbund wenden.

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Danke, konnte mir auch denken, dass meine Freundin Recht hatte.

LG

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Hallo,
wir sind Juli vergangenen Jahres umgezogen.Die Neuvermietung ging auch über einen Makler.Sie wollte auch alle Räume fotografieren und ich habe nein gesagt.Hab Ihr allerdings angeboten ,Ihr die alten Fotos vom Einzug zu geben wo die Wohnung noch leer war.Sie hat übrigens heute noch meine SD Karte.Muß da mal anrufen.Wie allerdings die Rechtslage aussieht weiß ich auch nicht.



Gruß
Petra

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Ich sehe die Sache etwas anders:

Ich besitze eine vermietete Eigentumswohnung. Im Falle eines eventuellen Mieterwechsels wuerde ich einen Makler beauftragen, der sich natuerlich auch die Wohnung vorher ansehen wird, bzw. Fotos von allen Raeumen machen darf, wenn er es fuer noetig haelt.

Der Makler will die Wohnung ja zeigen koennen; ihn interessiert ja weniger, ob Spiegel ueber dem Bett angebracht sind, sondern will eine ungefaehre Vorstellung vermitteln, wie das Zimmer aussieht.

Wenn meine (Noch-)Mieter dem Makler untersagen wuerden, mein Eigentum zu fotografieren, gaebe es mit mir Stress.

Claudia

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Was ist mit dem Eigentum des Mieters, darf man es öffentlich im Netz zeigen? Er durfte alle Räume fotografieren, nur nicht das Schlafzimmer. Menschen die sich für die Wohnung interessieren, können ja vor Ort schauen, man hat ja durch die anderen Fotos schon einen guten Einblick!

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Da haette man sich sicher mit dem Makler einigen koennen, das nur so wenig wie moeglich von der Einrichtung sehen kann.

Potentielle Mieter interessieren weniger das Bett, sondern andere Dinge wie z. B. Fenster, Tueren, Heizkoerper etc.

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Fotos von Deiner Privatsphäre zu verbieten, gehört zu Deinem Recht.

Der Makler kann die Wohnung aufgrund des Grundrisses anbieten, -- Fotos braucht man nicht, -- aber mal ehrlich, - man sieht auf so fotos ja nicht wirklich, wie die wohnung wirkt, sondern die inneneinrichtung udn auf die kommts ja nicht an ....

lg
tanja

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Solange du der vertragliche Mieter bist, liegt das Nutzungsrecht allein bei dir.
Niemand darf bei dir Fotos machen und auch nicht unangekündigt die Wohnung betreten, wenn du das nicht willst.
Allerdings mußt du angekündigte Besichtigungstermine zulassen.

Lg Conni

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Es war ziemlich bescheuert überhaupt Fotos zu erlauben!

Meine Wohnung ist meine Privatsache. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist übrigens schon durch unser Grundgesetz geschützt.

Ich würde den Vermieter anschreiben und ihm untersagen, diese Fotos irgendwem zu zeigen, geschweige denn, sie ins Internet zu stellen. Widrigenfalls würde sie auf Unterlassung klagen.

Gruß

Manavgat