Bzgl. Mietvertrag / Hausmeister/Schnee räumen

Hallo,

ich habe mal eine Frage, wir sind hier in dem 6 Parteien Haus neu eingezogen im August . So im Mietvertrag bei uns steht drin das wir auch für einen Hausmeister zahlen . Wir haben hier eh Nachbarn die auf alles achten egal ob Putzen im Hausflur oder Keller , oder wie auch immer.

Jetzt haben wir eben nen Zettel an der Haustür gehabt ...da stand " Als neue Mieter sollten sie auch mal Schnee räumen " #aerger.

Seh ich das jetzt falsch oder macht das der Hausmeister eigentlich??? Wenn ich doch für einen Hausmeister bezahle, dann macht der doch sowas???

Unser Mietvertrag bzw. die Häuser hier sind von einer Wohnungsgenossenschaft .

Bitte nicht falsch verstehen, wenn wir schüppen müssen dann ist es halt so, aber dann zahl ich nicht den kompletten Satz des Hausmeisters.

Danke für Antworten .

Zimtschnecke86

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das wird in jedem Haus individuell geregelt --

hausmeister können auch "nur" für Garten und Treppenhausputzen angestellt sein --

fakt ist, dass ihr natürlich für nix bezahlen müsst, das auch nicht erbracht wird, - aber da solltet ihr euch von der gesellschaft oder den mitbewohnern einfach mal sagen lassen, wie es bei euch läuft...

lg
tanja

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Also hier wird ja auch selber geputzt, keller und Hausflur müssen wir als mieter jeder selber seine etage machen .

Ich hab im Mietvertrag stehen dass ich da was für Hausmeister zahle, aber hab hier nie einen gesehen , wenn was ist hier in der Wohnung kommt eine Firma die beauftragt wird. Der Garten wird ebenfalls von einer Firma regelmäßig gemäht.

Ich werd da mal anrufen und mal nachfragen für welche Leistungen ich da eigentlich zahle.

Wenn ich aber jetzt schüppen muss, was mach ich dann ich hab keine Schüppe und kaufen is schlecht da ja alles ausverkauft ist ... und da die anderen Mieter hier so komisch sind will ich ungerne fragen ob mir dann jemand ne Schüppe leihen kann ?!

6

Komisch- vorgestern bei unserem Praktiker standen noch zig Schüppen rum.

LG

Gabi

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Hallo Zimtschnecke,

also wofür dein Hausmeister gut ist, mußt du bei deinem Vermieter nachfragen. Wenn du ihn bezahlen mußt hast du auch ein Anrecht darauf zu erfahren was der Leistungsumfang ist oder nicht.

Wir hatten auch einen Hausmeister, aber Schnee hat der nicht geschippt, dafür haben wir dann noch einen Winterdienst bezahlt.

Pflichten des Mieters wie Putzen und Schneeräumen müssen im Mietvertrag geregelt sein. Denn Grundsätzlich hat der Haus-/Wohnungseigentümer die Sicherungspflichten zu erledigen, es sei denn ertritt diese Vertragslich an den Mieter ab was die meisten machen oder beauftragt einen Winterdienst und verrechnet die Kosten.

Wenn Mieter dies selbst machen, dann gibt es einen Plan wann wer drann ist und das Equipment (Schippe, Besen, Sand etc ) wird vom Eigentümer gestellt und steht zur Verfügung.

Am besten nochmal Vertrag lesen und Vermieter nachfragen!

LG
Tanja

4

Hallo,

danke für deine ausführliche Antwort. Also einen plan für die Räumung haben wir nicht, nur einen putzplan für keller und Treppenhaus.

Und ne Schübbe oder Utensilien zum streuen stehen nirgentwo im Keller, ich müsste mir dann ne Schübbe kaufen , wobei das schwierig wird weil solche Sachen derzeit überall ausverkauft sind .

Zimtschnecke

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AUSVERKAUFT > SCHÜBBEN ?

also bei Hornbach + Baumarkt & Co stehen welche !
haste keine Freunde + Verwandte + Familie + Bekannte ???
da wird doch sicherlich einer eine Schübbe ausleihen können #kratz


aber auch ein harter Besen geht
brauchst ja nur eine Wegbreite von 1 Meter freihalten !

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Hi,
guck mal in deinen Mietvertrag.

In meinem steht drin, was über den Nebenkostenteil für den Hausmeister alles abgedeckt ist. U.a. Schneeräumen.

DAMIT würde ich es schon als unverschämt ansehen, wenn es von uns Mietern verlangt werden würde. Wird es aber nicht, wenigstens das kriegt der Hausmeister schon ganz gut hin.

Nur wenn in dem, was Euer Hausmeister bekommt das Schneeräumen nicht enthalten ist UND der Vermieter das auf Euch Mieter "abgewälzt" hat, dann steht natürlich jeder in der Pflicht. Wenn der Vermieter das nicht an Euch abgwälzt hat steht er in der Pflicht (was aber wohl eher die Ausnahme ist).

Allerdings wäre es dann mehr als sinnvoll, einen Räumplan zu erstellen.

Und, ganz ehrlich, wenn sich die anderen ärgern, dass ihr nichts macht - würden die sich dann nicht vielleicht sogar freuen, wenn ihr um deren Schaufel bittet? Schwer vorstellbar, dass DAS das Problem sein sollte. Und das Argument "alles ausverkauft" (wenn es wirklich so ist, ich hatte noch nicht das Problem nach einer Schaufel suchen zu müssen) sollte doch nach dem Winter jeder verstehen können.

Ob du zu viel zahlst oder nicht hängt davon ab, wofür du bezahlst und ob überhaupt etwas, wofür du zahlst nicht gemacht wird...einfach den Satz kürzen nur weil du rausfindest, das Schneeräumen nicht Pflicht des Hausmeisters ist ist sicher keine Lösung. Bei uns war das übrigens eine der Fragen, die wir bei Vertragsabschluß geklärt haben und wo es uns auch wichtig war, dass es ausdrücklich im Vertrag bzw. Anhang enthalten ist - ist ja schließlich auch eine Frage der Haftung.

Viele Grüße
miau2

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"Allerdings wäre es dann mehr als sinnvoll, einen Räumplan zu erstellen. "

Ich denk mal, der Räumdienst ist mit in der normalen "Hauswoche" inbegriffen, zumindest wird das meist so gehandhabt.

Ansonsten schließe ich mich Dir an.

LG

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Hausmeister heißt nicht das er schüppen muss !
bei uns schaut der HM. nach dem Rechten
und vergibt den einzeln Firmen , dann die Aufträge
wenn was kaputt ist
er überwacht die Hausreinigung und die Handwerker
ebenso , den Schneedienst
dass dieser pünktlich die Wege räumt !!!

ambesten schreibst du deinen Vermieter an und fragst nach den Aufgabenbereich deines HM !
ist nämlich alles eine Vertragssache
zwischen Vermieter + HM

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"Jetzt haben wir eben nen Zettel an der Haustür gehabt ...da stand " Als neue Mieter sollten sie auch mal Schnee räumen"

Ich gehe unter diesen Umständen davon aus, dass abwechselnd von den Mietparteien geräumt wird. Sollte eigentlich in eurem Mietvertrag stehen...ansonsten einfach mal bei der Wohnungsgenossenschaft nachfragen, welche Arbeiten vom Hausmeister erledigt werden, die in der Miete enthalten sind.