Kündigungsfrist 12 Monate - wer durfte verkürzen und früher raus?

Hallo!
Wir haben unser Traumhäuschen gefunden und der Besitzer würde uns das Haus in drei Monaten verkaufen, so daß wir unsere Wohnung rechtzeitig kündigen können und nicht doppelt zahlen müssen.
Nun habe ich mir gerade nochmal unseren Mietvertrag zur Hand genommen und festgestellt daß wir 12 Monate Kündigungsfrist haben, Vertrag wurde vor 2001 abgeschlossen und die Staffelung der Kündigungsfristen (3, 6, 9, 12 Monate) steht im Vertrag. Der Vermieter kann also auf die 12 Monate bestehen, das habe ich schon ergoogelt... :(
Hattet Ihr schon mal diesen Fall, und hat Euer Vermieter einer Verkürzung der Frist zugestimmt? Ich werde ihn morgen anrufen, welche Argumente könnte ich denn bringen um ihn zu überzeugen, uns früher rauszulassen? Wir können nicht 9 Monate doppelt zahlen, außerdem stände ja unsere alte Wohnnung dann auch 9 Monate leer, das kann ja eigentlich nicht im Interesse des Vermieters sein...
Habt Ihr vielleicht ein paar Tipps oder Erfahrungen für mich?
Danke und LG!!!
Jenni

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Hallo

Soweit ich weiss, ist das nicht zulässig.

Ist es ein Festgedruckter Vertrag? Oder steht es handschriftlich drin? Wenn es gedruckt ist, dann gilt die 3 monatige Kündigungsfrist.

Wir haben auch ein Haus gekauft, unser Vertrag ist vom 2002. Da steht auch was von 9 Monate Kündigungsfrist. Ist aber gedruckt und somit ungültig.

Wir werden auch nicht 9 Monate weiter zahlen.

Bianca

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Hallo

Schau mal hier, da steht es

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kdgfrist.htm

Bianca

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Danke für die Antwort! Leider ist unser Mietvertrag einer der seltenen Sonderfälle, weil die Kündigungsfristen explizit darin erwähnt sind. In diesem Falle gelten sie tatsächlich. Wenn nur der Hinweis auf die gesetzlichen Fristen oder gar nichts drinstehen würde, hätten wir Glück und nur 3 Monate. Das ist halt das Dumme... :(
Deswegen interessiert es mich wie es bei anderen gelaufen ist, die diese lange Kündigungsfrist verkürzen wollten.
Lieber Gruß! Jenni

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Hallo,

leider habe ich auch keine genaue ANtwort auf deine Frage. Aber ich würde mich in deinem Fall doch noch mal vorher beim Anwalt beraten lassen. Oder Mieterbund wegen der Fristen. Evtl. auch wegen einer Begründung.

Bei mir sind sie auch expliziert im MV aufgeführt und lt. Mieterbund habe ich nur eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Der Vermieter hingegen die längeren Fristen.

lg

Christina

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Hallo

Also steht es handschriftlich drin? Wenn nicht, gelten 3 Momate!!!!

BIanca

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hej jenni,
wir hatten das.. wir haben dem vermieter angeboten selbstständig nachmieter zu suchen..
das hat dann auch geklappt.. wir mussten dann die kosten für das inserat bei immobilenscout übernhemen.. war aber im gegensatz zur miete ein klacks..

lg
kathi

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Danke nochmal für alle weiteren Antworten!
Die Fristen stehen nicht handschriftlich drin, sondern gedruckt im Vertragstext. Macht das wirklich einen Unterschied aus??

Ich habe schon ein wenig in Google recherchiert, und normalerweise gelten auch für die alten Verträge 3 Monate (für den Mieter). Aber wenn im Mietvertrag wirklich die Fristen aufgeführt sind, dann gelten noch diese (und in unserem Falle 12 Monate...).

Ich denke wir müssen uns auf jeden Fall irgendwie einigen mit dem Vermieter. Einen Nachmieter suchen wäre zu machen, ich denke nur daß der Vermieter die Wohnung noch renovieren / sanieren will (alte Leitungen etc.). Aber das könnte vielleicht auch zu unserem Vorteil sein.

Lieben Dank nochmal!
Jenni

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Hallo

Ja, auch wenn es gedruckt ist. Wenn´es handschriftlich wäre, wäre es anders.

Bianca

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Ich hatte die Auskunft vom Mieterbund, dass es generell nicht mehr gilt. Also egal was im MV steht es gelten 3 Monate. Diese starren Fristen sind nicht rechtens. Die gelten nur für Vermieter.

Wie gesagt, ich habe die Auskunft auch nur bekommen und es so hingenommen............für mich ist/war es gut.

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Hallo Jenni,

die Kündigungsfrist von 12 Monaten gilt wirklich für euch?
Ich kenne es so, daß diese Staffelung (3,6,9,12 Monate - je nach bisheriger Mietdauer) als Kündigungsfrist des Vermieters gegenüber den Mietern gilt.
Wir haben gerade solch einen Fall: haben ein Haus gekauft und mußten einem langjährigen Mieter kündigen. Unsere Kündigungsfrist waren 12 Monate - er konnte in der normalen Regelzeit von drei Monaten kündigen.

VG exot

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Hallo!
Rede mit dem Vermieter und frage, ob er Euch früher aus dem Vertrag läßt. Will er das nicht, schlage vor, daß Ihr einen Nachmieter sucht.
Will er auch das nicht, dann vermiete die Wohnung für 9 Monate unter. Du mußt Deinen Vermieter zwar vorher um Erlaubnis fragen, aber so einfach darf er nicht ablehnen.
Schau mal hier:
http://www.hevzurich.ch/ms-zeitschrift/jahr-2005/ms-art-200512-10.htm
Viele Grüße
Trollmama

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Lieben Dank nochmal für alle weiteren Antworten! Das Problem ist gelöst. :)

Aber erst mal noch ein Link, fall jemand mit der gleichen Frage auf dieses Posting stößt:
http://www.mvwit.de/mieterinnenrat/mr36/36_mietrecht.htm
(unter Kündigungsfristen)
In unserem Fall ist es so wie dort angegeben, die Fristen sind gedruckt im Vertrag und damit ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig. Es gibt tatsächlich Fälle, in denen auch der Mieter 12 Monate Frist hat (wobei ich mich frage was sich der Gesetzgeber dabei mal gedacht hat... Aber es wurde dann ja für fast alle geändert.).

Ich habe heute morgen mit dem Vermieter telefoniert und zugesichert bekommen daß die 3 Monate gelten! Er meint das sei jetzt immer so. Ich habe dann nicht mehr extra nachgefragt wegen den im Vertrag aufgeführten Fristen, unser Glück könnte auch sein daß es einen Besitzerwechsel der Wohnung gab und der neue Eigentümer eventuell gar nicht weiß daß sowas in unserem alten Mietvertrag steht (es gab keinen neuen beim Eigentümerwechsel).

Ich bin wirklich erleichtert, jetzt können wir uns aufs Haus freuen. :))))

Dankeschön nochmal für Eure Hilfe!!!!!
Jenni