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lol den stress hab ich auch gerade mit meinem EX Vermieter.

Er will wegen nichts - und angenommener Wohnungsübergabe - 620 € behalten.

Ich habs nun nen Rechtsanwalt übergeben.

Allerdings ist es so, dass der Vermieter die Kaution bis zu 6 Monaten NACH auszug einbehalten darf wegen Abrechnung etc.

Dann muss er die Mängel in Rechnung stellen.

Was das Malern etc betrifft, kommt auf den Mietvertrag an - das sind Schönheitrsreperaturen und diese sind eigentlich nicht mehr notwendig.

Er muss angebliche Mängel Schriftlich festhalten und dann in Rechnung stellen.

Vermeide stress:

Hast du Rechtschutz geh zum RA - hast du keinen geh ( weiß ja nicht wies Finanziel aussieht ) zum Gericht und lass dir son Beratungsschein ausstellen, dann zahlst fürn Rechtsanwalt 10 €


Daher Kopf hoch - die meinen sie könnten aber da haben sich die Werten Vermieter geschnitten =)

Lg Micha



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Hi Du,

Du hast ja weiter unten geschrieben, daß ihr tapeziert habt und geweisselt und dass nichts durchschimmert. Ihr habt somit Eure Pflicht erfüllt und der Vermieter muss die Kaution rausrücken. Leider kommt das heutzutage immer öfter vor, dass die Vermieter so rumspinnen. Mein Schwager muß seine Kaution leider derzeit auch einklagen.

Mein ehemaliger Vermieter hatte auch mal 1 Jahr lang meine Kaution einbehalten für die etwagigen anfallenden NK-Nachzahlungen und das obwohl ich die Jahre vormals immer eine Rückzahlung bekommen hatte.

Ich würde an Deiner Stelle sofort zum Mieterverein und es nicht auf die lange Bank schieben. Das kostet nicht die Welt und die vertreten Dich notfalls - gegen Extragebühr - auch vor Gericht.

LG, Anja