Vermieter hat sich Kaution eigenmaechtig angeeignet!

Hallo,

folgender Fall:

Mein Mann hatte vor Einzug in die Wohnung ein Kautionssparbuch eroeffnet. Dieses wurde zu Beginn der Mietzeit an den Vermieter verpfaendet. Mein Mann ist vor 2 Monaten ausgezogen.

Im Vertrag mit der Bank ist geregelt, dass der Vermieter das Recht hat, die Aufloesung des Kautionssparbuches zu beantragen. Mein Mann haette aber von der Bank ein Widerspruchsrecht von 4 Wochen erhalten muessen! Leider wurde das Sparbuch vom Vermieter bereits wenige Tage nach dem Auszug meines Mannes aufgeloest (OHNE Fristsetzung und Einverstaendnis meines Mannes). Wie kann das sein? Warum hat die Bank dies akzeptiert?

Eine Frage an die Bank laeuft bereits. Was kann man sonst noch unternehmen?

Vielen Dank und Gruss
Tanja

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Hallo Tanja,

wenn dein Mann als alleiniger Mieter im Mietvertrag
eingetragen und die Kautionszahlung zu diesem Mietvertrag so hinterlegt worden ist, so kann der Vermieter nach Auszug des Mieters ( offensichtlich liegt wohl eine Kündigung des Mietverhältnisses vor ) das Kautionssparbuch auflösen.

Allerdings darf der Vermieter dieses Geld so ohne weiteres nicht behalten. Es sei denn, der Vermieter hätte Forderungen aus diesem Mietverhältnis. In diesem Fall darf der Vermieter dagegen aufrechnen.

Seit ihr beide gemeinsam als Mieter im Mietvertrag eingetragen so kann dein Mann zwar aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen jedoch kündigen kann er diese nicht wenn du bereit bist das Mietverhältnis als alleiniger Mieter fortzusetzen.

In diesem Fall darf der Vermieter das Kautionssparbuch nicht auflösen, es sei denn, dieser hätte vorher Ansprüche aus diesem Mietverhältnis geltend gemacht.

Ist dies nicht der Fall, so ist der Vermieter aufzufordern,
über diese Auflösung Rechenschaft abzugeben.

mfg
Nobility