Mieter Abgesprungen trotz Mietvertrag.

Hallo Zusammen
Ich hoffe ihr könnt mir Helfen
Ich besitze eine Eigentumswohnung die zum 1.3.2006 Vermietet werden soll
Nun hatte ich auch Mieter die auch einen Mietvertrag zum 1.3.2006 unterschrieben haben.
Doch nun habe ich eine Kündigung von ihnen bekommen das sie doch nicht einziehen möchten da sich das Pärchen getrennt hat.
Jetzt ist meine Frage gilt die Kündigung ab dem Tag wo sie geschrieben ist oder erst wenn der Vertrag eigentlich zustande kommt sprich am 1.3.2006?
Denn jetzt muß ich schauen das ich wieder neue Mieter finde für die Wohnung ist ja auch wieder alles mit Kosten verbunden+
Freu mich auf eure Hilfe und Zahlreiche Antworten
LG Keti
:-)

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Bei einem Standardvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist (3 Monate Kündigungsfrist, Kündigung bis spätestens am 3. Wertag des laufenden Monats) können Deine "Mieter" wenn sie heute gekündigt haben frühestens per 30.04.06 kündigen. Sie müssen also für 2 Monate Miete zahlen auch wenn sie gar nicht einziehen.

Man kann einen Vertrag auch vor Einzug kündigen aber eben nur unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist.

Ich würde an Deiner Stelle zurückschreiben und den Kündigung per 30.04.06 bestätigen. Gleichzietig würde ich einen Aufhebungsvertrag anbieten, in dem sämtliche Kosten für die Suche eines neuen Mieters vom abgesprungenen Mieter zu tragen sind bis zu einer Obergrenze den ansonsten geschuldeten 2 Monatsmieten.

Geht der abgesprungene Mieter nicht auf den Aufhebungsvertrag ein, muss er eben die 2 Monatsmieten bezahlen und Du suchst einen neuen Mieter ab 01.05.06

Gruß

Martin


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Hallo Keti
ich kenne die Klauseln Deines Mietvertrages nicht.

Bei den Klauseln meiner Arbeitsverträge schütze ich mich vor solchen "Abspringern", indem ich als explizit, nicht formularmäßiger Klausel einen Abstand von 3 Bruttomonatsgehältern bei nichtantreten reinsetze.

Bei mir ist nur einmal jemand abgesprungen, da hat dann der Ersatzarbeitgeber 15.000 Euro für ihn bezahlt.



Und was steht bei Deinem Mietvertrag drin ?


Gruß
Klaus

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Ein Mietvertrage kann nicht vor Beginn gekündigt werden. Wenn der Vertrag ab dem 01.03. läuft ist er frühestens (bei gesetzl. Kündigung von 3 Monaten) zum 01.06. kündbar. Der Mieter muss nicht einziehen (jedoch die Miete zaheln) und darf auch jetzt schon die Kündigung zustellen, aber nur unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist.
LG
Schnuppi