Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet, finden aber keine Ersatzwohnung

Hallo

hatte jemand von Euch schon mal so eine Situation? Unser Vermieter hat für seinen Sohn Eigenbedarf angemeldet. Bei uns ist das krass, weil man als Familie es nicht schafft in 3 Monaten eine angemessene Ersatzwohnung zu finden. Ich weiß zwar, dass wir nicht wirklich bis zum Termin rausmüssen, weil das "Recht" sozusagen im Moment auf unserer Seite ist. Aber wohl fühlen wir uns damit nicht, weil es wohl zum Gerichtstermin kommen wird.

Stand von Euch schon mal jemand in ähnlicher Situation vor Gericht und wie ist es ausgegangen?

LG

Carola

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Hallo,

ich würde mir überlegen, ob Ihr es wirklich auf einen Gerichtstermin ankommen lassen wollt, weil Ihr nach meiner Logik wahrscheinlich auf den Kosten sitzenbleibt (bin mir da aber nicht sicher).

Sicher bin ich mir allerdings, dass es bei einer Eigenbedarfskündigung nur mit einer Frist von 6!!! Monaten geht. Da habt Ihr doch noch ein Weilchen Zeit, um eine Alternative zu suchen.

LG

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Wir bleiben weder auf den Gerichtskosten sitzen noch beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate. Wenn man keine geeignete Wohnung findet, dann ist das ein Härtegrund. Ich dachte ich bekomme hier von Leuten eine Antwort, die auch Ahnung haben.

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Hilfe kannst du verlangen, wenn du die Leute nicht anpampst, die dir versuchen zu helfen.

Entschuldige, sofern bisher keine für die Dame adäquate Antwort dabei war.

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da wir und einig sind das i hr ein bissel blöd seid" habt ihr Kündigungsfrist 6 Monate sollte es möglich sein eine neue Wohnung zu mieten.

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Auch für Dich nochmal: Die Kündigungsfrist beträgt nicht 6 Monate!!!!
Das Thema hatten wir schon und Du musstest eingestehen, dass Du mit den 6 Monaten auf dem Holzweg bist.

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hast ja recht.

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Danke für die sehr dummen Antworten.

Wir sind nicht blöd und die Frist beträgt nur 3 Monate. Zudem waren wir schon beim Anwalt und ja wir werden es auf einen Gerichtstermin ankommen lassen müssen, weil iwir nicht mit 4 Personen in eine 3 Zimmerwohnung ziehen müssen, es geht ja um eine angemessene Ersatzwohnung.

So einen Blödsinn wie ihr hier schreibt, ich fasse es nicht. Keine Ahnung aber was schreiben!

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>>Danke für die sehr dummen Antworten.

Wir sind nicht blöd und die Frist beträgt nur 3 Monate. Zudem waren wir schon beim Anwalt und ja wir werden es auf einen Gerichtstermin ankommen lassen müssen, weil iwir nicht mit 4 Personen in eine 3 Zimmerwohnung ziehen müssen, es geht ja um eine angemessene Ersatzwohnung.

So einen Blödsinn wie ihr hier schreibt, ich fasse es nicht. Keine Ahnung aber was schreiben!<<

Dann geh gleich zum Anwalt und frag nicht in einem öffentlichem Forum.
Was erwartest du??? Kostenlose Rechtsberatung?

Sorry, kein verständniss #contra#contra

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Was erwartest du, wenn du bei Urbia fragst? Da kommt alles von angemessen bis saublöd, je nachdem wie du es subjektiv empfindest. Solche Themen bespricht man mit Personen seines Vertrauens, und nicht wundern: Internet = Haifischbecken.

Nimm's nicht persönlich!!

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ich kann nicht nachvollziehen warum es immer wieder Leute gibt die bei Kündigung einfach nicht ausziehen wollen. Die Wohnung gehört euch nicht, der Vermieter hat Eigenbedarf. Wo soll denn sein Sohn hin? Der muss ja auch aus der alten Wohnung raus.

Ihr müsst raus, also sucht euch was. Die Traumwohnung muss es nicht sein, oder ihr müsst in einem grösseren Umkreis suchen.

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Moin Caro,

tja, was erwartest Du?

Du hast eine Wohnung gemietet, sie gehört Dir nicht. Der Eigentümer kann Dir also jederzeit kündigen.

Wenn Du über Deinen Wohnraum bestimmen möchtest, wäre es vielleicht besser sich über Eigentum Gedanken zu machen, die Zinsen sind so niedrig wie nie zuvor.

Meine Mutter verkauft gerade ihr Haus deren obere Wohnung auch vermietet ist. Die Mieter bekommen nun auch eine Kündigung, o. soll meine Mutter ihr Haus nicht verkaufen dürfen nur weil jemand darin wohnt?

LG

Kerstin

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"Meine Mutter verkauft gerade ihr Haus deren obere Wohnung auch vermietet ist. Die Mieter bekommen nun auch eine Kündigung, o. soll meine Mutter ihr Haus nicht verkaufen dürfen nur weil jemand darin wohnt?"

Man kann und muss in den allermeisten Fällen vermietet verkaufen.
Das Haus verkaufen zu wollen ist in der Regel kein anerkannter Grund den Mietern zu kündigen.

Es KANN im Einzellfall ein Grund sein.
In den meisten Fällen ist es das aber nicht.
Zum Beispiel wenn mit Mietern gar nicht, oder aber mit ERHEBLICHEN Wertverlust zu verkaufen ist.
Den Nachweis muss der Vermieter mit konkreten Zahlen erbringen.

Wegen Eigenbedarf KANN nämlich nur der neue Eigentümer kündigen wenn er im Grundbuch steht.

Also Vorsicht!

Mieter zu kündigen, um das Haus besser zur verwirtschaften beim Verkauf, kann sehr teuer nach hinten losgehen.

Gruß
Demy

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Hallo,

das ist falsch.

Alles wozu man gesetzlich verpflichtet ist, ist dem Mieter den Vorang beim Kauf zu lassen.

Da dieser aber nicht kaufen möchte und der Käufer das Haus selbst bewohnen möchte, muß der Mieter nach der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten ausziehen.

LG

Kerstin

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ob 3 oder 6 Monate weiß ich nicht

aber ich finde die Antworten hier auch nicht wirklich toll.

Grundsätzlich muss man bei einer Mietwohnung schon damit rechenen, dass das passieren kann. Ich kann dich aber verstehen, dass man nicht sofort was neues findet und eine Zwischenlösung auch nicht gut ist, weil das zwei Umzüge bedeuten würde.

Grundsätzlich würde ich es aber immer versuchen, nicht auf einen Gerichtstermin ankommen zhu lassen sondern das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Vielleicht gibt es eine Lösung, dass ihr intensiv weiter sucht und der Vermietersohn noch ein, zwei Monate länger wartet

ich würde es immer mit Kommunikation und positiven Signalen versuchen und nicht auf diese Weise: Gericht, Vorwürde, etc.

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Ich habe keine Ahnung, wie ein Gericht "angemessene Wohnung" definiert. Rein vom Gefühl her muss man einer Familie nicht zumuten, dass sie in eine 3-Zimmer Wohnung zieht.

Ich fürchte aber fast, in diesem Fall müsstest Du nachweisen, dass es in Deiner Stadt und Umkreis keine leere 4/5/6-Zimmer Wohnung gibt. Das Finanzielle wird meiner Meinung nach gar keine Rolle spielen, da die Miete bei Einzug immer höher sind als bei jahrealten Mietverträge. Ihr werdet für den jetzigen Preis wahrscheinlich nicht in derselben Preiskategorie dieselbe Wohnfläche bekommen.

Wieso Du Dich nun mit dem Vermieter vor Gericht rumprügeln möchtest, verstehe ich auch nicht. Scheinbar wäre er Deinen Schilderungen nach aus Kulanz bereit, Euch noch ein paar Monate mehr zu geben. An Eurer Stelle würde ich das nutzen, ihm zeigen, dass ihr Euch redlich bemüht und dann den Bogen auch nicht überspannen.

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"Ich habe keine Ahnung, wie ein Gericht "angemessene Wohnung" definiert. Rein vom Gefühl her muss man einer Familie nicht zumuten, dass sie in eine 3-Zimmer Wohnung zieht."

Warum nicht? Zwei kleine Kinder können sich doch ein Zimmer teilen.
Warum sollte das unzumutbar sein?
Alles eine Frage des Geldes. Finde ich nichts in der mir passenden Größe muss ich mehr Kohle hinblättern oder erstmal was kleineres mieten.
In D haben Mieter viel zu viele Rechte.

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"In D haben Mieter viel zu viele Rechte."

Eigentlich nicht, allerdings dauert es schlicht viel zu lange sein Recht durchzusetzen.

Man braucht Ewigkeiten bis man einen Gerichtstermin hat und nochmal Ewigkeiten selbst nach Gewinn des Prozesses einen Termin beim Gerichtsvollzieher wegen der Räumung zu bekommen.

Da sehe ich wirklichen Handlungsbedarf.

Gruß
Demy

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Da kann man nur sagen: § 573 BGB und §573c BGB.

Ich würde mal vermuten, dass ein Gericht die Angemessenheit einer Wohnung danach beurteilt, wie es beim Sozialamt wäre, also xx qm für xx Personen.

Habt ihr euerem Vermieter schon mal dargelegt, dass es - aus welchen Gründen auch immer - schwierig für euch ist, eine Wohnung zu finden? Bzw. warum ist es bei euch denn schwierig? Und was verstehst du denn unter einer angemessenen Wohnung?

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Hallo,

ich denke mal, dass es auch immer darauf an kommt, wo man in Deutschland wohnt. In Hamburg ist es z.B. eine Katastrophe eine Wohnung zu finden. Ich kann mir gut vorstellen, dass in der STadt auch so ist. Ausserdem muss man auch erstmal eine bezahlbare Wohnung mit zwei Kindern finden.

Vielleicht hat der Vermieter ja deswegen Eigenbedarf angemeldet, da der Sohn ebenfalls keine Wohnung gefunden hat.

LG

Lulu

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Leider bekommt man in diesem Forum nicht eine Antwort, die auf die Frage, die man stellt, passt. Ich wollte nicht hören, was Ihr meint oder denkt in Bezug auf die Rechtslage, sondern ob jemand schon mal einen ähnlichen Fall erlebt hat.

Unsere Rechte kennen wir schon, wir waren wie gesagt schon beim Anwalt. Es ist schon klar, dass wir irgendwann ausziehen müssen, nur eben nicht in der vorgegebenen Frist.

Schade, dass man keine hilfreichen Antworten erwarten kann, wenn man bei Urbia etwas fragt.

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Hallo,

wendet euch doch ansonsten nochmal an einen Mieterverein. Die sollten dir auf jeden Fall besser helfen können als wir hier.

Viel Glück

Lulu

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""Wir sind nicht blöd und die Frist beträgt nur 3 Monate."

Stimmt genau.
Ob bei Euch die Härtefallklausel greift, kann eventuell wirklich nur gerichtlich geklärt werden. Allerdings gibt es dazu ganz unterschiedliche Urteile, deshalb könnte im Zweifel der Schuss nach hinten losgehen."

Das war meine Antwort auf Deine Frage und eine klarere Antwort kann Dir keiner geben, da Gerichte je nach Sachlage entscheiden.
Ich denke, dass die Antwort auf Deine Frage passt.

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