Können die den Sandkasten einfach so wegmachen?

Hallo Ihr!

Ich habe vor einiger Zeit unserer Hausverwaltung einen Brief geschrieben, dass unser Sandkasten (ist hier seit über 10 Jahren in der Anlage fest eingebaut) neu gemacht werden müsste. Die Umrandung ist aus Holz und schimmelt bzw. bricht aus und der Sand müsste auch mal gewechselt werden. Wir bzw. einige Nachbarkinder nutzen ihn im Sommerhalbjahr täglich!
Jetzt kam die Antwort, dass recht bald ein kompletter Rückbau vorgesehen ist, da den niemand nutzen würde bzw. die Gemeinschaft ihn nicht mehr möchte und das deshalb nichts gemacht wird.

Wir haben hier einen Haupteigentümer mit reichl. 50% und viele einzelne Eigentümer. Insgesamt sind es über 60 Wohneinheiten. Nun habe ich schon einige Eigentümer angesprochen und die meinen alle es wäre noch nie was besprochen wurden von wegen wegbauen usw. und es wäre eine Frechheit usw. .

Nun frage ich mich ob es nicht auch sowas wie Gewohnheitsrecht gibt oder ob es nicht generell ein Gesetz gibt, was vorschreibt, dass bei ... Wohneinheiten ein Spielplatz bzw. ein Sandkasten vorhanden sein muss.

Hat da jemand Ahnung und könnte mir helfen?

Dankeschön

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Hallo,

so ein Gesetz gäbe es schon.
Allerdings nur beim Neubau, und für den ersten Tag.
Am 2. Tag kann das wieder abgebaut werden.

freundliche Grüsse Werner

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Hä bin blond und kann gerade nicht so folgen! Kannst du es nochmal Frauenfreundlich erklären :-).

Und wie sieht es mit Gewohnheitsrecht aus?

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Ein vergammelter Sandkasten muss nicht erneuert werden.
Vergiss alles, was du über ein #Gewohnheitsrecht# gehört hast, das gibt es nicht.
Wenn dir soviel daran liegt, könntest du vorschlagen, dass es auf deine Kosten erneuert wird.

freundliche Grüsse Werner

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Hallo,

ich denke für euch sieht es schlecht aus.
Die Hausverwaltung kann bestimmen, wie das Grundstück genutzt wird und ist für die Pflege zuständig.

Generell kannst du kein Recht durchsetzen, Gewohnheitsrecht zieht mal gar nicht bei einem Sandkasten...

Und eine Verordnung o.ä. über die Anzahl der Spielplätze / Wohneinheit kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen...

Sry aber die Hausverwaltung ist natürlich im Recht....

lg

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Nunja das alles mal so dahingestellt. Aber es gibt einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung, wo solche Dinge bespochen werden. Und dann werden solche Entscheidungen getroffen. Nun ist es aber offensichtlich nicht so, dass darüber gesprochen wurde.

Die Hausverwaltung setzt ja nun nur Sachen um die die Eigentümer beschließen und dürfen ja nicht von sich aus irgendwelche Sachen veranstalten.

Ich würde halt eben gern den Brief beantworten und darlegen, dass der Sandkasten rege genutzt wird, wir ihn auch immer gepflegt haben (haben z. B. extra ne Abdeckplane dafür angeschafft) und es halt nicht zutrifft, dass die Gemeinschaft ihn nicht braucht.

Ich meine es ist doch sinnlos, wenn die den wegmachen und wir dann eine Sandmuschel danebenstellen #augen, denn das lass ich mir garantiert nicht verbieten.

LG, Nudelmaus

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Wenn du das belegen willst dann kannst du höchstens Unterschriften der Eigentümer/Nutzer sammeln, ob das jedoch etwas an der Entscheidung ändert ist fraglich.

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Du solltest mal einen Eigentümer bitten, einen Blick in das Protkoll der letzten Eigentümerversammlung zu werfen, ob es dazu einen Beschluss gab.

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Hi,

so wie ich das sehe, hast DU hier keinerlei Möglichkeit dagegen vorzugehen.

Das können nur die Eigentümer indem sie mit einer Mehrheit in der Eigentümerversammlung dagegen angehen. Wobei solche Entscheidungen wie der Rückbau einer solchen Anlage auch erst in einer Eigentümerversammlung beschlossen werden. Also können eigentlich nicht alle dagegen sein....

Ansonsten müsst ihr eben zum nächsten Spielplatz "wandern"

LG

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Hallo,

wenn vom Sandkasten eine Gefahr ausgeht (z.B. splitterndes Holz) ist die Verwaltung verpflichtet, diese Gefahrenquelle zu beseitigen. Das kann eben auch bedeuten, daß der Sandkasten entfernt wird. Sollte sich ein Kind verletzen haftet nämlich die Eigentümergemeinschaft. Einen Beschluß der Eigentümer braucht der Verwalter dafür nicht.

Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht und als Mieterin kannst du gar nichts machen.

Wenn Eigentümer danach den Bau eines neuen Sandkastens wünschen, gehört das auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung. Die Eigentümer müssen dieser Ausgabe mehrheitlich zustimmen.

Es gibt Regelungen darüber, wann ein Spielplatz eingerichtet werden muß. An die Ausstattung werden aber kaum Anforderungen gestellt.

Im Netz findest du diverse Ausführungen wie z.B.

>§ 8 Abs. 2 MBO: "Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzulegen."

Ähnliche Formulierungen bestehen in den oben aufgeführten Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer. Nur ausnahmsweise kann auf die Bereitstellung einer solchen Spielfläche verzichtet werden, wenn in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden oder ein solcher Spielplatz wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist.<

VG vom Inselkind

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Hallo!

Danke genau diesen Wortlaut habe ich gesucht :-). Die Anlage verfügt über mehr als 10 Häuser die zwischen 2-8 meistens jedoch 4-6 Wohnungen bestehen. Sie sind 3 geschossig und weit und breit ist kein anderer Spielplatz bzw. bei uns gibt es nur den Sandkasten.

Fakt ist auch, dass nichts bezüglich eines Rückbaus auf einer Versammlung beschlossen wurde. Ich habe wirklich mit mehreren Eigentümern gesprochen u. a. auch mit dem Hausmeister, der an jeder Sitzung teilnimmt.

Wenn es natürlich so ist, dass Gefahr im Verzug ist und die das dann einfach so wegmachen können, würde natürlich wiederum die Sache greifen, dass dann ein neuer her muss.

Ich werde der Hausverwaltung einen Brief schreiben und anbieten, dass wir den Sandkasten in Eigenleistung instand setzen und sie halt für Material aufkommen. Mal gucken was dann passiert.

LG; Nudelmaus