was sollten wir beachten Vertrag/Notar?Hauskauf

huhu

wir haben heute unseren Vertrag zum Hauskauf zu gesandt bekommen.

auf was sollten wir achten?
Habt ihr Tipps?

Einzug und zahlung erst in einem Jahr
Anzahlung nach dem Notar termin.

danke

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Hallo!

Habt ihr ein exaktes Datum für die Übergabe drin? Oder gibt es eine Frist bis wann sie ausgezogen sein müssen?

Wir bauen aktuell neu und ziehen aus unserem Haus erst aus wenn das neue Haus fertig ist, dies steht auch im Notarvertrag. Ebenso müssen wir unseren Käufern 3 Monate vor Auszug bescheid geben, denn die wollen ja auch ihre Wohnung rechtzeitig kündigen.

Evtl. auch festhalten was sich auf dem Grundstück befindet und zum Verkauf dazu gehört, z.B. Carport, Gartenhaus usw. Etwaige Mängel jetzt festhalten, denn ihr kauft wie gesehen.

Macht Fotos vom derzeitigen Zustand.

LG Ida

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Danke!

wir haben ein festes Datum drin.dann müssen sie ausgezogen sein.
sollte man das noch absichern z.B. mit Wenn das nicht der Fall muss verkäufer eine gewisse Summe als Strafe zahlen?Oder so ähnlich?

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Würde ich wohl machen, denn ihr müsst ja auch sicher zum Tag X die Kaufsumme überwiesen haben. Ruft doch sonst einfach beim Notar an von dem der Vertrag kommt und fragt dort nach was er empfehlen würde.

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Hallo agra,

eine fachliche Prüfung durch einen von Euch beauftragten Experten ist sicher nicht schlecht. Wir hatten unseren (Bauträger)Vertragsentwurf seinerzeit durch die Verbraucherzentrale prüfen lassen. Die Kosten (ca. 200 €) waren überschaubar und wir konnten beim Notartermin die aus Käufersicht kritischen Punkte konkret ansprechen.

Viele Grüße

Ralf

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Aber ist das in dem Fall nicht doppelt gemoppelt ?
Ein Notar bekommt doch gerade dafür (nicht zu knapp) Geld dafür, beide Parteien neutral zu beraten ..

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Hallo Bezzi,

der Notar bekommt sein Geld für die juristisch korrekte Abwicklung des Immobilienkaufs, wobei es da natürlich eine gewisse Bandbreite gibt, in der die Interessen von Käufer und Verkäufer austariert werden können. Da üblicherweise der Käufer den Notar bezahlt (und damit auch auswählen kann), ist er hier schonmal prinzipiell im Vorteil.

Dennoch kann es natürlich sinnvoll sein, den Vertrag zusätzlich von einem Juristen prüfen zu lassen, der nicht die Neutralität des Notars, sondern die Vorteile des Käufers im Blick hat. Wird der Vertrag im Vorfeld aus Sicht des Käufers geprüft, geht man doch mit einem besseren Gefühl an das Geschäft ran.

Beispiel aus eigener Erfahrung: Im Kaufvertrag wird die Bezugsfertigkeit zu einem bestimmten Termin zugesichert. Das ist rechtlich OK, auf weitergehende Vereinbarungen muss der Notar nicht drängen.
Für den Käufer kann es aber günstig sein, für diesen Fall eine konkrete Summe als Schadenersatz zu vereinbaren. Auf diesen Sachverhalt weist ein im Sinne des Käufers Prüfender sicher hin.

Viele Grüße

Ralf

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In der Regel trifft man sich mit dem Notar und geht dann in epischer Breite den ganzen vertrag durch.
Dabei erklärt er jeden Satz bis ins Letzte, was er bedeutet und welche Folgen haben kann oder hat.

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Ich würde auf jeden Fall auf eine Auflassungsvormerkung bestehen. Damit werdet ihr vorläuftig ins Grundbuch eingetragen, somit kann der Verkäufer das Haus nicht "heimlich" weiterveräußern. Das wird aber jeder Notar vorschlagen!