1,5 geschossige bebauung

hallo

ich habe da mal ne Frage zur 1,5 geschossige Bebauung.

Es ist ja so das EG+DG.

Bei dem freien Grundstück wäre ein EFH mit 124 qm zugelassen?

zählt das DG auch dazu oder nur das EG ?

Zählt DG als Wohnraum dazu, wegen den Schrägen oder nicht ??

Danke im voraus.

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Hallo Du,

ja, anteilig wird auch im DG Wohnraum berechnet!
Über 2 Meter (Zimmerhöhe) wird der volle qm gerechnet, darunter (zwischen 1 und 2 m) 50% und unter 1 meter erfolgt keine Anrechnung!

LG,agrokate!

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Ich denke mal die 124 qm sind die Grundfläche, nicht Wohnfläche.
Das Haus könnte also im EG auf 124 qm Boden stehen (inkl. der Aussenwände)

MIt dem Schrägen würde ich mir aber wirklich sehr, sehr gut überlegen. Eine Steinreihe mehr (bei Steinhaus), macht den Geldbeutel nicht wirklich schmaler, bringt aber viel mehr Wohnraum.

Mona

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das haus das max 124 qm haben sagt der makler also nur das EG ?
oder insgesamt mit DG?

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Der Makler sagt, das Haus hat 124 qm? Wohnfläche? Grundfläche?

Könntest Du ein wenig ausführlicher und in sinnvollen Sätzen schreiben? Dann kann Dir sicher jemand helfen!

Mona

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Eineinhalbgeschossig bedeutet, dass das DG nicht größer sein darf als 75 Prozent vom EG.
DIe Angabe der maximalen Grundfläche mit dem Zusatz 1,5-geschossig sowie der maximalen Gesamthöhe des Hauses und der vorgeschriebenen Dachneigung sagen viel mehr darüber aus, was planbar ist, als eine angebliche Gesamtwohnfläche.

Ich würde mir mal den Bebauungsplan auf der Gemeinde kopieren lassen.
LG doremi

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Hi,

wenn ich dich richtig verstehe, wird auf diesem Grundstück ein Haus mit insgesamt 124 m2 gebaut, die sich auf EG und DG verteilen - liege ich da richtig?

Ich würde mir vom Makler die Grundrisse geben lassen und dann einfach schaun, wie sich die m2 verteilen, wahscheinlich hast du dann eine Grundfläche von 9x9 und eben anteilig das DG, das ja durch die Schrägen nicht voll gerechnet wird. Natürlich zählt das DG als Wohnraum.
Wie viel bebaute Fläche das Grundstück haben darf, kannst du dem Bebauungsplan entnehmen - bei uns hier dürfen max. 35 % der Fläche bebaut sein. Finde ich eine gute Sache, da dann die Häuser nicht so in die Grundstücke hineingepresst sind und man noch ein bisserl Garten rundherum hat.

LG Mimi

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Das waren jetzt viele Infos mit wenig Aussagekraft.

Besorg Dir den Bebauungsplan, oftmals gibt es den im Internet (Suche nach "Bebauungsplan <Straße>, das hilft meistens.

Im Plan suchst DU das Grundstück in der Karte. Da steht dann sowas wie:

W I o E GRZ 0,2 GFZ 0,3 <35° so oder so ähnlich.

Das bedeutet dann:

W = reines Wohngebiet
I = max. ein Vollgeschoss
o = offene Bauweise, also mit Abstand zu den Grundstücksgrenzen
E = nur Einfamilienhaus erlaubt (DHH wäre dann E/D)
GRZ 0,2 = Grundflächenzahl, es dürfen max. 20% des Grundstücks bebaut werden
GFZ 0,3 = Geschossflächenzahl, Wohnfläche darf max 30% der Grundstücksgröße betragen
<35° = maximale Dachneigung, dies ist aber nicht immer vorgeschrieben.

Zur Berechnung GRZ und GFZ google bitte, das sprengt den Rahmen, besonders was Ausnahmen betrifft (Gauben, Treppenlöcher, Abstellräume, Loggia, etc.)

Man kann Abweichungsanträge für die GRZ/GFZ beantragen, dies wird meist auch genehmigt für bis zu 10% mehr. Es gibt etliche Tricks die GFZ zu drücken, man kann beispielsweise das Dach auf unter 2,3 m absenken, damit ist es kein Vollgeschoss mehr und wird nur anteilig berechnet, etc. (Gemessen wird die Dachhöhe vom Rohfussboden ohne Estrich bis zur Oberseite der Dachhaut/Eindeckung). Bei der GRZ kann man nicht tricksen, das ist nunmal die Grundfläche des Hauses inkl. Mauern UND Dämmung.

Du siehst, der Satz "124qm erlaubt" sagt eigentlich nichts. Es könnten ein 124qm Bungalow sein mit Flachdach oder ein Haus mit 70qm EG und 34qm DG oder so ähnlich. DAS bestimmt aber letztendlich der B-Plan.

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Hallo,

Kein B-Plan schreibt in dieser Kategorie eine max. Wohnfläche vor. Es gibt Vorschriften für max. Grundflächen und max. Geschossflächen, Dachneigungen, Art und Ausprägung des Daches, Gestaltung der Aussenwände, Dachgauben, Anbauten, Nebenbauten - was weiß ich noch alles...

Und was hat eigentlich der Makler damit zu tun? Will der Euch ein Grundstück verkaufen und mit den angegeben Daten schmackhaft machen? Geht zum Bauamt und lasst Euch den B-Plan geben. Wenn Ihr diesen nicht deuten könnt, lasst es Euch dort erklären oder geht zum Architekten.

Und ja - das DG zählt mir zur Wohnfläche - wie bereits ein paar mal beschrieben. Aber handelt es sich bei den 124 qm auch wirklich um die Wohnfläche?

Wenn Euch das Grundstück interessiert - nehmt Euch einen Fachmann. Der schaut sich das an und berät Euch.

Viel Glück!