Ausziehen nicht möglich

Hallo,

ich bin fast 26 Jahre alt, habe den großen Wunsch auszuziehen und endlich mein eigenes Leben zu führen und selbstständig zu werden. Und was ist? Es geht einfach nicht! Egal, wie ich es drehe und wende, ich finde einfach keine Lösung...

Zur Situation: Ich bin Studentin und habe nebenher einen Teilzeitjob, bei dem ich monatlich immer zwischen 700-800 Euro verdiene. Deshalb bekomme ich auch kein Bafög.

Da ich wöchentlich bis zu 20 Stunden arbeite, kann ich keinen zweiten Job annehmen. Das wäre sonst mit dem Studium nicht mehr zu vereinbaren. Manchmal, wenn ich an der Arbeit nicht soviel gebraucht werde, verdiene ich auch nur 650 Euro. Davon kann ich mir keine eigene, kleine Wohnung leisten. Könnte ich zwar schon, aber dann müsste ich hungern. #schmoll Ich habe keine Ansprüche, mir würde eine kleine 1-Zimmer-Wohnung reichen, aber selbst diese beginnen in meiner Gegend bei 300 Euro Kalt. Es ist einfach finanziell nicht zu stemmen.

Ich habe schonmal in einer WG gelebt. Es war schrecklich. Das Geschirr stapelte sich bis an die Decke, niemand außer mir tat war im Haushalt, es wurde immer Party gemacht, wenn ich lernen wollte. Ich war so unglücklich und bin wieder nach Hause gezogen. Ich bin kein WG-Mensch und möchte das einfach nicht mehr. Ich brauche meine Ruhe.

Mein Freund möchte nicht mit mir zusammen ziehen. Die Beziehung läuft gerade auch nicht gut, von daher keine gute Idee.
Meine Eltern wollen (und sollen mich auch nicht!) unterstützen, bin ja eine erwachsene Frau, mehr oder weniger.
Beim Amt stehen mir keine Hilfen zu. Warum auch? Ich hab ja einen Job! Dass man davon nicht leben kann, ist denen ja egal!

Ich bin verzweifelt. Ich möchte so gerne ausziehen, aber kann nicht, weil es zu teuer ist. Aber ich muss noch drei Jahre studieren und solange kann ich doch nicht Zuhause wohnen bleiben. Dann bin ich ja schon fast 30. #klatsch

Aber wahrscheinlich bleibt mir nichts anderes übrig, auch wenn es mich so unglücklich macht in dem Alter noch hier zu sein... Besonders meine Mutter behandelt mich nicht wie 26, sondern wie 16: Will immer wissen, wohin ich gehe, kontrolliert, ob ich geputzt habe, mault an allem und jedem rum, ist genervt, wenn ich Besuch empfange, usw.

Ich verstehe es nicht..Wenn ich arbeitslos wäre und mein Studium abbrechen würde, bekäme ich sofort staatliche Unterstützung. Aber jemand, der sich bemüht, muss zusehen, wo er bleibt. Ist es nicht irgendwie ungerecht? :-(

Naja, zum Glück haben meine Eltern ein Haus, sodass ich in der oberen Etage fast wie meine eigene, kleine Wohnung habe. Aber es ist natürlich nicht das Gleiche...

Aber gibt es nicht doch irgendwas? Wohngeld oder ähnliches?
Ich mein, würden mich meine Eltern rausschmeissen, dürfte man mich doch auch nicht auf der Strasse stehen lassen...

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Du bist 26, musst noch drei Jahre - also sechs Semester - studieren...

Was zur Hölle muss so lange studiert werden? Andere sind in Deinem Alter locker fertig mit dem Studium, von daher solltest Du Dich vielleicht mal fragen, ob die Wohnungsfrage wirklich das einzige ist, das Du in Deinem Leben nicht organisiert kriegst...

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naja, vielleicht hat sie Abi gemacht (fertig mit 18/19), dann eine 3jährige Ausbildung (fertig mit 21/22), noch ein / zwei Jahre gearbeitet - und dann entschieden, Psychologie bis Master zu studieren oder Tiermedizin oder Humanmedizin etc.

Nicht jeder schafft ein Studium in der Regelstudienzeit... und 4-5 Jahre Studium finde ich jetzt nicht sooo viel, wenn der Student nebenbei noch Teilzeit arbeitet!

Gruß
Kim

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Das hängt doch ganz davon ab, was sie vor dem Studium gemacht hat und wann sie das Studium aufgenommen hat.

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Hallo ich will jetzt nichts flasches sagen, deswegen kann ich nicht zu 100% sagen ob es so richtig ist, aber ich glaube die Eltern müssen einen "nur" bis 25 Jahre zu Hause wohnen lassen. Also ab 25 hat meinen bei der Agentur für Arbeit Anspruch auf aufstockendes Hartz4 oder Wohngeld und glaube ich ein Recht auf eine eigene Wohnung. Würde an deiner Stelle mal beim Arbeitsamt vorsprechen und schauen was sie dir da zu dem Thema sagen. Sonst google doch mal, da muss es doch ähnliche Fälle wie deinen geben! Aber wie gesagt ich bin mir nicht sicher ob diese Infos korrekt sind.

LG und viel GLück

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Für eine Studentin gilt das NICHT!

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ALG 2 kann man als Student nicht beziehen!!

Wohngeld müsste aber gehen, bin aber nicht sicher.

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Ich lebte im Studium von 500 € von meinen Eltern plus hiwi Jobs bzw drei mal Sommersemesterferien am Band .... ich lebte gut.
Wenn du ausziehen würdest würde dir ja dein Kindergeld zustehen ...

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Nein, bis zum 25. Geburtstag dann ist schicht im Schacht dann gibts nichts mehr. Bin auch in Ausbildung, pünktlich am Geburtstag ist Ende mit Kindergeld

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"Meine Eltern wollen (und sollen mich auch nicht!) unterstützen"

Wohngeld beantragen wäre zumindest einen Versuch wert. Ich gehe allerdings davon aus, dass das Amt in diesem Zuge überprüfen wird, ob (und in welchem Umfang) deine Eltern dir gegenüber unterhaltspflichtig sind...und dann wird sich das ggf. erledigt haben.

Ich befürchte, du wirst dich zwischen Pest und Cholera entscheiden müssen...sprich; entweder bei deinen Eltern bleiben oder wieder in eine WG ziehen, wenn das die einzige Möglichkeit ist, die du dir leisten kannst. Sind ja nicht alle WG-Bewohner unordentliche Partymacher...und ich würde die WG auf jeden Fall der "Rundumkontrolle" meiner Mutter vorziehen.

Oder du redest mal mit ihr, dass es so nicht geht und sie sich bitte nicht in alles und jedes einmischen soll. Ob das was nützt, steht wieder auf einem anderen Blatt...

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Hi,

ich weiß nicht, wo Du wohnst, aber wenn man von 650-800€ + Kindergeld (das sind minimum 834€, je nach Verdienst auch über 1000€!) nicht leben kann, dann weiß ich es echt nicht. Mein Vater hat als Renter mit Grundsicherung (also im prinzip aufgestocktes ALG2 für Rentern) nochmal 50€ weniger und hat auch eine eigene Wohnung und sogar einen Hund! Der lebt besser als mein Mann und ich.

Selbst nach Abzug von 400-450€ Miete incl. Nebenkosten bleiben noch mind. 380€ übrig.

Davon kann man als Einzelperson durchaus leben - selbst wenn man ein Auto hat. Dann muss man eben ein wenig Einschränkungen (weniger neue Klamotten, weniger ausgehen, günstige Discounterlebensmittel kaufen etc) in Kauf nehmen. Das geht, wenn man wirklich ausziehen will!

LG
Kim

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vergessen:

Bei der Bafög-Berechnung wurde doch sicher berücksichtigt, dass Du zu Hause mietfrei wohnst oder? Wie würde es denn aussehen, wenn Du Miete zahlen müsstest? Würdest Du dann was bekommen?

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Mit 26 bekommt man aber kein Kindergeld mehr. Inzwischen endet es bei max. 25 Jahren.

Also blieben in manchen Monaten bei 450 Euro Miete nur noch 200 Euro, was schon eng sein kann.

lg

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lies dir das mal gründlich durch
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/studenten.html
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltspflicht.html

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Hallo,

ich würde dir raten, dass du nochmal deinen Anspruch auf BAföG überprüfen lässt. Wenn du ausziehst, sind die Bedingungen ja andere als derzeit. Du bekommst dann einen Zuschuss für die Wohnung.

Wird der Antrag abgeleht, hast du Anspruch auf Wohngeld oder ALG II, weil du über 25 Jahre alt bist. Auch das würde ich nochmal durchrechnen lassen und schauen, ob dir wirklich nichts zusteht.

Allerdings sind 700-800€ + Kindergeld gar nicht wenig.

Wo wohnst du denn, dass du dir davon keine kleine 1-Raum-Wohnung leisten kannst? Und wenn es im Plattenbau ist. Informier dich auch mal, ob du nicht Studenten-Rabatt bekommst. Manche Wohngesellschaften haben vergünstige Wohnungen für junge Menschen, bzw, Menschen in Ausbildung.

LG

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ALG 2 bekommt man nicht als Student! Höchstens als Härtefall und das kriegt man fast nie durch! Da es eine Kann-Leistung ist.

Wohngeld gibt es nur wenn sie nicht bafögberechtigt ist und nicht wenn sie einfach zuviel verdient oder ihre Eltern ihr Unterhalt zahlen könnten laut Amt!

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ALG II kann man ebenso wie Wohngeld beantragen, wenn man einen Ablehnungsbescheid vom BAföG- Amt vorlegt. Ich war selbst bis vor kurzem Studentin und kenne zwei Studenten, die (aus unterschiedlichen Gründen) nicht BAföG-berechtigt waren und daher ALG II bekamen. Ob das Härtefälle waren, weiß ich nicht. Komplikationen gab es in den Fällen soweit ich weiß aber nicht.

Das all diese Leistungen von ihrem Einkommen, sowie einem evtl. Unterhaltsanspruch den Eltern gegenüber abhängig sind, versteht sich von selbst.

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Wieso nimmst du dir nicht einen Studentenkredit über die Kfw-Bank?

Ich verstehe es nicht..Wenn ich arbeitslos wäre und mein Studium abbrechen würde, bekäme ich sofort staatliche Unterstützung. Aber jemand, der sich bemüht, muss zusehen, wo er bleibt. Ist es nicht irgendwie ungerecht? :-(

Natürlich erhälst du staatliche Unterstützung, wenn du in Not bist. Stell dir mal vor, jeder könnte solange auf Staatskosten studieren wie es ihm gefällt. Wenn du dir so spät oder ein so langes Studium ausgesucht hast, musst du dir entweder einen Kredit nehmen, dich von den Eltern unterstützen lassen oder selber zusehen, wie du zu Geld kommst.

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Hallo,

da du schon eine abgeschlossene Ausbildung hast, sind deine Eltern dir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig.

Siehe hier:
"Ein volljähriges Kind kann aber in der Regel nach § 1610 Abs. 2 BGB sog. Ausbildungsunterhalt verlangen, wenn und solange es sich in der Ausbildung befindet. In diesem Zusammenhang stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig gegenüber ihren Kindern sind, wenn diese nach abgeschlossener Erstausbildung eine Zweitausbildung beginnen oder anfangen zu studieren. Hierzu bleibt festzuhalten, dass eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern gegenüber ihren Kindern während einer Zweitausbildung nur noch ausnahmsweise besteht. Haben die Eltern dem Kind durch ihre Unterhaltsleistungen eine angemessene Berufsausbildung ermöglicht, so haben sie grundsätzlich ihre gesetzliche Verpflichtung zur Erbringung von Unterhalt erfüllt. Die Eltern sind daher normalerweise nicht verpflichtet, weiteren Unterhalt zum Zwecke der Erlangung eines weiteren oder neuen Ausbildungsziels zu zahlen. Jedoch gibt es in der Rechtsprechung auch anerkannte Fallgruppen, die eine Ausnahme von der Grundregel zulassen.

So besteht der Ausbildungsanspruch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann weiter, wenn:

1. der Beruf aus gesundheitlichen oder sonstigen bei Ausbildungsbeginn nicht vorhersehbaren Gründen nicht ausgeübt werden kann,

2. das Kind von den Eltern in die falsche Ausbildung gedrängt wurde oder die Ausbildung nur auf Bitten der Eltern abgeschlossen worden ist,

3. die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruhte,

4. die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße in engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Weiterbildung zu dem bisherigen Ausbildungsweg anzusehen ist. "
Ouelle: http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltspflicht.html

Also gehe zu den Ämtern und lasse dir ausrechnen,was dir zusteht!

LG