Steuerrückerstattung trotz Elterngeld?

Hello @ all!

Ich sitze gerade vor meiner Steuererklärung (ja ich weiß, am letzten Tag des Jahres kann man Besseres zu tun haben#schein)... ich benutze das WISO-Steuerprogramm. Nun guck ich ganz verdutzt und bin etwas geschockt... (ob positiv oder negativ wird sich ja noch zeigen #schock)... Nun bekomme ich laut dem Programm eine Rückzahlung. Ich habe bis Anfang Mai inklusive Mutterschutz Verdienst bekommen und auch Lohnsteuer abgeführt. Danach habe, ich für ein Jahr anberaumt, das Elterngeld bekommen. Im Juli haben wir geheiratet. Und bin von Steuerklasse 1 in die 4 ab Juli gerutscht (sind ja beide eigentlich identisch). Mein Mann und ich machen eine getrennte Veranlagung der Steuern.
Nun dachte ich, dass das Elterngeld ja bekanntlich dem Progressionsvorbehalt unterliegt... daher bin ich etwas verdutzt und habe nun Bedenken, dass das dicke Ende einer Steuernachzahlung noch kommt, wenn der FiNaBeamte meine Steuererklärung überprüft...

Hat jemand Ähnliches erlebt oder kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank schon mal und einen guten Rutsch ins Jahr 2016.

Lg ella

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Ich hatte mit Steuerklasse 1 bzw. 4 und getrennter Veranlagung auch eine Erstattung trotz Elterngeld. Das kann also durchaus alles seine Richtigkeit haben. Keine Panik!

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Ja, danke für die Info. Man liest halt ziemlich viel darüber, dass man eher zurückzahlen muss statt wiederzubekommen!

LG

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Hallo,

ich glaube, dass nach dem Steuerklassenwechsel durch die Heirat die neue Steuerklasse für das komplette Jahr gilt, also auch rückwirkend für die Monate Januar bis Juni.

Viele Grüße,
lilavogel

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Nun ja, da die Einkommenssteuertabelle nicht linear ist, kann das mit der Rückzahlung durchaus hinkommen.

Mal gaaanz grob und vermutlich auch nicht wirklich richtig weil ich die Freibeträge unterschlage:
Wenn man z.B. ein zu versteuerndes Monats-Brutto von 3000 € annimmt, hast Du von Januar bis Mai einen Steuersatz von 21% berappt.

Unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes würde ein Jahresbrutto von ca. 25.000 zur Ermittlung der Steuerstufe angenommen (Gehalt + Elterngeld). Darauf wird ein Steuersatz von 16% erhoben. Damit wird aber nur das Gehalt besteuert, also in diesem Beispiel 15.000€. Macht 2400€ Steuerschuld. Gezahlt hast Du aber in den 5 Monaten schon 3150€ an Steuern. Also kriegst Du was wieder.

Ich vermute, nun werde ich gleich von den Steuerprofis erschlagen ;), aber das Prinzip sollte klar sein.

Grüsse
BiDi

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Ah ok. Danke für die Info und guten Rutsch!

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Bei 4/4 kommt das hin mit der Erstattung.
Wenn der weiter arbeitende Partner die 3 hat, dann kommt es zu einer Nachzahlung. Da die 3 die Steuern so berechnet als hätte nur er verdient.
Also keine Panik. ;-)

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Hallo,

nur kurz, deine Angaben sind viel zu dürftig um eine konkrete Aussage zu treffen, ohne Zahlenmaterial kann dir da keiner aus dem Steuerfrach sagen, ob es richtig ist. Außerdem ist Steuerberatung, wie Rechtsberatung auch, von Laien nicht zulässig. Also alles unter Vorbehalt. Geh mit deinen Unterlagen zum Finanzamt an den Abgabeschalter, die Beamten dort überprüfen das dann. Es kann schon sein, dass du eine Erstattung bekommst, das hängt aber noch von anderen einkommensteuerlichen Faktoren ab. Nur ein Hinweis einer Fachfrau. ;-)

Und kurz zu deiner Frage wegen den Steuerklassen: 1und 4 sind von den lohnsteuerlichen Abzügen identisch, da hast du recht.

Lg Zottel1