Bebauungspflicht

Hallo,

heute hatte ich ein informatorisches Telefonat mit der örtlichen Bank.

Unser Baugebiet soll erweitert werden. Nun besteht die Überlegung, dort ein kleines Grundstück zu erwerben, ohne dies sofort zu bebauen.

Von einer Bebauungspflicht habe ich bereits bei meinem ersten Haus vor 12 Jahren gehört, das aber nicht ernst genommen, bzw etwas mit "geringen" Konsequenzen in anderer Sache wohl durcheinander geworfen.

Nun denn, heute gefragt, bekam ich tatsächlich die Antwort, dass bei nicht beachteter Bebauungspflicht tatsächlich Enteignung droht. Da war ich tatsächlich schockiert. Wird so etwas tatsächlich durchgesetzt? Und wieso gibt es dann doch immer wieder Baulücken in Neubaugebieten? Dass intern vieles anders geregelt wird, wenn das Geld stimmt, ist offensichtlich, wurmt mich dann aber umso mehr.

Grüße

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Aaaaalso das mit der Bebauungspflicht ist mittlerweile total üblich, weeeeil:

Ziel in der Stadtplanung ist es grundsätzlich, Landverbrauch einzudämmen, also möglichst wenig neue Flächen zur Bebauung zu erschließen. Wenn also doch ein neues Einfamilienhausgebiet (Und da haben wir schon den ersten Widerspruch ^^) erschlossen wird, dann soll es auch möglichst effizient genutzt werden. Das ist so die ideelle Erklärung dazu.
Rein ökonomisch betrachtet macht diese Bebauungspflicht natürlich auch Sinn, denn jedes Grundstück muss ja erschlossen werden, also Versorgungsleitungen, Zufahrt und sowas. Das kostet. Meist werden Grundstücke direkt "voll erschlossen" veräußert. Und irgendwann will die Stadt natürlich mit der Erschließung durch sein und - !!! - auch entsprechende Gebühren für die Nutzung dieser Infrastruktur erheben können. Außerdem werden in Neubaugebieten zumeist erst nur durch Baustraßen erschlossen, die nach Fertigstellung der Bebauung dann ebenfalls ausgebaut wird. LKWs mit Fertighäusern, Betonanlieferer belasten den Straßenbelag ja enorm. Von daher ist eine zügige Bebauung natürlich auch sinnvoll.
Ein weiterer Grund ist ganz einfach die Ästhetik. Ein "fertiges Baugebiet" sieht natürlich "schöner" aus, als zig Baulücken überall. Noch dazu ist es für diejenigen, die bereits fertig sind mit dem Bau und ihre Häuser bezogen haben, immer wieder ärgerlich, wenn eine Baulücke geschlossen wird und noch lange Baustellendreck durch die Gegend schwirrt, denn ob man will oder nicht, das Zeug hat man in der eigenen Bude sitzen.

Also du siehst, es gibt zahlreiche Gründe, wieso es diese Bebauungspflicht gibt.
Wie die einzelnen Kommunen das handhaben mit Sanktionen bei Verstoß, das steht wieder auf einem anderen Blatt und ist ganz individuell geregelt. Da hilft in erster Linie nur, nachzufragen.
Das hängt auch von der Nachfrage nach den Grundstücken ab, etwaige Kosten, die da aufkommen können und und und....

Hoffe, konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen ;-)

Viele Grüße

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Danke,

die Gründe sind ja nachvollziehbar und bekannt. Mir war nur nicht klar, dass mir im drastischsten Fall das Grundstück wieder abgenommen werden kann. Da frage ich mich einfach, ob das dann tatsächlich so durchgezogen würde.

Durch ein befreundetes Paar, aber auch durch eigene Kontakte ist uns aber auch bekannt, das entsprechende örtliche "Größen" nicht nur ständig bevorzugt werden, wenn es um die Veräußerung begehrter Bauplätze geht, nein, für diese Personen gilt die Bebauungspflicht offenbar ebenfalls nicht. Das ist ärgerlich.

Eine gewisse Strafzahlung könnte ich einkalkulieren, aber Enteignung nicht, zumal ich dann auch nicht davon ausgehe, dass das kostendeckend erfolgen würde.

Naja, ich werde diesbezüglich auch bei der anderen Ortsbank anfragen, die sind offenbar auch mit von der Partie.

LG

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Hi,

naja, bei uns muss man eine Strafe zahlen, wen n man icht innerhalb von 5 Jahren bebaut. Das ist aber so gering, das viele das mit einplanen.

Bauplätze sind oftmals frei, weil se entweder nicht verkauft worden sind oder die Eigentümer genug Geld haben, um sie brach liegen zu lassen, um später bei Bedarf ( für Kinder) zu bauen oder es als Wertanlage sehen. Ein gutes Grundstück verliert ja nicht an Wert.

lg
lisa

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Hi,
bei uns waren es damals 6 Jahre, die Bebauungspflicht.

Gott sei Dank, musste die Gemeinde sich an einem Besucherzentrum in der Nachbargemeinde beteiligen, also wäre gar kein Geld da gewesen, um mein Grundstück wieder zurück zu kaufen.

Außerdem gab es zu dem Zeitpunkt noch paar weitere, die noch gar nicht verkauft waren.

Der Thread über mir erklärt schon mal schön, warum und weshalb es gerne gesehen wird, schnell zu bauen.

Und die Baulücken, sind halt die Grundstücke, die schon einen Besitzer haben. Oft wird ja Ackerland oder andere Flächen als Bauland ausgewiesen. Und wenn Du dann 2000 m³ hast, und 1500 m³ an die Gemeinde verkäufst, können sie dich nicht zwingen, innerhalb der nächsten 5 Jahre zu bauen.

So hatten dann 2 meiner besten Kumpels auch einen Bauplatz. Als es aber finanziell eng wurde, haben sie beide verkauft.

Gruß Claudia

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Verstehe nicht was du damit meinst, dass man 2000 qm Ackerland hat was als Bauland ausgewiesen wird, was man dann an die Gemeinde verkauft und 500 qm behält.

Muss man dann verkaufen? Und wenn zu welchem Preis? Zu Ackerlandpreisen?

Dann kann es für diese 500 qm kein Bebauungszwang für 5 Jahre geben? Weshalb? Weil zu kurzfristig? Dann aber für später? Falls ja, weshalb?

Und was ist mit einer Enteignung von Ackerland was zu Bauland wird? Geht die auch nicht?

Und was hilft das Ganze der TE, die gar kein Ackerland hat?

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Die TE hatte wegen der Bebauungsflicht gefragt.

Es gibt keine für denjenigen, dem das Land schon vorher war. Jedenfalls ist das bei uns so.

Wie die Preise sind, wenn ein neues Baugebiet geschaffen wird, und die Besitzer dann bezahlt werden, weiß ich nicht, hatte das Problem nicht und bin auch nicht im Gemeinderat.

Enteignung ist was anderes, kenne ich mich auch nicht mit aus.

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In unserem Baugebiet gab es auch eine Bebauungspflicht, ich gaube, die betrug sogar nur 2 oder 3 Jahre. Es wurden auch tatsächlich 3 Grundstücke zurückgefordert und dann neu verkauft, da sie nach Fristablauf nicht bebaut waren. Bei uns gibt es keine Baulücken.

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Hi,
das hängt davon ab, was festgelegt wurde. Man kann bei der Gemeinde auch eine Verlängerung beantragen mit Begründung. Ansonsten kauft die 'Gemeinde das Grundstück zurück. Wie streg das alles gehandhabt wird, hängt von der Gemeinde ab.

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Hier geht das Grundstück nach zwei Jahren an die Gemeinde zurück, wenn es nicht bebaut wurde.