Vermieterbescheinigung - angebliche "Mietschulden" - Hilfeee!

hallo,

ich hoffe ganz fest hier kann mir einer rat geben...

wir haben eine tolle und bezahlbare wohnung gefunden. meine mäuse sollen endlich ihr eigenes zimmer bekommen.

ich versuch es kurz zu fassen:

wohnen seit 2012 in einer 3-raum. seit 2012 verlangt unser vermieter utopische NK-Nachzahlungen. seit der ersten abrechnung vertritt uns der BKH-Verein in dieser sache. bis heute hat es der vermieter nicht geschafft seine aufstellungen in den abrechnungen korrekt an zu geben.

aus diesem grund mussten wir bisher auch keine nachzahlung leisten (auf anraten bkhv).

jetzt hat dieser A*** an vermieter als mitschulden die ausstehenden bk-nachzahlungen angegeben. zur krönung selbst die aus 2015 bei der noch nicht mal die zahlungsfrist verstrichen ist. ich mein, ntrl. lassen wir auch diese prüfen aber davon ab...

ich habe so eine wut!

wir sind eine ganz normale familie, wollen einfach nur in ruhe wohnen!

dürfen die nk-nachzahlungen als mietschulden angeben werden? mit sowas können wir uns doch andere wohnungen abschreiben. zukünftige vermieter picken sich doch auch blos (verständlicherweise) den weg des geringsten wiederstands raus.

man, kann doch nicht sein?! was können wir jetzt noch tun?

habe schriftverkehr mit bkhv & vermieter gescannt und an makler geschickt aber ob das was bringt? in diesen schreiben geht hervor, dass der vermieter sich seit 2013 weder zur sache äußert noch eine korrektur der aufstellung liefert.

die nk-sache aus 2012 ging sogar vor gericht (d.h. vermieter hatte damals uns angeklagt), verfahren haben wir gewonnen. seit dem nur schriftverkehr über bkhv und es kommt zu keiner einigung.

es ist nicht unser anliegen keine nachzahlungen zu leisten, nur halt eben nicht diese utopischen summen. 2012 verlangte man um die 500,- euro für 10 wochen mietzeit!

doch etwas länger aber hoffentlich nachvollziehbar.

ich danke schon mal fürs lesen. #herzlich

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"man, kann doch nicht sein?! was können wir jetzt noch tun?"

Im Extremfall den Vermieter per einstweiliger Verfügung dazu zwingen korrekte Angaben zu machen.

Da die Vermieterbescheinigung auszustellen für Vermieter seit dem 01.11.2015 wieder Pflicht sind, ist der Vermieter selbstverständlich dazu verpflichtet richtige und keine unwahren Angaben zu machen.
Ansonsten ist er voll schadenersatzpflichtig für die daraus resultierenden Folgen!

Besprecht das mit professioneller Hilfe (Anwalt, Mieterbund)
Hier kommt ihr mit Forenhilfe nicht weiter.

Gruß
Demy

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ich danke dir und ich glaube du hast da auch vollkommen recht... aber ich habe fast keinen nerv darauf. #schmoll jedesmal was anderes! ist man als kleiner mieter immer der gelackmeierte?!

was können wir dafür, wenn die ihre abrechnungen nicht hinbekommen! man! ist es nicht mein gutes recht sowas prüfen zu lassen?! gerade, wenn die fehler so auffallend sind. *ichlassnurmalfrustab

bin aktuell auch tieftraurig, haben die wohnung ntrl. nicht bekommen! #aerger
ich versuche nen haken drunter zu setzen. was mir echt schwer fällt.

jetzt müssen wir sicher erstmal die kündigung zurückziehen. ich würde lachen, wenn er uns daraus nicht auch noch nen strick dreht!

mieterbund: habe ich angefragt, sollen natürlich erstmal mitglied werden. #augen wer sagt mir ob die mir in der sache dann auch helfen können. ich habe nur angst, dass es wie mit div. versicherungen ist. zahlen ja auch schon bkhv... am ende können wir auch die bk zahlen und kommen aufs gleiche raus. ist doch alles mist!

bkhv meinte übrigens, dass diese vermieterbescheinigung keine pflicht ist und es demzufolge keine konkrete rechtssprechung gibt welche angeban er tätigt. #kratz

LG dani. #herzlich

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"bkhv meinte übrigens, dass diese vermieterbescheinigung keine pflicht ist"

Hallo,
die Vermieterbescheinigung war mal Pflicht, diese Pflicht wurde abgeschafft, und seit dem 01.11.2015 ist die Vermieterbescheinigung wieder Pflicht ;-)

"jetzt müssen wir sicher erstmal die kündigung zurückziehen."
Eine Kündigung kann man nicht zurückziehen.
Das heißt, euer Vermieter muss damit einverstanden sein mit euch das Mietverhältnis fortzusetzen, ist er das nicht, dann müsst ihr ausziehen zum Ende der Kündigungsfrist.

"bin aktuell auch tieftraurig, haben die wohnung ntrl. nicht bekommen!"
Habt ihr die Wohnung aufgrund der falschen Vermieterauskunft nicht bekommen ist der Vermieter voll schadenersatzpflichtig.

Ihr habt euch gerade in eine eventuell kritische Situation gebracht, Wohnung gekündigt und keine neue.
Nun solltest du dir ganz schnell professionelle Hilfe suchen.
Anwalt empfehle ich!

Gruß
Demy

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Ich denke es wird nichts bringen den ganzen Schriftverkehr und Akten zum Makler zu geben.

Dass Ihr solch einen Streit mit dem Vermieter habt, sogar vor Gericht ward, wird die meisten Vermieter abschrecken.......... ob Ihr jetzt nun angeblich im Recht seid oder nicht.