Auszug streichen

Im Internet werde ich nicht schlau.
Es heißt ja, dass man nicht mehr streichen muss bei Auszug. Nun gibt es ja in Mietverträgen die "Schönheitsreparaturen"... diese Klausel ist bei uns wirksam-so viel konnte ich rausfinden. Wir wohnen nun seit fast 6 Jahren in der Wohnung und lt.Mietvertrag sollten Küche und Bäder nach 5 Jahren gemacht werden und alle anderen nach 8 Jahren.

Heißt doch konkret, dass wir thereotisch nur Küche und Bad streichen müssen?!

Wir haben in der gesamten Wohnung immer weiße Wände gehabt- muss man da überhaupt streichen? Na klar sieht man, wo ein Bild hing und sowas- aber die Wände sind weiß.

Was tun? Hat jemand eine wirklich richtige Antwort (bitte keine Vermutung)...

(Es ist zb vor einiger Zeit ein anderer Bewohner des Hauses ins Heim gekommen und der war starker Raucher und hat die Bude bestimmt 20 Jahre zugequalmt- die Vermieterin hat sich vor uns etwas "aufgeregt", da die Betreuerin ja meinte,dass nicht mehr gestrichen werden muss bei Auszug und wenn man mal eine 20Jahre verqualmte Bude mit weißen Wänden mit Bilderrahmenrändern vergleicht?!). Und da war die Vermieterin etwas pissig... nun fragt der Typ von der Hausverwaltung, ob wir denn gestrichen haben...

Man.

1

Wenn im Mietvertrag eine starre Jahresfrist zur Renovierung steht ist das nicht rechtens und ihr müsst nicht streichen. Wir haben uns damit gerade eingehend befasst da wir auch solche Klauseln (und noch andere) im Mietvertrag hatten die ihn unwirksam machen und unser Vermieter nun Geld für die Renovierung haben möchte.
Ich finde da wird man im Internet sehr schlau dazu, gibt genügend BGH Urteile.

2

Nein, wenn man weiße Wände (mit Gebrauchsspuren) hat, nicht. Immer nur gestrichene Wände.

Unsere Frist ist nicht starr und deshalb wirksam. Allerdings bezieht es sich m.E.ja nur auf Küche und Bad- da alle anderen Räume nach 8J.gestrichen werden sollten (wohnen nun knapp 5,5J. dort).
Und generell sind unsere Wände ja weiß.

Es steht noch sowas (in etwa): bei Auszug muss es dem Vermieter möglich sein, alles in zumutarem Aufwand wieder hinzukriegen- nicht zumutbar sind auffällige Wandfarben und Wanddekorationen- haben wir beides nicht... also steht ja quasi drin, dass es in "zumutbar-renovierbarem" Zustand verlassen werden muss und unseren weißen Wände (mit Gebrauchsspuren) werden da jawohl drunter fallen.

3

Habt Ihr bei Einzug renovieren müssen? Dann müsst Ihr es jetzt nicht.
War bei Einzug schon renoviert? Dann seid jetzt Ihr dran.

Vermieter bevorzugen die Auszugsvariante, weil die Wohnung dann für Mietinteressenten attraktiver aussieht. "Logischer" ist die Einzugsvariante, weil man, wenn man's für das eigene Heim macht, oft sorgfältiger arbeitet.

Sprecht mit dem Vermieter, das ist besser als das Kramen in irgendwelchen Urteilen. Im Gespräch findet man am ehesten eine für beide Seiten faire Lösung.
Ach, und noch ein Tipp: Bilderränder/ Flecken um Lichtschalter/ Ratscher etc. auf einer weißen Wand lassen sich super mit einem Schmutzradierer entfernen. Hilft, dass die Wände sauber aussehen und der Vermieter evtl. von einer Renovierugn absieht.

weiteren Kommentar laden
5

Hallo, mal ganz von Recht/Pflicht abgesehen: Ich finde es selbstverständlich, dass man eine Wohnung, die man 6 Jahre bewohnt und (ich vermute) ordentlich gestrichen übernommen hat, im selben Zustand wieder abgibt.
VG

6

Zumal man ja vielleicht auch noch Löcher in der Wand hat. Die sollten auch beseitigt werden.

7

Warum soll man denn als Mieter nicht von seinem Recht Gebrauch machen? Ein Vermieter schenkt einem Mieter doch auch nix.

weitere Kommentare laden
10

Sooo...Umzugsstress ist erledigt. Nun mal eine Rückmeldung :)

Die Radierschwämme kenne ich, nur bei Bilderrahmenrändern nutzen die nichts- da verschmiert alles nur noch mehr.

Nein, mit Anstand hat das nichts zu tun- letztendlich zahle ich Miete (mit welcher ein Vermieter etwas instand setzen kann) und geschenkt wird einem als Mieter ja nun auch wirklich nichts!

Letztendlich mussten wir nicht streichen. Bzw.hat der Hausverwalter ja vorher nochmal angerufen und versucht uns das einzureden. Nachdem aber die Vermieterin 1 Tag vor Auszug nochmal da war und u.a.fragte, wie weit wir denn mit dem Packen sind und wir meinten, dass alles fertig sein, sagte Sie "dann müssen Sie ja nur noch alles verladen durchfegen und Abfahrt."...
Mal abgesehen davon, dass ich davor knapp ein Jahr ein einer 1 Zi.Whg.gewohnt habe und diese (unwissend,wie ich war) gestrichen habe und die Nachmieterin alle Wände in Gelb gestrichen hat- wäre es ja thereotisch geberell Blödsinn zu streichen, denn man weiß ja nie, was der Nachmieter so vor hat. Das wäre ja Verschwendung... Zeit und Geld ;).

Die Wohnungsabnahme lief ohne Probleme und der Hausverwalter verlor keinem Mucks mehr übers Streichen, da er sehr wohl wusste, dass wir es eben NICHT machen müssen.