Welche Kosten kann der Vermieter auf Mieter umlegen? Kosten Treppenhausreinigung?

Hallo,

ich hoffe, das ist das richtige Forum.
Seit ca. 2 MOnaten wohnen wir in einem Mehrfamilienhaus. 6 Mietparteien, eine Arztpraxis, eine Physiotherapiepraxis.
Mit dem Vermieter (Ü70) bin ich einfach nicht auf einer Wellenlänge. Naja. Wir haben eine ziemlich alte Briefkastenanlage, welche durchgerostet ist. Wenn es regnet, sind manche Briefe rotbraun. Nun weiß ich nicht, ob man ihm das mal miteilen kann, mit der BItte einen neue Anlage zu installieren? Kann er diese Kosten umlegen oder sind das allg. INstandhaltungen? Möchte es mir hier nicht verscherzen mit den anderen MIetern.
Der zweite Punkt ist die Hausordnung. die machen wir selbst. NUn ist dieältere Dame im Haus erkrankt und der Vermieter hat mich gebeten, ihren DIenst zu übernhehmen. Das habe ich ein paar Wochen gerne gemacht. Möchte dies aber nicht auf Dauer tun. ZUmal nicht alle Mieter das regelmäßig machen. Das stört mich bis zu einem gewissen Grad nicht, aber dem Vermieter ist es sehr wichtig, dass alles ordentlich aussieht. Nun gut, was wäre, wenn der Vermieter einen Reinigungsdienst beauftragt. Was würde das für uns 6 MIeter pro MOnat mehr kosten? Wie gesagt, möchte mich mit den anderen MIetern nicht anlegen, aber auch nicht für alle putzen...
Ich danke für eure Antworten :)

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Hallo,
nimm den rotbraunen Brief und zeig ihn dem Vermieter. Bitte ihn, dass er die Briefkastenanlage instand setzt. Die Kosten hat er zu tragen.

Wegen der Treppenhausreinigung: sprich mit den Nachbarn, vielleicht werdet ihr euch einig und engagiert jemanden, der das Treppenhaus reinigt. Kosten müsst ihr erfragen. Wenn die Nachbarn das nicht möchten, dann teile dem Vermieter mit, dass du für deine erkrankte Nachbarin nicht mehr reinigen wirst und auch gleich, dass die anderen das Treppenhaus nicht reinigen. Wenn er es sauber haben will, dann muss er sich kümmern.

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Kosten für Treppenhausreinigung sind auf die Mieter umlagefähig und können recht teuer werden. Ich würde wohl lieber die alte Dame fragen ob sie nicht jemanden weiß der ihren Dienst übernehmen kann wenn du es nicht mehr möchtest.

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Ob BK umlegbr sind richtet sich erst mal danach ob es im MV geregelt ist. Zumeist steht dort ein einfacher Hinweis auf die BetrKVO, manchmal mit Auflistung/Anhang, was aber nicht nötig ist.
Beim Treppenhaus ist die Frage ob das sich so eingebürgert hat oder so irgendwo festgelegt ist?
In keinem Fall würde ich weiter die Arbeit der anderen übernehmen. Wenn es schon so etwas derbe beknacktes wie diese Reinigungspflicht gibt dann bitte auch korrekt, mit Plan und Kontrolle. Sonst komme ich mir doch wie der Dumme vor.
Briefkasten muss er selbstverständlich instand halten. Die Instandhaltung von Gemeinschaftsanlagen ist allgemein in FormularMV unzulässig.

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Wir hatten das erst im Verein durch.Dort ging es um einen Hauseingang mit 10 Wohnungen.Dort ist ein Städtischer Vermieter kein Privater.

Laut Mietvertrag ist der Mieter der Wohnung für die Hausreingung zuständig, ist der Mieter nicht mehr fähig muss er jemanden beauftragen der es für ihn erledigt.

Wenn der Vermieter einen Reinigungsdienst beauftragt weil die Mieter das wünschen, müssen die Mehrzahl der Mieter damit einverstanden sein.

Die Kosten bei unseren Fall waren pro Wohnung 15 Euro pro Monat.In den Komplex waren 90 Wohnungen . Leerwohnungen müssen von den anderen Mietern mit übernommen.
werden.

Ich denke mal du kannst jetzt nicht zum Vermieter gehen und sagen er soll eine Firma beauftragen.
Wenn du die Hausordnung für die kranke Mieterin nicht übernehmen willst dann sage das dem Vermieter und er muss das mit der Mieterin klären.

Wegen den Briefkasten .Wer nichts weiß kann nichts ändern. Foto machen oder Brief vorlegen und der Vermieter muss reparieren . Reparaturen dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.

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Hallo,
die schriebst:
"Leerwohnungen müssen von den anderen Mietern mit übernommen.
werden."

Das ist unzulässig und auch nicht per Vereinbahrung zulässig.
Das wirtschaftliche Risiko bei Leerstand geht immer voll zu Lasten des Vermieters und darf nicht auf die übrigen Mieter übertragen werden.
Die Kosten für Leerstand, bis auf ganz wenige seltene Ausnahmen, trägt immer der Vermieter.

Gruß
Demy

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Ja stimmt. Aber ich meinte die Hausreinigung durch eine Firma, wenn die Mieter es so wünschen, dann sollen/müssen Sie auch die Kosten der Leerwohnung tragen.

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Hallo,

eigentlich ganz einfach zu rechnen:
1/2 Stunde Anfahrt, 1/2 Stunde Abfahrt, 1 Stunde putzen = 2 Stunden
40 Euro / Stunde, + Mwst = 50 / Stunde, = 100 Euro pro Einsatz
1 x wöchentlich, = 4,33 x im Monat = 433 Euro pro Monat
geteilt durch 8, also ca. 50 Euro pro Wohnung und Monat.

freundliche Grüsse Werner