Mietminderung - habt ihr schonmal verzichtet?

Hallo ihr Lieben!

Mich interessiert, ob und in welchen Fällen ihr schonmal auf eine berechtigte Mietminderung verzichtet habt? Oder nehmt ihr diese in Anspruch, sobald das Recht dazu besteht? #kratz

Würdet ihr es davon abhängig machen ob sich der Vermieter kümmert? Würdet ihr z.Bsp. eine Mietminderung in Anspruch nehmen wenn ihr seht dass sich der Vermieter "vorbildlich" um den Schaden kümmert? Oder ist eine Mietminderung eher etwas um seinem Unmut Luft zu machen wenn sich nicht darum gekümmert wird? #aerger

Ich denke dass natürlich auch immer die Höhe des Schadens eine Rolle spielt bzw. inwieweit man dadurch in der Wohnung eingeschränkt ist. Dennoch würde mich eure grundsätzliche Meinung dazu interessieren. #danke

Uns steht gerade eine größere Baustelle bevor, wodurch ein Raum bis Januar nicht / kaum nutzbar ist. Obwohl der Vermieter sich gut darum kümmert, werde ich wohl aufgrund der Dauer die Miete mindern.

Wie haben eure Vermieter auf eine Mietminderung reagiert?

LG, abendrot #blume

1

normalerweise sehe ich Mietminderung bei diesen ganzen "konstruierten" Fällen, wo es um Belästigung oder höhere Gewalt geht als letztes Druckmittel, um wirklich endlich was zu erreichen, weil alle anderen Gespräche nix gebracht haben und keine Aussicht darauf besteht, dass der Sache anders Abhilfe geschaffen wird.


Bei einer Baustelle, die Dir ein Jahr lang ein Raum klaut, würde ich es allerdings sachlich einfach so sehen: -- Ihr bezahlt einen quadratmeterpreis für die Wohnung: und ohne diese ganzen konstruierten Lärm, Belästigung usw...-Sachen anzuführen, kann man einfach sachlich sagen, dass euch X Quadratmeter nicht zu Verfügung stehen und ihr somit auch eine Quadratmeter-Umrechnung für angemessen haltet. -- Aber eben höflich und sachlich formuliert und nicht so, wie man diese "der Nachbar ärgert mich immer-Briefe-deshalb kürze ich die Miete" formuliert....

2

Bis Januar wären ja ca. 2-3 Monate. Um wieviel qm geht es denn bzw. wieviel Minderung.

Auch abhängig von der Höhe des Betrages und wie das Verhältnis sonst so zum Vermieter ist und ob man da langfristig wohnen bleiben möchte, würde ich entscheiden ob ich eine Mietminderung durchsetzen würde oder nicht.

3

Es geht um unser Wohnzimmer, die genauen qm weiss ich gerade auswendig nicht. Aber "wie üblich" macht das Wohnzimmer einen nicht unerheblichen Teil aus und mindert die Lebensqualität ungemein wenn es nicht nutzbar ist #heul

Ansich ist das Verhältnis zum Vermieter gut, aber wie gesagt, gerade das Wohnzimmer und dann über so einen langen Zeitraum + Baulärm + Lärm der Trocknungsmaschinen wochenlang (Wasserschaden!).

UND, den Vermieter kostet das alles keinen Cent, da es auf Kosten der Gemeinschaft geht bzw. über die Versicherung der Hausverwaltung. D.h. er könnte sich die Mietminderung ja dort wiederholen bzw. geltend machen oder?

5

Wohnzimmer ist ja schon übel. Und das über Weihnachten bzw. die kalte Jahreszeit, wo man sich ja mehr drinnen aufhält als im Sommer.

Ob und wie der Vermieter sich das wiederholen kann, weiß ich nicht, aber würde hier wahrscheinlich dann auch über eine Minderung nachdenken.

weiteren Kommentar laden
4

Hallo,

wir haben einmal eine Mietminderung angekündigt, weil bei uns die Spülmaschine defekt war und der Vermieter kein Interesse hatte, sich um Reparatur oder Ersatz zu kümmern. Das hat unseren Vermieter tatsächlich dazu gebracht, sich zu bemühen.

Wenn Ihr einen Wasserschaden habt, und der Vermieter sich um die Beseitigung des Schadens kümmert, würde ich nie im Leben eine Mietminderung in Betracht ziehen; insbesondere wenn man ein gutes Verhältnis zu seinen Vermietern hat.

Für mich persönlich ist eine Mietminderung ein Druckmittel, nicht ein "Geldsparmodell". (auch wenn man das Recht hat, dies zu tun)

LG, Pureheart

6

Hallo abendrot,

bei einem Wasserschaden ist es unerheblich wie gut oder schlecht das Verhältnis zu deinem Vermieter ist. Die Mietminderung steht dir zu. Ebenso steht dir eine Erstattung der Stromkosten für die Bautrockner zu. Beim Aufbau der Geräte wird, falls kein entsprechendes Zählwerk im Gerät selbst vorhanden ist, ein Zählwerk zwischengeschaltet, um den Stromverbrauch genau zu messen. Nach Abschluss aller Arbeiten wird der Stromverbrauch und die Mietminderung dann von der Versicherung berechnet und an die Mieter ausgezahlt. Wenn man eine sehr kulante Versicherung hat, kann man sogar eine Aufwandsentschädiging geltend machen (Termine wahrnehmen, Möbel aus-/einräumen und ggf. verrücken etc.). Dafür muss man allerdings anhand einer kleinen Dokumentation (kurz auf einem Zettel aufschreiben) nachweisen, was man wann im Rahmen der Schadensbeseitigung gemacht hat.

Wichtig für dich ist, dass du deinem Vermieter jetzt schriftlich mitteilst, dass du in der Zeit bis zur vollständigen Beendigung der Arbeiten die Miete unter Vorbehalt zahlst und eine Mietminderung forderst. Diese Vorgehensweise verhindert Streitigkeiten um die Höhe der Mietminderung, da im Vorhinein niemand wissen kann wie lange die Beseitigung dauern wird. Dieses Schreiben ist dann wiederum für den Vermieter die Grundlage um bei der Verwaltung / Versicherung die Ansprüche geltend zu machen.

Dein Vermieter sollte eigentlich keine Probleme machen. In solchen Fällen gibt es ganz klare Vorgehensweisen. Finanziell sollte keiner einen Schaden haben, denn genau dafür ist die Versicherung ja da. Und wenn der Vermieter doch Ärger macht, dann setz dich durch, schließlich zahlst du die Versicherung anteilig mit.

Alles Gute und starke Nerven🌻

7

Mein Mann hat vermietet und in der Wohnung wurde Schimmel entdeckt. Dieser kam aus dem feuchten Keller. Die Mieter (die Frau schwanger) haben berechtigt 100% gekürzt, da die Wohnung nicht zu bewohnen war. Mein Mann hatte als Vermieter eine Versicherung die den Ausfall getragen hat, genau wie die Sanierung. Ich hätte auch um100% gekürzt und würde sowas niemals persönlich nehmen. Viele Grüße

9

Unser Vermieter ist eine große Gesellschaft. Wir hatten mal einen (unverschuldeten) Wasserschaden im Bad. Die Wände hinter den Fliesen waren nass, nicht nur feucht. Wir hatten 6 Wochen lang ein einziges Loch im Bad und konnten nicht duschen.

Der Vermieter selber hat uns für diese Zeit etwa 2/3 einer Monatsmiete gutgeschrieben, ohne dass wir darauf zu sprechen kamen. Find ich aber auch richtig so. Die Nutzung der Mietsache ist ja so nicht wie vereinbart gegeben.

10

Wenn es eine längerfristige Angelegenheit ist, dann immer Mietminderung, egal wie das Verhältnis zum Vermieter ist.

Wenn es eine Kleinigkeit ist, die am nächsten Tag behoben wird, lohnt sich der ganze Aufwand nicht.

Denkt aber bitte daran, dass die Mietminderung genau berechnet sein muss, da hilft eine Info aus dem Inet nicht weiter weil jeder Fall anders liegt.