Gutachten für Haus... Betreuungsgericht....

Hallo ihr Lieben.

Ich brauche Erfahrung im Bereich Hauswert etc...

Meine Oma ist im Pflegeheim und mein Mann und ich möchten ihr Haus kaufen und haben dafür schon 2016 ein Gutachten erstellen lassen.
Meine Mutter, wie eine Tante sind in einer Notariellen Generalvollmacht auvh befugt dieses uns so zu verkaufen.
Jetzt ist Eine andere Tante zum Betreuungsgericht und fechtet das Gutachten an, es wäre zu niedrig. Das Gericht schlägt ein neues Gutachten vor was wir natürlich auf Kosten dieser Tante machen lassen würden.

Wir vermuten nur, dass das neue Gutachten bedeutend höher ist und wir uns das Haus so nicht mehr leisten können.

Wie sieht es da rechtlich aus? Können wir dann auch einen Preis in der Mitte vorschlagen?

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rechtlich? ... wenn ihr den (neuen) Preis nicht bezahlen wollt, dann bekommt ihr das Haus nicht, sondern ein anderer...
Was soll da rechtlich gehen? Auf Seiten von Oma und Tante wollt ihr sie billig über den Tisch ziehen... da haben sie schon recht.... --- nur kann man sowas halt auch IM GUTEN lösen und sich einigen... -- versucht das, .....

Ihr könnt euch zusammensetzen und euch einigen -- oder vorab mal einen Makler um eine Bewertung bitten (oft Kostenfrei), statt gleich ein großes Gutachten einzuholen... vielleicht nehmen Sie die Höhe des Maklers an, -- und wenn nicht: dann bleibt euch nur das Gutachten....

wenn ihr euch nicht einigt.... dann kauft ihr nicht ....

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Hallo,

#statt gleich ein großes Gutachten einzuholen#

das machen sie nicht freiwillig.

freundliche Grüsse Werner

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Leider ist das "im guten" regeln mit ihr sehr sehr schwer.

Und dazu, wir wollen meine Oma ganz sicher NICHT über den Tisch ziehen!
Schließlich wurde ein Gutachten erstellt, das ist halt jetzt 2.5 Jahre alt. Für ALLE (3 Geschwister +7 Enkel) ausser dieser Tante ist es klar, wir dürfen dieses Haus zu dem Preis kaufen (es ist ein Preis wofür auch wir viele Jahre rackern müssen). Würde einer der 10 Personen noch Betrug wettern oder denken, dass wir die Oma über den Tisch ziehen, würde sich wohl sicher jemand einschalten.
Wenn es nach meiner Oma geht, die leider stark an Demenz leidet, hätte sie mir wahrscheinlich schon vor 10 Jahren das Haus verkauft weil sie es sich wünscht, dass es in der Familie bleibt. Nur war ich da noch nicht geschäftsfähig :-D

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Ihr habt dann nur die Möglichkeit Euch mit der Tante, die das neue Gutachten will, zu einigen. Je nachdem wo das Haus steht ist in der Tat davon auszugehen, dass das Haus in den letzten 2-3 Jahren an Wert gewonnen hat.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass ihr es zu dem niedrigeren Preis kauft, deine Tante aber im späteren Erbfall ihren Anteil so bekommt, als hättet ihr es zu dem höheren Preis verkauft. In dem Fall müssten alle anderen Erben (deine Mutter) halt freiwillig auf einen Teil ihres Erbes verzichten. Das müsste man auch irgendwie vertraglich festhalten. Vielleicht machen die das ja gern, sie würden Euch das Haus ja auch zum Freundschaftspreis verkaufen.

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Meine Tante wurde bereits vor vielen vielen Jahren enterbt (hat schon sehr viel Geld im vornherein bekommen).

Ich denke nicht, dass es ihr um ihr Erbe geht. Sondern lediglich um den Streit mit ihren Geschwistern.

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Einen Pflichtteil bekommt sie trotzdem, daher kann ihr nicht egal sein wie hoch die Erbmasse insg. sein wird!

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Wie ist der Kontakt zu der anderen Tante? Wenn ihr keinen Wert auf ein gutes Verhältnis zu ihr legt, würde ich einen Anwalt aufsuchen und prüfen lassen, inwieweit sie den Verkauf an euch verhindern oder beeinflussen kann. So wie ich es verstanden habe, hat sie keine Vollmacht sondern nur deine Mutter und eine andere Tante.

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So würde ich auch vorgehen. Noch ist es ja nicht das Erbe was verkauft werden soll. #schein

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Hallo!

Irgend ein Detail fehlt hier noch, denn hätte besagte Tante lediglich eine Vollmacht, so hätte das Betreuungsgericht abgewinkt "geht uns nix an".
Ist diese Tante vielleicht als Vormund für die Mutter bestellt?
DANN sieht die Sache anders aus, denn dann überwacht das Gericht das der Vormund auch wirklich im Interesse des Betreuten handelt.
Ein Verkauf einer Immobilie unter Wert gehört definitiv NICHT dazu.

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Also wenn ihr es notariell bestätigt habt, dass euch das Haus so verkauft werden darf, würde ich sagen alles gut.
Holt euch am besten mal den Rat eines Anwalts ein.

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Rechtlich spielen hier verdammt viele Punkte mir rein:
1. Ist das ein Insichgeschäft und musste daher notariell beurkundet werden. Zwar gab es die Beurkundung...nur wann war das denn? Ein Gericht muss ja auch davon ausgehen, dass derjenige eventuell seine Meinung geändert haben könnte.
2. Ist die Oma im Pflegeheim. Und Pflegeheime haben oftmals die unangenehme Eigenschaft verdammt teuer zu sein. Es ist also keinesfalls im Sinne des Staates, den Kindern deiner Oma und übrigens auch von euch, dass das Haus jetzt halb verschenkt wird und in kurzer Zeit stellt das Sozialamt Ansprüche an euch.
3. Dass das Haus seit 2016 einen Wertzuwachs erhalten hat bei dem Immobilienmarkt, ist zu erwarten.

Ein Gutachten bedeutet nicht zwangsweise, dass es einen Käufer für diesen Preis gibt. Aber so geht ihr wenigstens den offiziellen Weg.

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Es kommt auf die Lage an, in Ballungsgebieten sind die Immobillienpreise gestiegen, in ländlichen Gegenden gefallen.

Sind auf dem Gebiet gerade sehr gut informiert.

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Da die TE selbst „befürchtet“, dass das aktuelle Gutachten zu ihren Ungunsten ausfallen könnte, erübrigt sich dein Einwand wohl.

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Ich finde euer Ansinnen hat ein ganz starkes „Geschmäckle“ und ist für mich sehr unseriös. Insbesondere wegen der Kombination der genannten Faktoren

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wir haben gerade selber so ein Thema,
Aus welchen Grund fechtet deine Tante das Gutachten an.

Ein Gutachten was vor Gericht bestand hat müsste nicht noch mal neu erstellt werden, zumal der Wert auf Grund der Vergagenen Jahre niedriger anzusetzen ist.

Mein Rat an dieser Stelle ist, lasse den Gutachter vom Gericht stellen, damit dieser wirklich unabhängig und unbeeinflusst wertet, Vergleich es dann online gibts alle Infos wonach sowas erstellt wird, es gibt auch Programme wo man den ungefähren Wert +- 10 Prozent selber errechnen kann, aber da sollte man wirklich ehrlich vorgehen, wir haben rausgefunden das unser Haus 150000 mehr wert ist als der Makler vorgab.

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Ansonsten wird in dem Wert der Verkehrswert sowie der Markwert errechnet, ihr könnt da schon drauf bestehen das es zum Marktwert verkauft wird, der ist niedriger als der Verkehrswert.