Vertrag für monatliche Hausgeld Zahlung

Hallo,

habe vor kurzem eine Eigentumswohnung gekauft. Leider habe ich eine Mahnung/Zahlungserinnerung ohne vorherige Rechnung erhalten. Habe mich vorab Persönlich an meine Hausverwaltung gewand und dort nachgefragt.
Bin ich dort auf der richtigen Seite ,wenn ich vorab auf eine Rechnung für das Hausgeld bestehe. Zumindest muss man doch den neu Eigentümer ein Kostenplan zukommen lassen.Oder sehe ich das komplett falsch.Zumal für April das nächste Hausgeld ansteht. Muss dazu aber anmerken das ich der Hausverwaltung das Hausgeld für März überwiesen habe und angemerkt habe das man mir alle Unterlagen per Post zukommen lässt.

Habe im übrigen den Geschäftsführer der Hausverwaltung persönlich per Email angeschrieben und ihn den Sachverhalt mitgeteilt.

Wäre für entsprechende Hilfe Sehr dankbar.

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Hallo,

für das Hausgeld gibt es keine Rechnungen.

Das wird auf der Eigentümerversammlung beschlossen, der Ex-Eigentümer sollte den Betrag aber wissen. Üblicherweise steht er auch im Protokoll.

Bitte bei Gelegenheit in der Bücherei ein Buch über WEG-Recht ausleihen.

freundliche Grüsse Werner

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naja --- Werner hat es schon richtig angemerkt. --- über Bring- und HOlschuld könnte man sich jetzt die Köpfe heissreden und es einfach lassen...

Es ist üblich, dass die Hausverwaltung hier aktiv wird.
Trotzdem ist es eigentlich die Pflicht der neuen Hausverwaltung, Dir den aktuellen Wirtschaftsplan zukommen zu lassen. Die Bankverbindung mitzuteilen und auch evtl. ein Lastschriftformular mitzuschicken. Wenn das nicht passiert ist, dann kannst Du das von dort anfordern.

Ansonsten ist es wirklich eine Gute Idee - so ein Grund-Info Buch über WEG-Gemeinschaften mal durchzulesen.

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#Mahnung/Zahlungserinnerung#

Bitte das mit dem Lastschrifteinzug bzw Dauerauftrag schnellstens erledigen.

Bei vielen Eigentümergemeinschaften ist es so, dass bei 2 offenen Hausgeldzahlungen die komplette JAHRES-Zahlung fällig ist.

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Für das Hausgeld bekommt man keine Rechnungen. Das geht aus dem Wirtschaftsplan hervor, den die Eigentümergemeinschaft jährlich beschließt.

Ich hoffe du hast dich sonst etwas besser in das Thema eingelesen, bevor du eine ETW gekauft hast ;-)

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Ja, so wie es keine Rechnung für die Nebenkosten der Miete gibt, gibt es auch keine Rechnung für das Hausgeld (= Nebenkosten + alle Kosten, die eben nicht auf einen Mieter umgelegt werden dürfen). Wird es auch nie geben. Nicht mal im allerersten Monat. Ist also vollkommen sinnlos auf einer Rechnung zu bestehen. Es wird keine geben.

Die Unterlagen über deine Wohnung solltest du komplett beim Kauf bekommen haben. Dazu gehört ZWINGEND (!) auch das Protokoll der letzten 2/3 Eigentümerversammlungen inkl. dem aktuellen Beschluss über das Hausgeld. Bevor du also die Hausverwaltung mahnst, solltest du vielleicht deine zahlreichen Unterlagen durchsehen. Ansonsten wäre eigentlich eher der Verkäufer dein Ansprechpartner. Ihr müsst doch beim Verkauf über das Hausgeld geredet haben! Die Höhe und Zusammensetzung muss doch nachgewiesen werden. Das ist doch nicht unerheblich beim Kauf einer ETW und zeigt doch schon in welcher Verfassung das Gebäude ist.

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Protokolle gehören nicht zu den Unterlagen, die bei Kauf einer ETW übergeben werden MÜSSEN - im Gegensatz zur Teilungserklärung und Teilungsplänen.
Allerdings würde ich niemals eine ETW kaufen ohne mir vorher über die Protokolle ein Bild vom Objekt und der Eigentümergemeinschaft gemacht zu haben.

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Nein, gehört nicht zwingend dazu - sollte man aber vorher erfragen. Ebenso wie hoch die Rücklagen der Gemeinschaft sind usw.