Haushaltshilfe Minijob-Zentrale - was kommt in den Arbeitsvertrag?

Hallo an alle, die schon mal eine Haushaltshilfe als Minijobber selbst angemeldet haben:

Wie habt ihr den Vertrag gestaltet?

Was ist so üblich bei Urlaub, Probezeit, Krankheit etc.
Was muss man noch beachten?
Habt ihr Festgehalt gemacht oder nach Stunden und diese dann monatlich gemeldet?

Vielen Dank schonmal :-)

1

bez. Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind gesetzlich vorgeschrieben.

2

Ja, die Mindestvoraussetzungen sind mir klar, aber ist das auch üblich und fair? Bei normalen Arbeitsverhältnissen haben ja auch die wenigsten zum Beispiel nur 20 Tage Urlaub.

8

Es steht Dir ja frei, mehr Urlaub zu gewähren. Aber ich gebe auch zu bedenken, was bei einem 450€-Job übrig bleibt und was ein normaler Arbeitnehmer am Ende des Monats von seinem Brutto (auf das sich im Übrigen ja der Mindestlohn auch bezieht). Von daher halte ich es durchaus für fair, einem Minijobber weniger Urlaub zu geben.

LG

weiteren Kommentar laden
3

Moin!

Auf der Internetseite der Minijobzentrale gibt es Formularvordrucke, die man gut verwenden kann. Nichtzutreffendes kann man streichen.

Mit Gruß
vom Klos

4

Hallo!

Ich hab mich immer an diese Muster gehalten. Die Verträge sind sehr umfassend und - sofern man sie nicht abändert - wohl auch rechtssicher.
https://www.instaff.jobs/arbeitsvertrag.
Die Probezeit beträgt üblicherweise 3-6 Monate, mehr ist glaube ich nicht zulässig.
Beim Urlaub sind 4 Wochen gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Haushaltshilfe nur 1 Mal in der Woche kommt, wären das auch nur 4 Urlaubstage. Wenn Du mehr Urlaub gewähren willst, ist es sinnvoll zwischen Mindesturlaub und Zusatzurlaub zu unterscheiden. Damit kannst Du den Urlaubsanspruch, den die Mitarbeiterin im Falle einer Kündigung im 2. Halbjahr hat, reduzieren. Außerdem kann man für den Zusatzurlaub einen anderen "Verfall" vereinbaren.
Und was die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall angeht: Da würde ich bei einer Haushaltshilfe auf jeden Fall vertraglich festlegen, dass ab dem 1. Tag der Erkrankung eine AU-Bescheinigung vorzulegen ist. Sonst wirst Du nämlich nie eine bekommen ;-). Anspruch auf Lohnfortzahlung hat die Arbeitnehmerin aber auf jeden Fall, das kann man nicht anders vereinbaren.

Vom Gehalt her habe ich immer ein Festgehalt ermittelt, was sich aus der Wochenarbeitszeit und dem Stundenlohn ergab (wöchentliche Arbeitszeit * Arbeitslohn * 52 / 12). Hierbei ist es wichtig, dass der Mindestlohn (derzeit 9,59€/Std., wird jährlich angepasst!) nicht unterschritten wird. Man kann natürlich auch stundenweise abrechnen und das dann monatlich melden, das war mir aber immer zu umständlich. Aber auch bei einem Festgehalt ist eine Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit unerlässlich.

LG

5

P.S.: Wichtig ist auch mit der Haushaltshilfe zu klären, ob sie auf den Minijob Rentenbeiträge zahlen möchte. Wenn sie das nicht möchte, muss sie das bei der Einstellung erklären, später geht das nicht mehr.

LG

6

Vielen Dank!

Die Vorlagen habe ich mir natürlich alle angeschaut, mir geht es ja um die Zahlen, die ich dann eintrage.

Ja, genau sowas, habe mich gefragt ob Krankmeldung am 1. Tag nötig ist. Aber soweit ich weiß kann man das als AG auch nachträglich anfordern wenn der Verdacht besteht, dass das ausgenutzt wird. Andererseits vielleicht besser, es drin zu haben, später kann man aus Kulanz ja immer noch darauf verzichten. Aber prinzipiell braucht man ja auch keine bei 1 Tag in der Woche.

Ich hoffe ich interpretiere richtig, dass ihr eine Haushaltshilfe habt/hattet.
Wie war es denn mit den Arbeitszeiten dann? Also wenn Festgehalt vereinbart ist, Stunden muss man ja trotzdem aufzeichnen. Habt ihr dann einfach immer die Stunden wie im Vertrag aufgeschrieben? Hat es nie mal länger gedauert? Sodass man eine Art Arbeitszeitkonto führt?

weiteren Kommentar laden