EFH zur Miete - wer muss Terrasse streichen

Hallo, ich wohne aktuell in einem EFH mit Garten zur Miete. Auf der Terrasse ist Holz verlegt, das durch die letzten Jahr in Mitleidenschaft gezogen wurde. Wir wohnen nun den zweiten Sommer dort. Im ersten Sommer wurde an der Terrasse nichts gemacht.

Meine Frage: Wer ist dafür verantwortlich die Terrasse zu pflegen - das Holz zu streichen/zu ölen? Bzw. wer muss die Farbe zahlen?

Also kann ich dem Vermieter das "Angebot" machen: Ich streiche - er stellt/bezahlt die Farbe? Farbton wird natürlich mit dem Vermieter abgesprochen.

VG

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Was steht denn im Mietvertrag?

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Für alles, was draussen ist, ist der Vermieter zuständig. Allerdings kann man sich darüber streiten, wie oft so eine Terrasse geölt / gestrichen werden muss. Ob die Terrasse unansehnlich oder noch 'voll ok' ist.

Von daher finde ich den Vorschlag, dass der Vermieter die Farbe zahlt und ihr streicht für ziemlich konstruktiv.

Grüsse
BiDi